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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Firmenwagen: Vorsicht mit dem Telematik-Fahrtenbuch

Vie­le Fir­men­wa­gen sind mit einer sog. Tele­ma­tik­tech­nik zur Ortung aus­ge­stat­tet, mit der auch sämt­li­che Fahr­ten auto­ma­tisch auf­ge­zeich­net wer­den kön­nen. Ach­tung: Die­se Auf­zeich­nun­gen ent­spre­chen nicht den Vor­ga­ben, wie sie vom Finanz­amt für die Füh­rung eines Fahr­ten­bu­ches ver­langt wer­den. Es muss sicher­ge­stellt sein, dass die Daten nach­träg­lich nicht ver­än­dert wer­den kön­nen – das ist in vie­len Tele­ma­tik-Sys­te­men aller­dings nicht gewähr­leitstet. Prü­fen Sie die Anga­ben des Her­stel­lers – im Zwei­fel soll­ten Sie den Steu­er­be­ra­ter ein­be­zie­hen (FG Nie­der­sach­sen, Urteil v. 23.1.2019, 3 K 107/18).

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