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Geschäftsführer-Firmenwagen: Lamboghini Aventator nur ausnahmsweise

Das Finanz­amt gewährt kei­nen Vor­steu­er­ab­zug, wenn ein Luxus­s­port­wa­gen (Lam­bor­ghi­ni Aven­ta­tor: Anschaf­fungs­kos­ten: ca. ab 335.000 EUR) ange­schafft wird, der nahe­zu aus­schließ­lich vom Geschäfts­füh­rer genutzt wird und ein beson­de­res, aus­nahms­wei­se anzu­er­ken­nen­des betrieb­li­ches Inter­es­se nicht dar­ge­legt wird (FG Ham­burg, Beschluss vom 12.4.2018, 2 V 10/18).

Ein beson­de­res betrieb­li­ches Inter­es­se wird in der Regel von den Finanz­be­hör­den nur dann bejaht, wenn es einen Zusam­men­hang zwi­schen dem Gegen­stand des Unter­neh­mens und dem Pres­ti­ge-Fahr­zeug gibt – z. B., wenn der Geschäfts­füh­rer die Fa. Lam­bor­ghi­ni reprä­sen­tiert oder wenn er z. B. Geschäfts­füh­rer eines hoch­wer­ti­gen Gebraucht­wa­gen­han­dels ist.

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