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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Firmenwagen: Keine Herstellerhaftung für gebrauchten Mercedes-SUV

Eini­ge Kollegen/Innen leis­ten sich Jah­res­wa­gen (hier: Mer­ce­des-Benz GLK 220 CDI). Die­se kön­nen sich im kon­kre­ten Fall nicht auf eine Her­stel­ler­haf­tung beru­fen. Dazu das OLG Stutt­gart: „Anders als bei der VW AG, bei der eine sol­che Mani­pu­la­ti­on bei Mil­lio­nen von Moto­ren sys­te­ma­tisch vor­ge­nom­men wor­den war, bezie­hen sich die Ermitt­lun­gen des Kraft­fahrt­bun­des­amts bei der Daim­ler AG nur auf ver­hält­nis­mä­ßig weni­ge Fahr­zeu­ge”. Eine vor­sätz­li­che sit­ten­wid­ri­ge Schä­di­gung des Käu­fers ist damit nicht gege­ben (OLG Stutt­gart, Urteil v. 30.7.2019, 10 U 134/19).

Für die Pra­xis: Nach Auf­fas­sung des Gerichts lässt das EU-Recht zu, dass im vor­lie­gen­den Fall ein sog. Ther­m­ofens­ter mit Abschalt­au­to­ma­tik erlaubt ist. Wenn ein sol­ches Ver­ständ­nis aber ver­tret­bar ist, liegt kein sit­ten­wid­ri­ges und vor­sätz­li­ches Ver­hal­ten der Daim­ler AG vor. Das Gericht hat aus­drück­lich Revi­si­on zuge­las­sen – so dass der Bun­des­ge­richts­hof abschlie­ßend dazu Stel­lung neh­men wird. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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