Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Compliance: Was Sie jetzt veranlassen müssen

Betrifft … Dar­um geht es … to do …
Ter­min­sa­che§ 42a GmbHG Als Geschäfts­füh­rer einer klei­nen GmbH müs­sen Sie bis spä­tes­tens 30.11.2029 den Gesell­schaf­tern den Jah­res­ab­schluss für das Geschäfts­jahr 2018 vor­le­gen, die­sen fest­stel­len und beschlie­ßen las­sen. Dane­ben muss der Beschluss über die Ver­wen­dung des gewinns (Aus­schüt­tung, Rück­la­ge) gefasst wer­den. Für Sie als Geschäfts­füh­rer ist wich­tig: Las­sen Sie den Beschluss über Ihre Ent­las­tung fassen. Das geht jetzt nur noch mit einer infor­mell ein­be­ru­fe­nen Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung. Dazu müs­sen alle Gesell­schaf­ter zustim­men bzw. anwe­send sein.

Schreibe einen Kommentar