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Volkelt-Briefe

Geld + Finanzen: Was GmbH-Geschäftsführer vom AG-Vorstand lernen

Dass AG-Vor­stän­de mehr ver­die­nen als GmbH-Geschäfts­füh­rer ist öffent­lich. Das liegt auch dar­an, dass die Finanz­be­hör­den bei GmbH-Geschäfts­füh­rern genau hin­schau­en. Wird zu viel gezahlt, kos­tet das Straf­steu­er in Form einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung (vGA). Der Fis­kus bemisst das nach Ver­gleichs­zah­len deut­scher GmbHs. Kon­zer­ne zah­len Vor­stän­de im inter­na­tio­na­len Ver­gleich – da geht es um ande­re Dimen­sio­nen. …Den­noch: GmbH-Geschäfts­­­füh­rer kön­nen sich an den Vor­stands­be­zü­gen ori­en­tie­ren, wenn Sie Ihr Gehalt in Sachen Gewinn­ab­schöp­fung und Vor­sor­ge opti­mie­ren wol­len. Bei den best-ver­die­nen­den Vor­stän­den gibt es eine annä­hernd glei­che Auf­tei­lung der Bezü­ge in Fest­ge­halt (15 – 20 % der Gesamt­be­zü­ge), kurz­fris­ti­ge – jähr­lich fäl­li­ge – Tan­tie­me (20 – 30 %), lang­fris­ti­ge Tan­tie­me (30 – 50 %) und Pen­si­ons­auf­wen­dun­gen (10 %). Neben­leis­tun­gen, die für den GmbH-Ge­­schäfts­füh­rer eine grö­ße­re Rol­le (Fir­men­wa­gen, Son­der­zah­lun­gen) ein­neh­men, spie­len in Vor­stands­krei­sen mit 1 bis 2 % kei­ne Rolle.

Auf­fäl­lig: Der leis­tungs­be­zo­ge­ne Ver­gü­tungs­an­teil (Tan­tie­me: 50 bis 80 %) ist deut­lich höher. Für GmbH-Geschäfts­­­füh­rer liegt der Ver­gleichs­wert bei 20 %, maxi­mal 26 % (Indus­trie) der Gesamt­ver­gü­tung (vgl. Nr. 7/2016).

Auch bei der Alters­vor­sor­ge schnei­den die Vor­stän­de bes­ser ab. Nur 30 % der Geschäfts­füh­rer haben Anspruch auf eine Pen­si­ons­zu­sa­ge. Rund 33 % der Geschäfts­füh­rer haben Anspruch auf Zah­lun­gen aus einer zusätz­li­chen Pen­si­ons- oder Unter­stüt­zungs­kas­se. Die meis­ten GmbHs haben für den Geschäfts­füh­rer eine Direkt­ver­si­che­rung (87 %) abge­schlos­sen. Dabei darf nicht über­se­hen wer­den, dass die Ren­di­te aus Direkt­ver­si­che­run­gen seit eini­gen Jah­ren mäßig aus­fällt und dass das auch n den nächs­ten Jah­ren so blei­ben wird. Für vie­le Geschäfts­füh­rer besteht danach Hand­lungs­be­darf bei der Alterssicherung.

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