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Volkelt-Briefe

Für vertrauliche Zusagen müssen Sie persönlich gerade stehen

Ver­ab­re­den Sie mit einem Zulieferer/Gläubiger am Tele­fon Raten­zah­lung, obwohl es für Ihre GmbH bereits  Anzei­chen einer Über­schul­dung oder Zah­lungs­un­fä­hig­keit gibt, kann Sie der Gläu­bi­ger per­sön­lich in die Haf­tung neh­men und die Zah­lung der Schul­den aus Ihrem Pri­vat­ver­mö­gen durch­set­zen (OLG Koblenz, Beschluss vom 6.1.2015, 4 U 598/14, Quel­le: GmbH-Rund­schau 2015, S. 582 ff.). …

Bei einer per­sön­li­chen Zusa­ge des Geschäfts­füh­rers darf sich der Gläu­bi­ger dar­auf ver­las­sen, dass es sich um eine Ver­bind­li­che Zusa­ge han­delt. Im Fall hat­te der Geschäfts­füh­rer dem Gläu­bi­ger vor­ent­hal­ten, dass Insol­venz­ge­fahr besteht. Bes­ser ist es, wenn Sie in einem sol­chen Gespräch/Telefonat auf die wirt­schaft­li­che Kri­se der GmbH bzw. die mög­li­che Insol­venz hin­wei­sen. Damit ist sicher­ge­stellt, dass eine per­sön­li­che Haf­tung erst ein­mal nicht entsteht.

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