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Volkelt-Briefe

Führung: Kontrolle ist die Kehrseite des Vertrauens

War­um wer­den mei­ne Vor­ga­ben eigent­lich nie ein­ge­hal­ten?”. Ob Rau­cher­pau­sen, Inter­net-Nut­zung oder Pri­vat­nut­zung des Fir­men­wa­gens: Gera­de in klei­ne­ren Unter­neh­men wer­den Regeln und Vor­ga­ben der Geschäfts­füh­rung ger­ne inter­pre­tiert. Gele­gent­lich kommt es sogar vor, dass sich im Lau­fe der Jah­re Eigen­ge­setz­lich­kei­ten ent­wi­ckeln, die mit den ursprüng­li­chen Rege­lun­gen nichts mehr zu tun haben. Was tun? Fakt ist, dass sich der­ar­ti­ge Nach­läs­sig­kei­ten im Lauf der Jah­re zu einem ech­ten Pro­blem ent­wi­ckeln kön­nen. Soweit, dass die Mit­ar­bei­ter unter­ein­an­der (unaus­ge­spro­che­ne) Mechan­si­men ent­wi­ckeln, mit denen Fehl­ver­hal­ten sys­te­ma­tisch kaschiert wird. Dazu gehört z. B. das durch­aus ver­brei­te­te auto­ma­ti­sche Auf­ste­hen der Rau­cher­grup­pe, wenn der Chef in Sicht­wei­te kommt, die umge­hen­de Been­di­gung von pri­va­ten Tele­fo­na­ten oder das (zufäl­li­ge) Weg­ste­cken des Smart­phones. Was tun? …Genau genom­men ist jede die­ser Ver­hal­tens­wei­sen ein klei­ner Ver­trau­ens­bruch Ihnen gegen­über. Ein­schrei­ten müs­sen Sie aber spä­tes­tens dann, wenn das (gele­gent­li­che) Igno­rie­ren von Grund­re­geln zur Miss­ach­tung von kon­kre­ten Arbeits­an­wei­sun­gen wird – ein in der Pra­xis durch­aus ver­brei­te­tes Phä­no­men, z. B. um Neue­run­gen oder Ver­än­de­run­gen in den Arbeits­ab­läu­fen zu be- oder ver­hin­dern. Wenn Sie das in den Zah­len spü­ren, sind Sie gefordert.

Alte Hasen ken­nen das und set­zen auf „Kon­trol­le”. Die beginnt mit kla­ren schrift­li­chen Vor­ga­ben (Regeln am Arbeits­platz), der Ver­an­ke­rung der Regeln im Arbeits­ver­trag und der Anwen­dung und Durch­set­zung der dafür vor­ge­se­he­nen arbeits­recht­li­chen Maß­nah­men. Abmah­nun­gen beu­gen vor gegen Wie­der­ho­lungs­fäl­le. Das Fin­ger­spit­zen­ge­fühl für die kon­kre­te, fall­be­zo­ge­ne Umset­zung die­ser Maß­nah­men bleibt aller­dings Chefsache.

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