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Volkelt-Briefe

Fortschritt: GmbH/UG-Gründung in 5 Tagen

Schon der Notar­ter­min für die Grün­dung einer GmbH/UG kann zum Pro­blem wer­den. Dann prüft das Regis­ter­ge­richt, ob alle Form­vor­schrif­ten ein­ge­hal­ten sind, alle Papie­re voll­stän­dig vor­lie­gen. Ob die gewähl­te Fir­ma zuläs­sig ist. Ob die Geschäfts­füh­rer zuge­las­sen sind oder ob ein Berufs­ver­bot besteht. Ob die Stamm­ein­la­ge zur frei­en Ver­fü­gung der Geschäfts­füh­rer steht usw. Das kann dau­ern. 4 Wochen und manch­mal viel mehr – wenn es Unklar­hei­ten gibt oder wenn der mit der Ein­tra­gung betrau­te Rich­ter Beden­ken hat oder die Behör­de unter­be­setzt ist und kei­ne Zeit hat.

Das ist ärger­lich, kos­tet Zeit, Geld und Ner­ven und kann im Ernst­fall schon ein­mal zu einem ech­ten Wett­be­werbs­nach­teil oder zu einem Haf­tungs­pro­blem wer­den. Hier tut sich etwas: …

Die EU hat sich auf eine Gesell­schafts­recht­li­che Richt­li­nie (Richt­li­nie 2017/1132) geei­nigt – die Vor­aus­set­zung für ein ein­heit­li­ches Grün­dungs- und Ein­tra­gungs­ver­fah­ren mit ehr­gei­zi­ger Ziel­set­zung: Es gibt ein ein­heit­li­ches Online-Ver­fah­ren. Die Ein­tra­gung erfolgt in der Regel nach 5, spä­tes­tens nach 10 Werk­ta­gen. Die Ein­tra­gung von Zweig­nie­der­las­sun­gen von Unter­neh­men aus ande­ren Mit­glied­staa­ten muss inner­halb von 10 Werk­ta­gen elek­tro­nisch erfol­gen. Die Richt­li­nie soll spä­tes­tens bis 2021 in ganz Euro­pa umge­setzt sein. Ehr­gei­zig – aber über­fäl­lig. Damit sich Unter­neh­mer und Unter­neh­men auf´s Wesent­li­che kon­zen­trie­ren können.

Dar­über hin­aus wer­den zahl­rei­che Vor­schrif­ten für alle euro­päi­schen Regis­ter­ge­rich­te ver­ein­heit­licht. Das erleich­tert die Ein­tra­gung, Füh­rung und Ände­run­gen der Unter­neh­mens­da­ten und ermög­licht einen ein­heit­li­chen Aus­tausch der Daten über Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten in der EU.

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