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Volkelt-Briefe

Ernstfall Geschäftsführer-Haftung: Lehren aus dem Fall „Wilke”

Nach den Lis­te­ri­en-Todes­fäl­len durch ver­dor­be­ne Fleisch­wa­ren der Fa. Wil­ke GmbH & Co. KG ist jetzt die Staats­an­walt­schaft am Zug: Sie ermit­telt gegen den Geschäfts­füh­rer Klaus Roh­loff wegen des Ver­dachts auf fahr­läs­si­ge Tötung. Unter­des­sen wur­de der Geschäfts­be­trieb geschlos­sen, es wur­den geschäft­li­che Unter­la­gen sicher­ge­stellt. Auch in den Pri­vat­räu­men des Geschäfts­füh­rers fan­den Durch­su­chun­gen statt. Dabei wur­den erheb­li­che Miss­stän­de in den betrieb­li­chen Abläu­fen öffent­lich. Auch die Auf­sichts­be­hör­den muss­ten unter­des­sen gra­vie­ren­de Feh­ler bei der Kon­trol­le einräumen.

Abseh­bar ist, dass …

das Ver­fah­ren gegen die ver­ant­wort­li­che Geschäfts­füh­rung gründ­lich und lang­wie­rig wird. Immer­hin geht es um ein Straf­maß von bis zu 5 Jah­ren Haft. Augen­zeu­gen berich­ten von untrag­ba­ren hygie­ni­schen Zustän­den (Pro­dukt- und Pro­du­zen­ten­haf­tung), feh­len­dem Fach­per­so­nal (Pflicht zur Anlei­tung und Befä­hi­gung von Mit­ar­bei­tern) und per­ma­nen­tem Pro­duk­ti­ons­druck (Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den) – Ver­säum­nis­se, die sich die Geschäfts­füh­rung ganz kon­kret zurech­nen las­sen muss. Ins­ge­samt hat man den Ein­druck, dass sich die Wil­ke-Geschäfts­füh­rung für die kon­kre­ten Pro­duk­ti­ons­ab­läu­fe vor Ort zu kei­nem Zeit­punkt inter­es­siert hat. Das ist ein Feh­ler. Und ein Warn­ruf an die Kollegen/Innen, Geschäfts­füh­rung nicht „auf dem Papier” oder „aus der Note­book-Per­spek­ti­ve” zu praktizieren.

Nach­dem der Gesetz­ge­ber zuletzt den Schutz für sog. Whist­le­b­lower (vgl. Nr. 26/2019) deut­lich ver­bes­sert hat, ist davon aus­zu­ge­hen, dass Miss­stän­de in Unter­neh­men noch schnel­ler öffent­lich wer­den – Sie sind also gut bera­ten, genau und jeder­zeit zu wis­sen,  wie es um Ihr Unter­neh­men „vor Ort” steht.

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