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Volkelt-Briefe

Ergebnisse der Sondierungsgespräche: Das Wichtigste für Unternehmer

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Für Unter­neh­men wichtig

Steu­er „Wir wer­den ins­be­son­de­re für for­schen­de klei­ne und mit­tel­gro­ße Unter­neh­men eine steu­er­li­che För­de­rung ein­füh­ren, die bei den Per­so­nal- und Auf­trags­kos­ten für For­schung und Ent­wick­lung ansetzt. Inves­ti­tio­nen von Unter­neh­men in die Digi­ta­li­sie­rung wer­den wir durch steu­er­li­che Anrei­ze unterstützen.”
Lohn­ne­ben­kos­ten „Wir wer­den den Bei­trag zur Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung um 0,3 Pro­zent sen­ken”.
Lohn­ne­ben­kos­ten Der Arbeit­ge­ber­an­teil zur KV wird wie­der antei­lig berechnet.
Teil­zeit Im Teil­zeit- und Befris­tungs­recht wird ein Recht auf befris­te­te Teil­zeit ein­ge­führt. Gegen­über dem Refe­ren­ten­ent­wurf zur Wei­ter­ent­wick­lung des Teil­zeit­rechts wer­den fol­gen­de Ände­run­gen vereinbart:

1. Es besteht kein Anspruch auf Ver­län­ge­rung oder Ver­kür­zung der Arbeits­zeit oder vor­zei­ti­ge Rück­kehr zur frü­he­ren Arbeits­zeit wäh­rend der zeit­lich begrenz­ten Teilzeitarbeit.

2. Der neue Teil­zeit­an­spruch nach die­sem Gesetz gilt nur für Unter­neh­men, die in der Regel ins­ge­samt mehr als 45 Mit­ar­bei­ter beschäf­ti­gen.

3. Für Unter­neh­mens­grö­ßen von 45 bis 200 Mit­ar­bei­tern wird eine Zumut­bar­keits­gren­ze ein­ge­führt, dass ledig­lich einem pro ange­fan­ge­nen 15 Mit­ar­bei­tern der Anspruch gewährt wer­den muss. Bei Über­schrei­tung die­ser Gren­ze kann der Arbeit­ge­ber einen Antrag ablehnen.

4. Der Arbeit­ge­ber kann eine befris­te­te Teil­zeit ableh­nen, wenn die­se ein Jahr unter- oder fünf Jah­re über­schrei­tet. Die Tarif­ver­trags­par­tei­en erhal­ten die Mög­lich­keit, hier­von abwei­chen­de Rege­lun­gen zu vereinbaren.

5. Nach Ablauf der zeit­lich begrenz­ten Teil­zeit­ar­beit kann der Arbeit­neh­mer frü­hes­tens nach einem Jahr eine erneu­te Ver­rin­ge­rung der Arbeits­zeit verlangen.

Steu­er auf Kapitaleinkünfte Die Abgel­tungs­steu­er auf Zins­er­trä­ge wird mit der Eta­blie­rung des auto­ma­ti­schen Infor­ma­ti­ons­aus­tau­sches abge­schafft
Sozi­al­bei­trä­ge Gering­ver­die­ner wer­den wir bei Sozi­al­bei­trä­gen ent­las­ten (Aus­wei­tung Midi-Jobs).

 

 

 

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