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Volkelt-Briefe

Entwarnung: Energie-Audit kommt nur für die Großen

Die Ver­pflich­tung, jähr­lich ein Ener­gie-Audit durch­zu­füh­ren, zu doku­men­tie­ren und die Öffent­lich­keit über den Aus­gang des Audits zu infor­mie­ren betrifft nur gro­ße Unter­neh­men im Sin­ne der EU-Ver­ord­nung 2003/361 EG. Das sind Unter­neh­men mit … mehr als 250 Mit­ar­bei­tern und einem Jah­res­um­satz von min­des­tens 50 Mio. EUR bzw. einer Bilanz­sum­me ab 43 Mio. EUR (Quel­le: Gesetz zur Teil­um­set­zung der Ener­gie-Effi­zi­enz-Richt­li­nie , Bun­des­tags­druck­sa­che 18/3373). Nach Regie­rungs­vor­ga­ben wird die deut­sche Wirt­schaft mit dem Ener­gie-Audit jähr­lich mit rund 50 Mio. EUR belas­tet werden.

Ursprüng­lich war geplant, die Vor­ga­ben für ein Ener­gie-Audit für Unter­neh­men bereits im Jah­re 2011 umzu­set­zen. Jetzt lässt sich die Bun­des­re­gie­rung bis zum Jah­re 2017 bzw. 2020 Zeit. Bis dahin sind Sie als Geschäfts­füh­rer eines betrof­fe­nen Unter­neh­mens gut bera­ten, die För­der­mit­tel des Bun­des und der EU zur Ener­gie-Bera­tung Ziel füh­rend zu nut­zen (vgl. z. B. Nr. 49/2014).

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