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Volkelt-Briefe

Digitales: So durchforstet das Finananzamt Internet-Websites

Bereits seit 2006 ist die Inter­net­such­ma­schi­ne XPIDER im Ein­satz. Die Such­ma­schi­ne sam­melt selbst­stän­dig Infor­ma­tio­nen nach Kri­te­ri­en, die der Nut­zer selbst fest­le­gen kann. Die­se Such­ma­schi­ne wird u. a. auch vom Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern (BZSt) ein­ge­setzt. Z. B., um in Inter­net-Auk­ti­ons­häu­sern wie Ebay, reBay, mom­ox oder ande­ren Klein­an­zei­gen­märk­ten in der regio­na­len Zei­tung oder ande­ren Ver­kaufspor­ta­len sys­te­ma­tisch nach Steu­er­hin­ter­zie­hern  zu fahn­den. Auch Pri­vat­ver­käu­fer, die in grö­ße­rem Umfang Waren ver­kau­fen, kön­nen mit XPIDER von der Steu­er­fahn­dung kon­trol­liert wer­den. So wer­den täg­lich ca. 100.000 Inter­net­sei­ten auf steu­er­lich rele­van­te unter­neh­me­ri­sche Akti­vi­tä­ten geprüft. Ach­tung: …Mög­lich ist es z. B., Ange­bo­te und Ver­käu­fe aus Online-Ver­kaufs- und Ver­stei­ge­rungs­platt­for­men gelis­tet nach Anbie­tern her­aus­zu­su­chen und mit den Finanz­da­ten abzu­glei­chen. Nach wel­chen Kri­te­ri­en jemand als steu­er­lich inter­es­san­ter Fall ein­ge­stuft wird, ist aller­dings unklar – die Behör­de gibt dazu kei­ne Aus­kunft. Seit 2013 müs­sen die Anbie­ter von Ver­kaufspor­ta­len Name, Anschrift und Bank­ver­bin­dung der Ver­käu­fer auf Anfra­ge der Finanz­be­hör­den her­aus­ge­ben und sie müs­sen alle Ver­käu­fe jeder­zeit voll­stän­dig auf­lis­ten kön­nen (so zuletzt BFH, Urteil v. 16.5.2013, II R 15/12). Auch die Por­ta­le für Geld­an­la­gen sind unter­des­sen im Visier der Finanz­be­hör­den. Auch hier wird sys­te­ma­tisch im Inter­net nach Steu­er­hin­ter­zie­hern „gefahn­det” – das betrifft alle Fin­Tech-Unter­neh­men, z. B. Smava.de oder Auxmoney.de.

Bemerkt XPIDER Auf­fäl­lig­kei­ten, geht auto­ma­tisch eine Kon­troll­mit­tei­lung an das zustän­di­ge Finanz­amt. Die Per­son bzw. das auf­fäl­li­ge Unter­neh­men wird in den Betriebs­prü­fungs­plan auf­ge­nom­men. Anschlie­ßend wird das Unter­neh­men zunächst zur Offen­le­gung der steu­er­re­le­van­ten Vor­gän­ge auf­ge­for­dert. Ist die Betriebs­prü­fungs­stel­le mit den ein­ge­reich­ten Unter­la­gen nicht zufrie­den, ist davon aus­zu­ge­hen, dass eine Umsatz­steu­er-Nach­schau oder eine Son­der­prü­fung ange­ord­net wird. Wich­tig: Prü­fen Sie regel­mä­ßig, ob auf Ihrer Web­site alle Finanz­amts-rele­van­ten Daten (Adres­se, Kon­takt, HR-Num­mer, USt-ID) ange­zeigt werden.

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