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Volkelt-Briefe

Dienstpläne und Gehaltslisten: So nicht, liebe Zollprüfer !

Mit einer gewis­sen Genug­tu­ung haben wir jetzt einen Fall vor dem Amts­ge­richt Frei­burg zur Hin­ter­zie­hung von Sozi­al­bei­trä­gen zur Kennt­nis genom­men. Als Beleg für den Betrug leg­te der Zoll dem Gericht zahl­rei­che Leit­z­ord­ner vor. Inhalt: Die Doku­men­ta­ti­on der Arbeits­zei­ten durch den Unter­neh­mer (hier: Gas­tro­no­mie­be­trieb), Dienst­plä­ne und Gehalts­ab­rech­nun­gen. Zur Ver­deut­li­chung: In Bran­chen, in denen vie­le Gering­ver­die­ner beschäf­tigt sind, kom­men da schnell eini­ge „Meter“ Ord­ner zusam­men. Das Gericht lehn­te das als Beweis­mit­tel schlicht­weg ab. Der Rich­ter ver­lang­te vom Zoll vor Gericht eine ver­ständ­li­che und nach­voll­zieh­ba­re Beweis­füh­rung für den Einzelfall. …

U. E. eine begrü­ßens­wer­te Ein­sicht. Die Zoll­be­hör­de hat­te auf­grund die­ser Unter­la­gen 60.000 € hin­ter­zo­ge­ne Sozi­al­bei­trä­ge hoch­ge­rech­net. War dann aber nicht in der Lage eine Beweis­füh­rung zu erbrin­gen. Hut ab vor einem Rich­ter, der – allen Vor­ur­tei­len gegen die Gas­tro-Bran­che zum Trotz – sich nicht auf Ver­dacht, Ver­mu­tun­gen und Schät­zun­gen ein­lässt, son­dern eine lücken­lo­se und plau­si­ble Beweis­füh­rung ver­langt und durch­setzt. Es bleibt zu hof­fen, dass die Zoll­be­hör­den das zum Anlass neh­men, vor­schnel­le und „über den Dau­men“ geschätz­te Betrugs­sum­men klar zu bele­gen und vor­ab recht­lich kor­rekt abzusichern.

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