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Der Fall „Hess-Leuchten”: So einfach ist es, ein erfolgreiches Unternehmen zu übernehmen

Der Fall „Hess-Leuch­ten“ – ein mit­tel­stän­di­sches Vor­zei­ge-Fami­li­en-Unter­neh­men aus dem Schwarz­wald – ist ein beson­ders anschau­li­ches Lehr­stück wie es nicht so oft vor­kommt. Es zeigt, wie ein­fach es für Finanz­in­ves­to­ren ist, eine flo­rie­ren­de Fir­ma zu über­neh­men. Nicht ganz unwichtig: …

Die Rol­le der Bera­ter. Dabei ist das Strick­mus­ter wirk­lich nicht neu. Ver­ein­facht dar­ge­stellt ver­läuft es in 5 Stufen:

Stu­fe 1: Ein erfolgs­rei­ches Unter­neh­men will expan­die­ren und braucht dafür Geld. Kein Pro­blem: Der Bera­ter stellt den Kon­takt zum Inves­tor her. Die betei­li­gen sich am Risi­ko und brin­gen (ver­meint­lich) bil­li­ges Geld ein.

Stu­fe 2: Die Rechts­form wird ange­passt und damit die Über­nah­me der Geschäfts­an­tei­le vor­be­rei­tet und erleich­tert. Die Bera­ter beglei­ten die Umwand­lung in die (bör­sen­no­tier­te) AG. Der Inves­tor bekommt eine Min­der­heits­be­tei­li­gung, über­lässt dem Fir­men­in­ha­ber das ope­ra­ti­ve Geschäft und „begnügt” sich mit einer Rol­le im Auf­sichts­rat. Der sorgt aber auch dafür, dass der Bera­ter als exter­ner Exper­te einen Sitz im Auf­sichts­rat erhält.

Stu­fe 3: Der Akti­en­kurs wird gedrückt. Allein das Gerücht einer Insol­venz­be­dro­hung oder der Ver­dacht der Bilanz­ma­ni­pu­la­ti­on durch die (Alt-) Geschäfts­füh­rung ist hier­zu ein pro­ba­tes Mittel.

Stu­fe 4: Dann ist der Auf­sichts­rat gefor­dert. Um wei­te­ren Scha­den abzu­wen­den, wird der Vor­stand (mit ein­fa­chem Mehr­heits­be­schluss) ent­las­sen. Wie­der sind die Bera­ter mit von der Par­tie. Sie sind hilf­reich bei der Suche nach neu­en Inves­to­ren, um die bevor­ste­hen­de Insol­venz abzuwenden.

Stu­fe 5: Die Inves­to­ren finan­zie­ren die Kapi­tal­erhö­hung und über­neh­men die Mehr­heit. Der Ex-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer muss vor Gericht sei­ne Unschuld bewei­sen, ist drau­ßen und der Ruf ruiniert.

Unter­des­sen hat im Fall Hess die vom Inves­tor neu ein­ge­setz­te Geschäfts­lei­tung das Insolvenz­verfahren ein­ge­lei­tet. Gesprä­che mit Inves­to­ren wer­den geführt. Fakt ist: Solang die Staats­an­walt­schaft das Ver­fah­ren wegen Insol­venz­ver­ge­hen gegen den ehe­ma­li­gen Eigen­tü­mer führt, hat der – Ex-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer Chris­toph Hess – kei­ne oder nur wenig Chan­cen, sich an der Sanie­rung zu betei­li­gen. Der Coup der Inves­to­ren muss damit als gelun­gen bezeich­net wer­den. Oder? Unter­des­sen ermit­telt die Staats­an­walt­schaft auch gegen den Aufsichtsrat

Für die Pra­xis: Vor­sicht vor Finanz­in­ves­to­ren, die den Unter­neh­mer mit der Aus­sicht auf „das ganz gro­ße Rad“ in die fal­sche Rich­tung lot­sen. Wir haben in der Ver­gan­gen­heit schon mehr­fach auf sol­che Fäl­le hin­ge­wie­sen (Märk­lin, Trumpf). Selbst der erfah­re­ne Mit­tel­ständ­ler ist in der Regel dem Kon­sor­ti­um aus inter­na­tio­na­lem Con­sul­ting, Inves­to­ren, Wirt­schafts­prü­fern und anwalt­li­cher Fach­beratung nicht gewach­sen. Wich­tig ist: 1. Holen Sie Refe­ren­zen zum Inves­tor und sei­nen Bera­ter­teams ein, die Sie zusam­men mit Ihren Bera­tern befra­gen, hören und bewer­ten. 2. Ver­las­sen Sie sich auf kei­nen Fall aus­schließ­lich auf die Bera­ter, die der Inves­tor mit ins Boot neh­men will. 3. Besor­gen Sie sich eige­ne Bera­ter, die Erfah­run­gen auf Augen­hö­he haben und 4. Sam­meln Sie zunächst mit dem Inves­tor gemein­sa­me Erfah­run­gen im ope­ra­ti­ven Geschäft, bevor Sie einen Umbau des Unter­neh­mens in Angriff nehmen.

Mein Lese­tipp fürs Wochen­en­de: Die Kunst des klu­gen Handelns

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