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Volkelt-Briefe

Expertenrat: Das sind die richtigen Sofortmaßnahmen

Ich hat­te Gele­gen­heit, mit dem Insol­venz-Exper­ten Rüdi­ger Schmidt (Fach­an­walt für Insol­venz­recht) über Kri­sen-Manage­ment zu spre­chen. Hier sei­ne „schnel­len” Tipps:

Redak­ti­on: Soll­ten Unter­neh­men jetzt ihre – pri­va­ten oder betrieb­li­chen – Rück­la­gen ein­set­zen, wenn Liqui­di­tät fehlt?

RA Rüdi­ger Schmidt: Auf kei­nen Fall. Dann doch lie­ber mit einer schnel­len Kre­dit-Zwi­schen-Finan­zie­rung über die Haus­bank reagie­ren. Ist die Kri­se nicht mehr beherrsch­bar – was ja durch­aus sein kann – geht der Kre­dit mit ins Insol­venz­ver­fah­ren und belas­tet Sie bzw. Ihre Rück­la­gen für die Alters­ver­sor­gung nicht. Auch straf­recht­lich sind Sie erst ein­mal drau­ßen: Die 3‑Wo­chen-Frist zur Stel­lung eines Insol­venz­an­trags ist erst ein­mal bis zum 30.9. die­ses Jah­res ausgesetzt.

Redak­ti­on: Wel­che Sofort­maß­nah­men emp­feh­len Sie?

RA Rüdi­ger Schmidt: Ein­zugs­er­mäch­ti­gun­gen wider­ru­fen. Dau­er­auf­trä­ge prü­fen und stor­nie­ren. Steu­er­vor­aus­zah­lun­gen aus­set­zen und Stun­dun­gen für offe­ne Beschei­de bean­tra­gen. Und natür­lich Kurz­ar­bei­ter­geld bean­tra­gen – unbe­dingt noch vor dem 31.3., damit Sie den März noch mit­neh­men kön­nen. Ach­tung: Es gibt auch Insolvenzgeld.

Redak­ti­on: Eini­ge kal­ku­lie­ren mit einer Insol­venz. Was mei­nen Sie?

RA Rüdi­ger Schmidt: Ist eine Opti­on – auch in Eigen­ver­wal­tung durch den Geschäfts­füh­rer. Z. B., wenn das Geschäfts­mo­dell nicht mehr stimmt. Oder wenn die Per­so­nal­kos­ten aus dem Ruder lau­fen. Reicht es nicht für eine Insol­venz, soll­te man den Relaunch im Schutz­schirm­ver­fah­ren prü­fen. Auf jeden Fall: Las­sen Sie sich von einem erfah­re­nen Bera­ter coa­chen. Feh­ler kos­ten – das muss nicht sein.

Vie­len Dank Herr Schmidt

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