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Volkelt-Briefe

CMS: Die wichtigsten Compliance-Vorgaben für kleinere Firmen (III)

Auch und gera­de als Geschäfts­füh­rer einer klei­ne­ren GmbH/UG soll­ten Sie sich nicht dar­auf ver­las­sen, dass bei Ver­stö­ßen der Mit­ar­bei­ter gegen bestehen­de Geset­ze mil­de­re Maß­stä­be ange­legt wer­den. Ver­stö­ße wer­den in der Regel kon­se­quent und unab­hän­gig von der Grö­ße des Unter­neh­mens geahn­det. Als Geschäfts­füh­rer soll­ten Sie die arbeits­recht­li­chen Aus­wir­kun­gen beach­ten. Dazu müs­sen Sie aber nicht gleich einen – an Groß­un­ter­neh­men ori­en­tier­ten – aus­führ­li­chen Leit­li­ni­en-Kata­log auf­stel­len. Für klei­ne­re Unter­neh­mens genü­gen 3 Rege­lungs­punk­te. Das sind: …

  • Ein all­ge­mei­ner Hin­weis dar­auf, dass jeder Mit­ar­bei­ter dazu ist ver­pflich­tet, Recht und Gesetz und dar­über hin­aus die in Betriebs­ver­ein­ba­run­gen (z. B. Rauch­ver­bot, ein­ge­schränk­te pri­va­te Inter­net-Nut­zung) fest­ge­setz­ten Grund­sät­ze zu beach­ten (Com­pli­ance-Ver­­pflich­tung).
  • Ein spe­zi­el­ler Hin­weis dar­auf, dass jeder Mit­ar­bei­ter, der von Ver­stö­ßen gegen die oben genann­ten Ver­pflich­tun­gen Kennt­nis erhält, ver­pflich­tet ist, die Geschäfts­füh­rung dar­über zu infor­mie­ren (Infor­ma­ti­ons-Ver­pflich­tung).
  • Ein aus­drück­li­cher Hin­weis dar­auf, dass die Mit­ar­bei­ter unter­ein­an­der zum kor­rek­ten, fai­ren und koope­ra­ti­ven Umgang ver­pflich­tet sind und dar­über hin­aus ver­pflich­tet sind, Ver­stö­ße gegen die­se Grund­sät­ze (Mob­bing) unmit­tel­bar anzu­zei­gen (Benen­nung einer Schlichtungs­stelle, z. B. eines unab­hän­gi­gen Anwalts).
 Nicht immer reicht der Ver­stoß eines Mit­ar­bei­ters gegen gel­ten­des Recht für eine (frist­lo­se) Kün­di­gung. Wenn Sie die­se Com­pli­ance-Leit­li­ni­en aus­drück­lich im Arbeits­ver­trag des Mit­ar­bei­ters ver­ein­ba­ren, kann ein Ver­stoß vom Arbeits­ge­richt als eine Ver­let­zung der Neben­pflich­ten aus dem Arbeits­ver­trag für eine ver­hal­tens­be­ding­te Kün­di­gung genü­gen (§ 1 Abs. 2 KSchG). Beauf­tra­gen Sie den Rechts­be­ra­ter, beim nächs­ten Ver­trags-Upgrade For­mu­lie­run­gen zu den 3 genann­ten Punk­ten einzuarbeiten.

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