Kategorien
Volkelt-Briefe

Bürokratie: Noch mehr Aufwand für ausländische Betriebsstätten

Seit 1.1.2015 gilt die Betriebs­stät­ten­ge­winn­auf­zeich­nungs­ver­ord­nung (BsGaV) für alle Unter­neh­men, die Betriebs­stät­ten unter­hal­ten. Für jede (aus­län­di­sche) Betriebs­stät­te ist zum Beginn eines Wirt­schafts­jah­res eine Hilfs- und Neben­rech­nung auf­zu­stel­len, wäh­rend des Wirt­schafts­jah­res fort­zu­schrei­ben und zum Ende des Wirt­schafts­jah­res abzu­schlie­ßen. Die Hilfs- und Neben­rech­nung muss spä­tes­tens zum Zeit­punkt der Abga­be einer Steu­er­erklä­rung erstellt sein, zu der das Unter­neh­men ver­pflich­tet ist (§ 149 der Abga­ben­ord­nung) und in der die Ein­künf­te der Betriebs­stät­te zu berück­sich­ti­gen sind. Alle Ein­zel­vor­schrif­ten dazu sind in der 30seitigen BsGaV vom 17.10.2014 ver­öf­fent­licht (BGBl. I 2014, S. 1603). …

Ach­tung: Jetzt hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um einen Ent­wurf für neue Durch­füh­rungs­ver­ord­nung der BsGaV vor­ge­legt und den Ver­bän­den zur Stel­lung­nah­me vor­ge­legt. Die Ver­ord­nung umfasst 152 Sei­ten und regelt die ein­zel­nen Sach­ver­hal­te noch viel detail­lier­ter als bis­her. Ziel der Ver­ord­nung ist es, die buch­hal­te­ri­schen Vor­aus­set­zun­gen dafür zu schaf­fen, dass die Gewin­ne „dort ver­steu­ert wer­den, wo sie erwirt­schaf­tet wer­den“.

Zunächst wur­de der Ent­wurf den direkt davon betrof­fe­nen Ver­bän­den (Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer usw.) zur Stel­lung­nah­me vor­ge­legt. Fest steht bis­lang, dass der büro­kra­ti­sche Auf­wand für betrof­fe­ne Unter­neh­men mit aus­län­di­schen Betriebs­stät­ten erheb­lich grö­ßer wird. Für klei­ne­re Unter­neh­mens­grup­pen mit aus­län­di­schen Betriebs­stät­ten ist durch­aus zu prü­fen, ob ein stra­te­gi­scher Wech­sel ein­ge­lei­tet wer­den soll­te – z. B. durch Aus- und Umgrün­dun­gen der Betriebs­stät­ten in unab­hän­gi­ge Tochtergesellschaften.

Schreibe einen Kommentar