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Betriebsprüfung beim Sternekoch: 5 Fehler, die nicht passieren dürfen

Befragt auf sei­ne Betriebs­prü­fungs-Gerüch­te reagier­te Ster­ne­koch Johann Lafer schon im Früh­jahr 2014 im SWR1-Talk nur höchst zurück­hal­tend: „Kein Kom­men­tar zum lau­fen­den Ver­fah­ren“. Jetzt läuft sein Ver­fah­ren vor dem Land­ge­richt Koblenz. Die Betriebs­prü­fer haben – mit Hil­fe von ehe­ma­li­gen Ange­stell­ten und deren Anwäl­ten – Laf­ers Fir­men-Geflecht aus­ein­an­der genommen.

Die­se 5 Feh­ler soll­ten Ihnen auf kei­nen Fall passieren: …

  1. Aus­gangs­punkt war die For­de­rung sei­ner Haus­an­ge­stell­ten, eine Zusatz­zah­lung wegen aus­ge­blie­be­ner Sozi­al­bei­trä­ge gegen Herrn Lafer durchzusetzen.
  2. Der dul­de­te kei­nen Wider­spruch und schal­te­te umge­hend sei­nen Anwalt ein. Dar­auf­hin sah sich die Haus­an­ge­stell­te ver­an­lasst, eben­falls einen Anwalt einzuschalten.
  3. Die Ereig­nis­se ver­selb­stän­dig­ten sich. Die Anfra­ge an die Sozi­al­kas­se war abseh­bar. Die anschlie­ßen­de Prü­fung ergab: Die Haus­an­ge­stell­te war über die Fir­ma angestellt.
  4. Der Sozial­prüfer rief die Steu­er­prü­fung auf den Plan. Die stell­ten fest: Auch für 8 ande­re Ange­stell­te und für die Ehe­frau wur­den kei­ne regu­lä­ren Arbeits­ver­hält­nis­se abgeschlossen.
  5. Die tat­säch­li­chen Tätig­kei­ten deck­ten sich nicht mit den für die Sozi­al­ver­si­che­rung und das Finanz­amt vor­ge­leg­ten Verträgen.
Der grund­le­gen­de Feh­ler besteht dar­in, die Arbeits­ver­hält­nis­se falsch dekla­riert zu haben, es also Abwei­chun­gen zwi­schen den ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen und der Arbeits­pra­xis gibt (Arbeits­zei­ten, Bezah­lung, Arbeits­in­hal­te). Das geht in der Regel immer nur solan­ge gut, wie der Arbeit­neh­mer mit­spielt. Risi­ko: Jeder Kon­flikt, jede Ver­än­de­rung der Rah­men­be­din­gun­gen (Ver­är­ge­rung, Miss­ver­ständ­nis­se, Tren­nung, Schei­dung) birgt das Risi­ko einer Anzei­ge. Die Behör­den scheu­en kei­nen Auf­wand, jedem Ein­zel­fall nach­zu­ge­hen und auch auf­wen­di­ge Recher­chen zu füh­ren. Auch dann, wenn es nicht um Pro­mi­nenz geht. Bes­ser ist es, alle Arbeits­ver­hält­nis­se ver­trag­lich kor­rekt abzubilden.

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