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Volkelt-Briefe

Besserer Schutz für kleinere Firmen vor Lohndumping

Die EU-Kom­mis­si­on plant neue Vor­ga­ben für eine Ent­sen­de-Richt­li­nie als Nach­fol­ge-Rege­lung für das der­zei­tig Ent­sen­de­ge­setz. Arbeit­neh­mer sol­len euro­pa­weit nach ein­heit­li­chen Kri­te­ri­en ver­gü­tet wer­den. Ent­schei­dend ist die Lohn­re­ge­lung am Auf­trags-Ort der Tätig­keit. In einem ers­ten Schritt betrifft das Gleich­ver­gü­tungs­ge­bot Lohn und Lohn­ne­ben­leis­tun­gen (Zula­gen, Über­stun­den­ver­gü­tung). Zusätz­lich wer­den nach 2 Jah­ren Sozi­al­bei­trä­ge fällig. …

Für klei­ne­re inlän­di­sche Unter­neh­men – Hand­werks-GmbHs – ist das eine über­fäl­li­ge Anpas­sung. Immer mehr stellt sich näm­lich her­aus, dass gera­de in grenz­na­hen Zonen – immer mehr aus­län­di­sche Fir­men bei öffent­li­chen Aus­schrei­bun­gen zum Zuge kom­men. Eben weil sie mit Lohn­dum­ping kal­ku­lie­ren kön­nen. Die Umset­zung durch die EU-Behör­den dürf­te aller­dings dau­ern. Mit einer Umset­zung vor 2018 dürf­te kaum zu rech­nen sein.

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