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Steuernachzahlungen: Bayern will Strafzins halbieren (3 statt 6 %)

Bay­ern hat einen Antrag zur heu­ti­gen Bun­des­rats-Sit­zung ein­ge­bracht, wonach die Nach­zah­lungs­zin­sen für Steu­er­rück­stän­de von bis­her 0,5 % monat­lich auf 0,25 % abge­senkt wer­den (§ 238 AO) – das ent­spricht einer Jah­res­ver­zin­sung von 3 statt bis­her 6 % (Quel­le: BR-Drucks. 324/18 v. 04.07.2018).

Anmer­kung: Das ist dann auch eine Vor­la­ge für das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, das sich noch im Lau­fe des Jah­res zu zuläs­si­gen Höhe der Ver­zin­sung äußern wird. Für Nach­zah­ler ab 2015 sind damit gute Rück­zah­lun­gen zu erwar­ten. Aller­dings nur dann, wenn gegen den enz­spre­chen­den Steu­er­be­scheid Ein­spruch ein­ge­legt wur­de (nicht bestands­kräf­tig). Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

Bei­spiel: Wer­den für das Jahr 2016 vom Steu­er­prü­fer in 2018 120.000 € Steu­ern von der GmbH nach­ver­langt, kos­tet das bis­her (1,5 Jah­re spä­ter) per Nach­zah­lungs­be­scheid 10.800 € zusätz­li­che Zin­sen. Mit der neu­en Berech­nung muss die GmbH nur 5.400 € Zin­sen zah­len. Spür­bar weniger !

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