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Volkelt-Briefe

Angehörige: Mini-Job und Firmenwagen ohne Selbstbeteiligung

Beschäf­ti­gen Sie in der GmbH nahe Ange­hö­ri­ge (Ehe­gat­te), soll­ten Sie die ver­trag­li­che Gestal­tung und die Durch­füh­rung genau neh­men. Nicht geht: Die Über­las­sung eines Fir­men­wa­gen im Rah­men eines 400 EUR-Jobs mit unein­ge­schränk­ter Pri­vat­nut­zung ohne Selbst­be­tei­li­gung (BFH, Urteil v. 10.10.2018, X R 44/17).

Im Urteils­fall ging es zwar nicht um die Gestal­tung in einer GmbH. Es ist aber davon aus­zu­ge­hen, dass die Finanz­be­hör­den die­se „Unüb­lich­keit der Ver­trags­ge­stal­tung” auch für Ehe­gat­ten-/Kin­der-Arbeits­ver­hält­nis­se in der GmbH unter­stel­len wer­den. Lösung: Beschrän­ken Sie die Pri­vat­nut­zung (z. B.: auf eine bestimm­te Kilo­me­ter­leis­tung pro Jahr (2.000 km) oder ver­ein­ba­ren Sie eine Selbst­be­tei­li­gung für die Sprit­kos­ten für Privatfahrten.

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