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Volkelt-Briefe

8 Jahre „Pflichtveröffentlichung”: Noch mehr Bürokratie als befürchtet

Dass die Pflicht­ver­öf­fent­li­chung für GmbHs zu einem Büro­kra­tie­mons­ter ohne wirk­li­chen Erkennt­nis­ge­winn wer­den wür­de, war Insi­dern bereits bei der Ein­füh­rung zum 1.1.2008 klar. Auch wir haben an die­ser Stel­le regel­mä­ßig auf die Schwä­chen und Unge­reimt­hei­ten hin­ge­wie­sen (vgl. Nr. 13/2008 „GmbH-Publi­zi­tät kos­tet die Unter­neh­men jähr­lich 300 Mio. EUR). Jetzt lie­gen erst­mals belast­ba­re Zah­len dazu vor. Sie bele­gen, dass der Büro­kra­tie-Effekt sogar noch stär­ker ist als von den größ­ten Skep­ti­kern befürch­tet. Der Auf­wand für die Behör­den wur­de im Gesetz­ent­wurf noch auf „etwa 419.000 EUR geschätzt. …Tat­säch­lich wur­den die Kapa­zi­tä­ten des zustän­di­gen Bundes­amtes für Jus­tiz (BfJ) seit 2007 erheb­lich hoch­ge­fah­ren. Der Etat des BfJ stieg auf jähr­lich auf 40 Mio. EUR. 70 fest ange­stell­te Mit­ar­bei­ter und zahl­rei­che Aus­hil­fen kon­trol­lie­ren die Umset­zung der Pflicht­of­fen­le­gung. Die Zahl der Ordnungsgeld­verfahren stieg von 2010 mit 144.000 Ver­fah­ren, über 153.000 im Jahr 2013 auf 182.000 im letz­ten Jahr. Laut ursprüng­li­cher Pro­gno­se war man von einer sin­ken­den Fall­zahl aus­ge­gan­gen. Das Volu­men der seit 2007 fest­ge­setz­ten Buß­gel­der beträgt 1,228 Mrd. EUR. Im Jahr 2008 wur­den ledig­lich 73 Mio. Ordnungs­gelder fest­ge­setzt. 2014 waren es immer­hin schon 186 Mio. EUR. Die­se Zah­len hat der Düs­sel­dor­fer Rechts­an­walt Dr. Gre­gor Kunt­ze-Kauf­hold recher­chiert und jetzt ver­öf­fent­licht (Quel­le: GmbH-Rund­schau 2015, S. 1177 ff.).

Neben dem Büro­kra­tie-Effekt bleibt die Fra­ge: Wer hat denn eigent­lich einen Erkennt­nis­ge­winn aus einem ver­zö­gert ver­öf­fent­lich­ten Jah­res­ab­schluss? Nicht ver­ges­sen: Zum 31.12.2015 müs­sen Sie den Jah­res­ab­schluss 2014 Pflicht­ver­öf­fent­li­chen – Schnee von ges­tern. Die Steu­er­be­hör­den haben ohne­hin Ein­blick in alle Unter­la­gen von GmbHs und Unternehmergesellschaften.

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