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Volkelt-Brief 50/2014

Volkelt-FB-01Betriebs-Nach­fol­ge: Güns­ti­ger geht nicht mehr + End­spurt: Machen Sie Ihre GmbH fit für 2015 + Frau­en­quo­te und Migran­ten: Das geht an den klei­ne­ren Fir­men vor­bei + Geschäfts­füh­rer: BAG stärkt Arbeit­neh­mer-Stel­lung + Neu im Amt: Jetzt die Pen­si­ons­zu­sa­ge für 2015 sichern + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Han­dy-Tele­fo­nie­ren im Auto+ Min­dest­lohn: Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten für Gas­tronomie, Bau und Logis­tik + Bares Geld: Kre­dit­be­ar­bei­tungs­ge­büh­ren für Pkw zurück + GmbH-Finan­zen: Kon­junk­tu­rel­les Kurz­ar­bei­ter­geld wei­ter ver­län­gert + BISS

 

Dipl. Vw. Lothar Vol­kelt, Her­aus­ge­ber der Volkelt-Briefe

 

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Nr. 50/2014

Frei­burg 12.12.2014

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

nächs­te Woche wird das BVerfG in Sachen Steu­ern bei der Über­tra­gung von Betriebs­ver­mö­gen ent­schei­den. Dabei geht es um „Juris­ti­sches“. Für die meis­ten Unter­neh­mer dürf­te das bedeu­ten: Nach­fol­ge­re­ge­lun­gen wer­den teu­rer. Doch damit nicht genug. Die nächs­te Steu­er-Bau­stel­le ist bereits eröff­net. Dies­mal geht es um die Grund­steu­er. Das Pro­ce­de­re ist bekannt: Zunächst wird das BVerfG prü­fen, ob die Berech­nungs­me­tho­den zur Ermitt­lung der Grund­steu­er ver­fas­sungs­kon­form sind (Akten­zei­chen des anhän­gi­gen BFH-Ver­fah­rens: II R 16/13). Geprüft wird, ob das Bewer­tungs­ver­fah­ren für Grund­stü­cke und Immo­bi­li­en (Ein­heits­wert) zu markt-adäqua­ten Ergeb­nis­sen führt. So viel lässt sich schon sagen: Die Ein­heits­wer­te West basie­ren auf Zah­len aus 1964, die aus dem Osten sogar dem Jahr 1935. Das klingt nicht gut.

Fakt ist, dass die Steu­er­be­schei­de für die Grund­steu­er nur noch „vor­läu­fig“ aus­ge­stellt wer­den. Wird es teu­rer, müs­sen Sie nach­zah­len. Pri­va­te Immo­bi­li­en-Besit­zer kön­nen nur zuschau­en und abwar­ten. Als vor­aus­schau­en­der Geschäfts­mann müs­sen Sie prü­fen, ob Ihre GmbH für die zukünf­ti­ge Belas­tun­gen eine Steu­er-Rück­stel­lung bil­den muss.

Endspurt: Machen Sie Ihre GmbH fit für 2015

Vie­le Geschäfts­füh­rer nut­zen die anste­hen­den frei­en Tage zwi­schen den Fei­er­ta­gen dazu, die Eck­da­ten des neu­en Geschäfts­jahres fest­zu­le­gen und die Jah­res­ter­min-Pla­nung anzu­ge­hen. Hier die wich­tigs­ten Rah­men­da­ten für die Unter­neh­mens­pla­nung 2015:

Pla­nung Füh­ren Sie die Teil­plä­ne (Finan­zen, Kos­ten, Umsatz, Per­so­nal, Mar­ke­ting) zusam­men. Prü­fen Sie anhand der Pla­nung 2014/2015: Ist der zen­tra­le Unter­neh­mens­plan voll­stän­dig und rea­lis­tisch? Hän­di­gen Sie die zen­tra­le Pla­nung den ver­ant­wort­li­chen Mit­ar­bei­tern aus.
Mar­ke­ting Prü­fen Sie anhand des Soll-Ist-Ver­gleichs aus der lau­fen­den Planungs­periode: Wel­che Mar­ke­ting-Maß­nah­men waren wenig erfolg­reich und müs­sen durch inno­va­ti­ve Mar­ke­ting-Aktio­nen ersetzt wer­den? Sind CI, CD, Wer­be­mit­tel und Pro­spek­te noch aktu­ell? Kön­nen Sie mit Mar­ke­ting-Koope­ra­tio­nen ein­spa­ren? Nut­zen Sie kos­ten­güns­ti­ge PR-Maßnahmen.
Füh­rung  Konn­ten in 2014 nicht alle Per­so­nal­ge­sprä­che durch­ge­führt wer­den, soll­te das bis Ende Janu­ar nach­ge­holt wer­den. Das betrifft alle Mit­ar­bei­ter mit Schlüs­sel­funk­tio­nen und Per­so­nal­ver­ant­wor­tung. Prü­fen Sie, ob sol­che Gesprä­che mit Ziel­ver­ein­ba­run­gen auch in den Abteilungen/Projekten durch­ge­führt wurden.
Per­so­nal Ver­an­las­sen Sie den Abbau von Arbeits­zeit­kon­ten. Prü­fen Sie: Kön­nen Tei­le aus­ge­glie­dert wer­den? Kön­nen Sie Pro­zes­se Per­so­nal spa­rend umor­ga­ni­sie­ren?   Pla­nen Sie die Per­so­nal­be­schaf­fung (Mes­se­teil­nah­me, Hoch­schul-Koope­ra­tio­nen, Inter­net-Aus­schrei­bun­gen). Prü­fen Sie Ihre Ver­gü­tungs­sys­te­me und alle Rege­lun­gen zum Arbeits­platz (Inter­net-Nut­zung, Vor­ga­ben zum Umgang mit betrieb­li­chem Eigen­tum). Ermit­teln Sie den Wei­ter­bil­dungs­be­darf (Aus­wahl und Timing der Maßnahmen/ Ver­an­stal­tun­gen). Das gilt auch für den Geschäfts­füh­rer selbst (Bran­chen-Know-how, neue Märk­te, Führungs-Know-how).
Urlaub Bis Ende Janu­ar soll­te die Urlaubs­pla­nung 2015 für das gesam­te Unter­neh­men abge­schlos­sen sein. Geschäfts­füh­rer, die ihren Urlaub in 2014 nicht antre­ten konn­ten, haben Anspruch auf Urlaubs­ab­gel­tung. Besteht kein Anspruch laut Anstel­lungs­ver­trag, soll­ten Sie die Aus­zah­lung (ab 1.4.2015) erst nach Rück­spra­che mit dem Steu­er­be­ra­ter veranlassen.
Steu­er Für GmbH wird sich in 2015 in der Besteue­rung nichts grund­le­gend ändern. Prü­fen Sie: Wie viel Gewinn aus 2014 soll in die Rück­la­gen? Wie viel Gewinn soll an die Gesell­schaf­ter aus­ge­schüt­tet wer­den? Wol­len Sie Ihr Gehalt für 2015 erhö­hen (Gesell­schaf­ter­be­schluss noch im Dezember)?
Ter­mi­ne Fest­le­gung der Ter­mi­ne für Auf­stel­lung und Beschluss des Jah­res­ab­schlus­ses 2014; Erstel­lung und Abga­be der Steu­er­erklä­run­gen 2014; Beschluss der Gesellschafter­versammlung zur Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses 2014 (Ziel: 45. KW 2015) ; Beschluss über die Gewinnverwendung.

Frauenquote: Das geht an den kleineren Firmen vorbei

Klei­ne­re Unter­neh­men haben mit ihren Per­so­nal-Bud­gets wenig Spiel­raum und des­we­gen gro­ße Pro­ble­me bei der Rekru­tie­rung von Arbeits­kräf­ten. Gera­de im Hand­werk und in klei­ne­ren Unter­neh­men ist die Suche nach Nach­wuchs oder Ersatz beson­ders auf­wen­dig und schwie­rig. Hier gibt es kei­ne Per­so­nal­ab­tei­lung, die sich um die­se Auf­ga­ben küm­mert. Der Chef ist selbst gefor­dert und muss sich selbst um die Per­so­nal­be­schaf­fung küm­mern. So die Bestands­auf­nah­me in vie­len mit­tel­stän­di­schen Betrie­ben. Die Poli­tik hat da ande­re Sorgen:

  • Frau­en­quo­te: Betrof­fen sind davon in Deutsch­land 109 bör­sen­no­tier­te Kon­zern und alle mit­be­stim­mungs­pflich­ti­gen Unter­neh­men. Das sind maxi­mal wei­te­re 3.500 Unter­neh­men. Der CDU-Wirt­schafts­flü­gel will die Quo­te sogar auf voll-mit­be­stimm­te Unter­neh­men beschrän­ken. Das sind nur die Unter­neh­men mit mehr als 2.000 Arbeit­neh­mern. Für alle mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men bedeu­tet das: Noch mehr leis­tungs­ori­en­tier­te Frau­en wer­den sich für einen Kar­rie­re­start in den weni­gen gro­ßen Unter­neh­men ent­schei­den – was die Sache für klei­ne­re Fir­men nicht wirk­lich erleichtert.
  • Migran­ten-Bewer­bun­gen: Vie­le klei­ne­re und mit­tel­stän­di­sche Indus­trie­be­trie­be konn­ten in den letz­ten Jah­ren ihre Aus­bil­dungs­stel­len ohne­hin nur noch beset­zen, wenn sie die Bewer­ber ein­ge­stellt haben, die es über­haupt gab. Dar­un­ter waren und sind vie­le jun­ge Men­schen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund. Die Selek­ti­on nach bes­ten Noten und bür­ger­li­chen Stan­dards konn­ten und kön­nen sich ohne­hin nur die gro­ßen Unter­neh­men leis­ten.

Bei­des sind dem­nach The­men, die mit der Rea­li­tät klei­ne­rer Unter­neh­men nichts oder nicht viel zu tun haben. Nach wie vor ist es oft die „Bran­che“ (phy­si­sche Erschwer­nis­se), die von Frau­en als Attrak­ti­vi­täts-Hin­der­nis emp­fun­den wird. Oder es ist der (ein­zel­ne) Chef, dem die Erfah­rung fehlt, dass Frau­en sich in der jewei­li­gen Bran­che durch­set­zen kön­nen. Auf der ande­ren Sei­te ste­hen die Erfah­run­gen und das Wis­sen vie­ler Chefs, dass die sprach­li­chen Fer­tig­kei­ten in allen Bran­chen immer wich­ti­ger wer­den und des­we­gen zum Aus­wahl­kri­te­ri­um für Bewer­ber gemacht wer­den müssen.

Aus Sicht klei­ne­rer Unter­neh­men sind das Vor­zei­ge­the­men. Inter­es­san­ter sind ver­ein­fach­te Zugangs- und Beschäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten für EU- und Nicht-EU-Aus­län­der. Hilf­reich sind geziel­te För­der­pro­gram­me für aus­bil­den­de Betrie­be. Immer­hin wer­den 4 von 5 Azu­bis in mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men aus­ge­bil­det. Wich­tig ist, dass Sie als Unter­neh­mer ent­spre­chen­de  For­de­run­gen an die Poli­tik her­an­tra­gen und Sie sich für Ihre Inter­es­sen stark machen.

BAG stärkt Arbeitnehmer-Stellung des Geschäftsführers

Ein wich­ti­ges Urteil für Fremd-Geschäfts­füh­rer, die aus einem Anstel­lungs­ver­hält­nis zum Geschäfts­füh­rer beru­fen wer­den, kommt jetzt vom Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG).

Danach gilt: Solan­ge das vor­ge­schal­te­te Anstel­lungs­ver­hält­nis nicht ein­deu­tig been­det wur­de, kann der abbe­ru­fe­ne Geschäfts­füh­rer das Arbeits­ge­richt anru­fen, um sei­ne Rech­te gericht­lich durch­zu­set­zen (BAG, Urteil vom 22.10.2014, 10 AZB 46/14). Bis­lang ging das BAG davon aus, dass mit Abschluss eines Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­tra­ges bzw. der Bestel­lung zum Geschäfts­füh­rer der vor­ge­schal­te­te Ver­trag auto­ma­tisch endet (BAG, Urteil vom 19.7.2007, 6 AZR 774/06, Nr. 40/2014). Vor­teil der neu­en Recht­spre­chung: In der Regel gibt es bei unkla­ren Ver­trags­ver­hält­nis­sen vor dem Arbeits­ge­reicht ein arbeit­neh­mer-freun­d­­li­che­res Urteil bzw. eine Abfindung.

Wich­tig ist für den gekün­dig­ten Geschäfts­füh­rer, dass er sei­ne Rech­te aus dem alten Anstel­lungs­ver­hält­nis­se gel­tend macht und sich nicht auf Rech­te aus sei­nem even­tu­ell zusätz­lich abge­schlos­se­nen Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag beruft. Z. B. dass er auf das Fort­be­stehen des vor­ge­schal­te­ten Anstel­lungs­ver­tra­ges klagt oder auf aus­ste­hen­de Zah­lun­gen aus die­sem Vertrag.

Neu im Amt: Jetzt die Pensionszusage für 2015 sichern

Geschäfts­füh­rer, die erst seit kur­zem im Amt sind, soll­ten unbe­dingt noch vor dem Jah­res­en­de prü­fen, ob Sie bereits die Vor­aus­set­zun­gen für die Ertei­lung einer Pensions­zusage erfül­len. Die Pen­si­ons­zu­sa­ge der GmbH an ihren Geschäfts­füh­rer ist für klei­ne­re und mit­tel­gro­ße GmbH immer noch eine der bes­ten Mög­lich­kei­ten, die Steu­er­be­mes­sungs­grund­la­ge der GmbH dau­er­haft zu mindern.

Vor­teil: Die Pen­si­ons­rück­stel­lung wirkt sich in der Bilanz der GmbH Gewinn min­dernd aus. Vor­aus­set­zung: Sie sind bereits seit 2 Jah­ren im Amt und die GmbH schreibt schwar­ze Zah­len. Dazu soll­ten die Gesell­schaf­ter der GmbH mög­lichst noch in 2014 per Gesell­schaf­ter-Beschluss eine Pen­si­ons­zu­sa­ge ab 01.01.2015 für den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer beschlie­ßen (Ände­rung des Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­tra­ges). Nur dann ist sicher­ge­stellt, dass Sie die­se Form der steu­er­güns­ti­gen Alters­ver­sor­gung bereits für das gesam­te Jahr 2015 nut­zen können.

Für GmbH-Neu­grün­dun­gen ver­langt das Finanz­amt für die steu­er­li­che Aner­ken­nung eine War­te­zeit von 5 Jah­ren. Aus­nah­me: Es han­delt sich um eine Umgrün­dung z. B. aus einer bereits seit län­ge­rem agie­ren­den (Ein-) Per­so­nen-Gesell­schaft. Neben der War­te­zeit müs­sen zur steu­er­li­chen Aner­ken­nung der Pen­si­ons­zu­sa­ge noch zahl­rei­che ande­re Bedin­gun­gen ein­ge­hal­ten wer­den (z. B. Gleich­be­hand­lungs­grund­satz, Rück­de­ckung, Bezugs­rech­te usw.) Dazu emp­feh­len wir auf jeden Fall Bera­tung durch den Steu­er­be­ra­ter. Wenn Sie noch kei­ne Pen­si­ons­zu­sa­ge ver­ein­bart haben, gehört das unbe­dingt auf die Tages­ord­nung zum nächs­ten Steu­er­be­ra­ter-Ter­min – und zwar noch vor dem 31.12.2014.

Geschäftsführer privat: Handy-Telefonieren im Auto

Wenn Sie bei der Fahrt im Fir­men­wa­gen ihr Han­dy in die Hand neh­men – z. B. weil Sie das Gerät anders plat­zie­ren wol­len – dann ist das kein Vor­gang, der ein Buß­geld recht­fer­tigt. Im Urteils­fall hat­te das Han­dy in der Tasche geklin­gelt und der Fah­rer hat­te es aus sei­ner Tasche her­aus­ge­nom­men und an den Bei­fah­rer wei­ter­ge­reicht, ohne selbst auf das Dis­play zu schau­en (OLG Köln, Beschluss vom 7.11.2014, III‑1 RBs 284/14).

 Wich­tig ist, dass das Han­dy nicht „benutzt“ wird – also dass Sie weder auf das Dis­play schau­en noch irgend­wel­che Tas­ten betä­ti­gen. Buß­geld­frei blei­ben Sie nur, wenn Sie das Han­dy wie einen ande­ren Gegen­stand (Kugel­schrei­ber, Fahr­ten­buch, Stre­cken­kar­te) anfas­sen und wei­ter­rei­chen. Sobald Sie „Blick­kon­takt“ ein­räu­men, haben Sie ver­lo­ren. Dann wird Buß­geld fällig.

Dokumentationspflichten für Gas­tronomie, Bau und Logistik

Mit der Ver­ord­nung zur Kon­trol­le des Min­dest­lohns wird die Pflicht der Arbeit­ge­ber und Ent­lei­her zur Auf­zeich­nung von Beginn, Ende und Dau­er der täg­li­chen Arbeits­zeit ihrer Arbeit­neh­mer doch noch etwas ver­ein­facht. Für Arbeit­neh­mer mit aus­schließ­lich mobi­len Tätig­kei­ten, die kei­nen Vor­ga­ben zu Beginn und Ende der täg­li­chen Arbeits­zeit unter­lie­gen und die sich ihre täg­li­che Arbeits­zeit eigen­ver­ant­wort­lich ein­tei­len, ent­fällt die Auf­zeich­nung von Beginn und Ende der Arbeits­zeit. Es reicht, wenn die Dau­er der täg­li­chen Arbeits­zeit auf­ge­zeich­net wird. Die­se Erleich­te­run­gen gel­ten z. B. für Zei­tungs­zu­stel­ler und Kurier­diens­te. Sie gel­ten nicht für die Bau­bran­che, das Trans­port- und Gast­stät­ten­ge­wer­be (Ver­ord­nung zur Kon­trol­le des Min­dest­lohns, Kabi­netts­be­schluss vom 19.11.2014).

Nicht klar gere­gelt ist, wie Sie Mit­ar­bei­ter, die im Außen­dienst (Ver­trieb, Ser­vice-Kräf­te) beschäf­tigt sind, doku­men­tie­ren müs­sen. Vor­aus­schau­en­der Gehor­sam bringt hier eine nicht zu unter­schät­zen­de Mehr­ar­beit plus Kos­ten für das Lohn­bü­ro. War­ten Sie hier­zu Erfah­run­gen aus der Pra­xis ab und ent­schei­den Sie erst dann, wie Sie vorgehen.

Bares Geld: Kreditbearbeitungsgebühren für Pkw zurück

Die San­tan­der-Con­­su­mer-Bank – Kre­dit­part­ner z. B. für Mer­ce­des Benz – muss die im Zusam­men­hang mit der Dar­le­hens­ver­ga­be berech­ne­ten Kre­dit­be­ar­bei­tungs­ge­büh­ren an ihre Kun­den zurück­zah­len. Die in den Dar­le­hens­ver­trä­gen ver­wen­de­te Ent­gelt­klau­sel ist unzu­läs­sig (OLG Düs­sel­dorf, Urteil vom 27.11.2014, I‑6 U 75/14).

Nach der Grund­satz-Recht­spre­chung des BGH (z. B. XI ZR 348/1) dür­fen Ban­ken für Kre­di­te Zin­sen, nicht aber zusätz­li­che Gebüh­ren ver­lan­gen. Zwar ging es in den ers­ten Ver­fah­ren aus­schließ­lich um Ver­brau­cher­kre­di­te. Unter­des­sen sind sich die Exper­ten aber dar­über einig, dass die­se Grund­sät­ze auch für Fir­men­kun­den gel­ten müs­sen. Ban­ken, die sich nicht dar­an hal­ten, müs­sen nach die­sem Urteil damit rech­nen, dass auch alle Vor-Instan­zen die­se Rechts­la­ge kon­se­quent und schnell umset­zen. Wei­ter­füh­ren­de Infos (10 Jah­re Ver­jäh­rung), Hand­lungs­emp­feh­lun­gen und Mus­ter­brie­fe an die Bank gibt es bei den ört­li­chen Verbraucherzentralen.

 

GmbH-Finanzen: Konjunkturelles Kurzarbeitergeld weiter verlängert

Arbeit­neh­mer, die wegen der schlech­ten Kon­junk­tur­la­ge oder wegen eines unab­wend­ba­ren Ereig­nis­ses (z. B. Flut), nicht beschäf­tigt wer­den kön­nen, haben auch noch in 2015 Anspruch auf eine 12-mona­ti­ge För­de­rung – bzw. den Bezug von Kurz­ar­bei­ter­geld. Das gilt u. U. auch für den Fremd-Geschäfts­füh­rer. Unab­ding­ba­re Vor­aus­set­zung: Er ist nicht der ein­zi­ge Arbeit­neh­mer im Betrieb.

Eine erfolg­rei­che Woche wünscht

Lothar Volkelt

Dipl. Volks­wirt, Chef­re­dak­teur + Herausgeber

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