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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 49/2013

The­men heu­te: Zu vie­le Mee­tings- was tun? + Koali­ti­ons-Ver­trag: Die neu­en Eck­da­ten aus Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve gese­hen + Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag: Neue Vor­schrif­ten für GmbHs + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Urlaubs- und Weih­nachts­geld 2014 jetzt noch beschlie­ßen + Steu­er: Bes­se­re Mög­lich­kei­ten für Rück­stel­lun­gen + Mit­ar­bei­ter: Der darf im Bewer­bungs­ge­spräch nicht hoch­sta­peln + BISS

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Frei­burg, 6.12.2013

Sehr geehr­te Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gin, sehr geehr­ter Kollege,

Vor lau­ter Mee­tings kom­me ich kaum zum arbei­ten“. Das Phä­no­men ist in vie­len Betrie­ben bekannt. Auch ohne kon­kre­ten Anlass sind schon am Mon­tag­mor­gen bis zu 10 Ter­mi­ne über die Woche geblockt. Wel­che Vor­ga­ben kön­nen Sie hier als Chef geben? Ver­schaf­fen Sie sich zunächst einen Überblick:

  • Wie vie­le Jour-Fix-Ter­mi­ne (Bud­get­run­de, Stra­te­gie-Mee­ting, QM-Grup­pe usw.) tagen regelmäßig?
  • Wie vie­le die­ser Grup­pen haben mehr als eine hand­voll Mitglieder?
  • Wie vie­le die­ser Grup­pen sind aus­schließ­lich oder über­wie­gend mit Füh­rungs­kräf­ten besetzt?
  • In wel­cher die­ser Grup­pen wer­den Ent­schei­dun­gen getrof­fen? Wel­che die­nen der Informationsvermittlung?

Haben Sie nach die­ser Bestands­auf­nah­me den Ein­druck, dass der Büro­kra­tie­fak­tor mehr als 10 % der Arbeits­zeit der Mit­ar­bei­ter bin­det, soll­ten Sie sich etwas ein­fal­len lassen.

The­se: Infor­mel­le Infor­ma­ti­on ist effek­ti­ver als hier­ar­chi­sche Infor­ma­ti­on. Schaf­fen Sie für Ihre Mit­ar­bei­ter den „Raum“, in dem infor­mel­ler Aus­tausch statt­fin­den kann. Und zwar dort, wo die Men­schen arbei­ten. Bei Goog­le z. B. gibt es über­all da, wo die Mit­ar­bei­ter sich zwangs­läu­fig tref­fen, klei­ne Cafe-Ecken mit schwar­zem Brett und Notebook.

Laut Proud­foot Con­sul­ting ver­bringt jeder Arbeit­neh­mer Deutsch­land 32 Arbeits­ta­ge pro Jahr in Mee­tings oder ähn­li­chen Zeit­fres­sern. Lösun­gen: Hat das Mee­ting eine Exis­tenz­be­rech­ti­gung? 14-tägi­ger statt wöchent­li­chem Tagungs­rhyth­mus? Ver­klei­ne­rung der Grup­pe? Gibt es eine Tages­ord­nung? Wie vie­le Lösungs­vor­schlä­ge wer­den gemacht. Mee­tings dür­fen sich nicht wie Ritua­le dahin schleppen.

Koalitionsvertrag: Die neuen Eckdaten aus Geschäftsführer-Perspektive gesehen

Nach Els­ter, elek­tro­ni­schem Unter­neh­mens­re­gis­ter und elek­tro­ni­scher Betriebs­prü­fung ist der elek­tro­ni­sche Daten­ab­gleich zwi­schen Unter­neh­men und Behör­den in der Pra­xis (fast) abge­schlos­sen. Aller­dings hat das nicht die ange­kün­dig­ten büro­kra­ti­schen Erleich­te­run­gen gebracht. Im Gegen­teil. Dar­an wird sich auch in den nächs­ten 4 Jah­ren nichts ändern. Auch „auf dem Papier“ bie­ten die Eck­da­ten für die zukünf­ti­ge Mit­tel­stands­po­li­tik der Gro­ßen Koali­ti­on ledig­lich Absichts­er­klä­run­gen. Laut Koali­ti­ons­ver­trag sind das die Eckdaten:

  1. Unternehmen­snach­folge: Ange­strebt wird eine Erb­schaft­s­teuer­regelung, die bei Erhal­tung von Arbeit­splätzen Steuer­erle­ichterun­gen vorsieht.
  2. Bürokratieab­bau: Die elek­tro­n­is­che Kom­mu­nika­tion zwis­chen Unter­neh­men und Ver­wal­tung wird wei­ter fort­ge­schrie­ben. Es soll dies­mal tat­säch­lich Vere­in­fachun­gen bei den Mel­de­pflich­ten für die Sta­tis­tik geben.
  3. Unternehmensgrün­dun­gen: Ange­strebt wird eine Aus­wei­tung der Grün­der­förderung. Es soll kla­re Rah­menbe­din­gun­gen für Crowd­fund­ing und bes­se­re Bedin­gun­gen für Pri­vat Equi­ty geben.
  4. Kam­mern und Berufs­ver­bän­de: Die Pflicht­mit­glied­schaft wird nicht ange­tas­tet.  Even­tu­ell wird es (punk­tu­el­le) Beitragssenkun­gen und mehr Leis­tun­gen für klei­ne­re und mit­tlere Unter­neh­men geben.
  5. Handw­erk: Es wird kei­ne Erle­ichterun­gen beim Zugang zu den Hand­wer­ker­be­ru­fen geben. Das Meis­ter­pri­vi­leg bleibt geschützt.
  6. Finanzierun­gen: Die Gro­ße Koali­ti­on gibt ein Beken­nt­nis zu bes­se­ren Mög­lich­kei­ten für die Mit­tel­stands-Finan­zie­rung durch die KfW und Hermes-Bürgschaften.
  7. Mana­ger-Gehäl­ter (mit Aus­wir­kun­gen auf die Gehäl­ter von Geschäfts­füh­rern): Hier wird es weder eine Höchst­gren­ze bei den Betriebs­aus­ga­ben (SPD-For­de­rung), aber auch kei­ne Vor­ga­ben für den Auf­sichts­rat von AGs (ursprüng­li­che CDU-For­de­rung) geben. Es bleibt bei der bis­he­ri­gen Rechtslage.
  8. Euro­pa-GmbH: Die Euro­päi­sche Pri­vat­ge­sell­schaft soll end­lich umge­setzt wer­den. Dabei hat die Koali­ti­on ver­ein­bart, dass dabei die deut­schen Vor­schrif­ten über die Mit­be­stim­mung, des Steu­er- und des Han­dels­re­gis­ter­rechts nicht umgan­gen werden
  9. Ent­gelt­gleich­heit: Die Koali­ti­ons­part­ner sind sich einig, dass die bestehen­de Lohn­dif­fe­renz zwi­schen Män­nern und Frau­en nicht zu akzep­tie­ren ist. Gemein­sam mit den Tarif­part­nern wol­len CDU/CSU und SPD die Fest­stel­lung des Wer­tes von Berufs­fel­dern, von Arbeits­be­wer­tun­gen und die Bewer­tung von Fähig­kei­ten, Kom­pe­ten­zen und Erfah­run­gen voranbringen.
  10. Eltern­zeit: Ziel ist es, die 36 Mona­te Eltern­zeit fle­xi­bler zu gestal­ten. Dazu sol­len auch ohne die Zustim­mung des Arbeit­ge­bers nach ange­mes­se­ner vor­he­ri­ger Anmel­dung zukünf­tig 24 statt 12 Mona­te zwi­schen dem 3. bis 8. Lebens­jahr des Kin­des von Müt­tern und Vätern in Anspruch genom­men wer­den können.

Aller­dings ist bis­lang kaum aus­zu­ma­chen, wie hand­lungs­fä­hig die neue Regie­rung in der Pra­xis tat­säch­lich sein wird. Unwahr­schein­lich ist, dass es bei den kon­tro­ver­sen Auf­fas­sun­gen um die Erb­schafts­steu­er zu einer neu­en (prak­ti­ka­ble­ren) Lösung kom­men wird. Aller­dings dürf­te – im Zusam­men­wir­ken mit den EU-Gre­mi­en – eine Neu­ord­nung der Kon­zern-Besteue­rung kommen.

Investitionsabzugsbetrag: Neue Vorschriften für GmbHs

Mit der Umstel­lung der ehe­ma­li­gen Anspar-Rück­la­ge auf den sog. Investitionsabzugs­betrag wur­den auch stren­ge­re Anfor­de­run­gen sei­tens der Finanz­be­hör­den an die Nach­weis­pflicht der Unter­neh­men ein­ge­führt. In der Pra­xis müs­sen Sie ab sofort mit die­sen Neue­run­gen und Ver­schär­fun­gen leben:

  • Bei neu gegrün­de­ten Betrie­ben (Toch­ter­un­ter­neh­men) wird es eine beson­de­re Prü­fung der Inves­titionsabsicht geben.
  • Sie müs­sen anhand von Unter­la­gen die Inves­ti­ti­ons­ab­sicht am Bilanz­stich­tag dar­zu­le­gen (z. B. Kos­tenvoranschläge, Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­al, kon­kre­ten Ver­hand­lun­gen oder ver­bind­li­chen Bestellungen).
  • Gewich­ti­ge Indi­zi­en, die für das Vor­lie­gen der Inves­ti­ti­ons­ab­sicht bei einem in Grün­dung befind­li­chen Betrieb spre­chen, sind z. B., dass der Steu­er­pflich­ti­ge im Rah­men der Betriebs­er­öff­nung selbst und end­gül­tig mit Auf­wen­dun­gen belas­tet ist.
  • Allein die Ein­ho­lung von unver­bind­li­chen Ange­bo­ten sowie Kos­ten­vor­anschlä­gen oder die Teil­nah­me an Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen rei­chen jedoch nicht als Nach­weis der Inves­ti­ti­ons­ab­sicht aus, da die­se ers­ten Vor­be­rei­tungs­hand­lun­gen für den Steu­er­pflich­ti­gen in der Regel kos­ten­frei und risi­ko­los sind.
  • Außer­dem wird lau­fend über­prüft, ob sich die geplan­te Inves­ti­ti­on kon­kre­ti­siert (BMF-Schrei­ben vom 20.11.2013, IV C 6 – S 2139‑b/07/10002).

Der Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag wur­de zwar von vie­len (klei­ne­ren) Unter­neh­men ger­ne als Gewinn min­dern­de Bilanz­pos­ten ange­setzt, ohne dass die Inves­ti­ti­ons­ab­sicht im Vor­der­grund stand. Das wird sich jetzt aber ändern: Nach den neu­en Vor­schrif­ten sind die Finanz­be­hör­den berech­tigt, schon nach 1 Jahr wei­te­re Nach­wei­se für die Ernst­haf­tig­keit der Inves­ti­ti­ons­be­reit­schaft zu ver­lan­gen. Emp­foh­le­ner Nach­weis: Bestellung/Kaufvertrag auf Ter­min, Pro­to­koll Anschaf­fungs­be­schluss der Geschäfts­lei­tung, Business-Plan.

Weihnachts- und Urlaubsgeld für den Geschäftsführer jetzt beschließen

Gehalts­zah­lun­gen an den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer der GmbH wer­den vom  Finanz­amt nur als Betriebs­aus­ga­ben aner­kannt, wenn es dafür eine schrift­li­che Vor­ab-Ver­ein­­ba­rung gibt. Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer, die sich ab 2014 zusätz­lich Urlaubs- und Weih­nachts­geld in vol­ler Höhe eines Monats­ge­halts zah­len wol­len, müs­sen das noch im Dezem­ber vor­be­rei­ten. Dazu brau­chen Sie einen Beschluss der Gesell­schaf­ter. Nur wenn der Anspruch für das gesam­te Geschäfts­jahr besteht, darf das Ur­laubs- und Weihnachts­­geld in vol­ler Höhe aus­ge­zahlt wer­den. Gibt es den Anspruch erst mit Beschluss im Janu­ar, muss antei­lig gekürzt werden.

Las­sen Sie sich erst gar nicht auf Pro­ble­me mit dem Finanz­amt ein. Wenn Sie sich in 2014 ein 13. und/oder 14. Gehalt aus­zah­len wol­len, müs­sen Sie das noch im Dezem­ber beschlie­ßen (Pro­to­koll des Gesell­schaf­ter­be­schus­ses). Beach­ten Sie, dass Sie inner­halb der Ange­mes­sen­heits-Gren­ze bleiben.

Bessere Möglichkeiten für Rückstellungen

Ab sofort ist es zuläs­sig, eine Rück­stel­lung für unge­wis­se Ver­bind­lich­kei­ten zu bil­den, wenn Kos­ten­über­de­ckun­gen, die in einer Kal­ku­la­ti­ons­pe­ri­ode ent­stan­den sind, in der fol­gen­den Kal­ku­la­ti­ons­pe­ri­ode durch ent­spre­chend gemin­der­te Ent­gel­te aus­ge­gli­chen wer­den müs­sen. Das BMF hat den ent­spre­chen­den Erlass aus dem Novem­ber 2011 ersatz­los gestri­chen (BMF-Schrei­ben vom 22.11.2013, IV C 6 – S 2137/09/10004).

Das betrifft ganz kon­kret sol­che Fäl­le, in denen falsch kal­ku­liert wur­de und bei der Nach­kal­ku­la­ti­on Fehl­be­trä­ge ver­bucht wer­den muss­ten. Für die­ses Rech­nungs-Risi­ko darf in Zukunft wie­der eine Rück­stel­lung „für unge­wis­se Ver­bind­lich­kei­ten“ gebil­det werden.

Mitarbeiter darf nicht hochstapeln

Täuscht der neue Mit­ar­bei­ter z. B. bes­te Geschäfts­be­zie­hun­gen zur Kon­kur­renz und zu poten­zi­el­len Kun­den vor, ist der danach zustan­de gekom­me­ne, für ihn vor­teil­haf­te Arbeits­ver­trag anfecht­bar. Und zwar wenn sich spä­ter raus­stellt, dass die­se Bezie­hun­gen gar nicht exis­tie­ren oder exis­tier­ten (LAG Schles­wig-Hol­stein, Urteil vom 19.11.2013, 1 Sa 50/13).

Damit haben Sie ab sofort ein Gegen­mit­tel gegen eine beson­ders im Ver­trieb ver­brei­te­ten Pra­xis von Mit­ar­bei­tern, die eige­ne Situa­ti­on und geschäft­li­che Bedeu­tung als deut­lich bes­ser dar­zu­stel­len als die­se in der Pra­xis tat­säch­lich ist. Wich­tig: Doku­men­tie­ren Sie die Anga­ben des Mit­ar­bei­ters im Ein­stel­lungs­ge­spräch und legen Sie dem Mit­ar­bei­ter das Gesprächs­pro­to­koll zur Unter­zeich­nung vor.

 

 

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