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Volkelt-Brief 44/2019

GmbH/Kosten: Die Las­ter der Las­ter-Her­stel­ler  GmbH/Planungen 2020: Jetzt end­lich die Nach­fol­ge anpa­cken Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Brexit, Exit … + Unter­neh­mens-Recht: Was Sie als Geschäfts­füh­rer ver­an­las­sen müs­sen + Digi­ta­les: Neue Platt­form für Haus­halts-Dienst­leis­tun­gen GmbH/Kosten: Bei den Bera­ter­ho­no­ra­ren rich­tig spa­ren + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Die Vor­sor­ge­voll­macht sicher hin­ter­le­gen + GF/Haftung: Mid­del­hoff-Ver­fah­ren ein­ge­stellt + Mitarbeiter/Lohnkosten: Dop­pel­te Auf­la­gen für die Pfle­ge­bran­che Fir­men­wa­gen: Ach­tung mit dem Investitionsabzugsbetrag

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Frei­burg, 1. Novem­ber 2019

 

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

seit letz­ter Woche müs­sen die Rich­ter der Zivil­kam­mer des Land­ge­richts (LG) Mün­chen ins­ge­samt 18.000 Sei­ten Akten aus dem Kar­tell­ver­fah­ren gegen Euro­pas Lkw-Her­stel­ler durch­ar­bei­ten (Akten­zei­chen: 37 O 18602/17). Um dann – wahr­schein­lich abschlie­ßend erst in eini­gen Jah­ren – dar­über zu ent­schei­den, ob es Scha­dens­er­satz für einen zu teu­er bezahl­ten Lkw gibt. Das Vor­spiel ist jeden­falls abge­schlos­sen: Die Lkw-Her­stel­ler müs­sen 14 Mrd. EUR Buß­geld an die Kar­tell­be­hör­den zah­len. Jetzt geht es zusätz­lich um 827 Mio. EUR Scha­dens­er­satz für bis zu 85.000 über­teu­er­te Lkw.

Hin­ter­grund: Wie im VW-Ver­fah­ren haben sich die Klä­ger (hier: Finan­cial­right claim­s/US-Kanz­lei Haus­feld) die Ansprü­che von 7.000 Spe­di­teu­ren, Ver­sor­gungs­un­ter­neh­men und Fuhr­park-inten­si­ven Betrie­ben abtre­ten las­sen. Zwar ist es nicht mehr mög­lich, dem Ver­fah­ren bei­zu­tre­ten. Den­noch ist der Aus­gang des Ver­fah­rens für betrof­fe­ne Unter­neh­men durch­aus noch von Bedeu­tung.  So ist zu prü­fen, inwie­weit sich Anknüp­fungs­punk­te für eige­ne Scha­dens­er­satz­an­sprü­che zei­gen, die dann in einem geson­der­ten Ver­fah­ren durch­ge­setzt wer­den müss­ten. In Fach­krei­sen geht man davon aus, dass allein in Deutsch­land 200.000 Lkw zu über­höh­ten Prei­sen ver­kauft wur­den. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

Wesent­li­cher Punkt im Ver­fah­ren wird es sein zu klä­ren, inwie­weit den Käu­fern aus dem über­teu­er­ten Kauf­preis tat­säch­lich ein (zusätz­li­cher) Scha­den ent­stan­den ist. Dazu gibt es bereits unter­schied­li­che erst­in­stanz­li­che Urtei­le. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass das Land­ge­richt (LG) Mün­chen dazu ver­wert­ba­re  Begrün­dun­gen lie­fern wird.

 

GmbH/Planungen 2020: Jetzt endlich die Nachfolge anpacken

Die Zah­len spre­chen für sich: Bis zum Jahr 2022 pla­nen über eine hal­be Mil­li­on Inha­ber von klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men (KMU) ihre Unter­neh­mens­nach­fol­ge (Quel­le: KfW Refe­rat Volks­wirt­schaft). Rund 100.000 sind dabei aber bereits in die­sem Jahr im Rück­stand. Es geht also dar­um, die Nach­fol­ge „anzu­pa­cken” und die Wei­chen früh­zei­tig zu stel­len. In der Regel geht es dabei um einen Zeit­raum von 2 bis 3 Jah­ren, bevor die Lösung unter Dach und Fach ist und der Seni­or die Ver­ant­wor­tung tat­säch­lich abge­ben kann.

Fakt ist: Immer sel­te­ner gelingt in mit­tel­stän­di­schen GmbHs eine inter­ne Nach­fol­ge-Lösung. Immer mehr Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer sind dar­auf ange­wie­sen, eine exter­ne Nach­fol­ge­re­ge­lung zu orga­ni­sie­ren. Ers­ter Schitt dazu: Infor­mie­ren Sie sich dar­über, wie der „Nach­fol­ge­markt” in Deutsch­land funk­tio­niert. Dazu stel­len wir Ihnen an die­ser Stel­le die Markt­füh­rer in Deutsch­land vor, die für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men eine seriö­se, wirt­schaft­lich aus­ge­wo­ge­ne und juris­tisch abge­si­cher­te Lösung anbie­ten. Das sind:

  • DUB-Unter­neh­mens­bör­se: Die Deut­sche Unter­neh­mens-Bör­se (DUB) betreibt zusam­men mit dem Han­dels­blatt, der Unter­neh­mens­be­ra­tung Ernest & Young und der Com­merz­bank ein Por­tal für Unter­neh­mens­käu­fe/-ver­käu­fe. Unter www.dub.de kön­nen Ver­kaufs­wil­li­ge Ihr Unter­neh­men vor­stel­len. Fakt ist aber, dass die meis­ten Unter­neh­men bei einem Mer­ger anonym blei­ben wol­len und es nicht ger­ne sehen, wenn ihr Unter­neh­men im Inter­net gehan­delt wird. Das ist ver­ständ­lich und auch wir raten an die­ser Stel­le regel­mä­ßig dazu, Ver­kaufs­an­ge­bo­te oder die Suche nach einem Nach­fol­ger ver­trau­lich abzu­wi­ckeln. Den­noch: Unter­neh­mer, die zukau­fen wol­len, fin­den in der Unter­neh­mens­bör­se inter­es­san­te Ange­bo­te. Zugang zu den Unter­neh­mens­da­ten gibt es nach einer Regis­trie­rung – mit der Regis­trie­rung ist eine kos­ten­freie Suche mög­lich, für zusätz­li­che Dienst­leis­tun­gen wer­den Gebüh­ren fäl­lig. Die (gerin­gen) Nut­zungs­ge­büh­ren der ein­zel­nen Dienst­leis­tun­gen (Ein­stel­len von Ver­kaufs­an­ge­bo­ten, geziel­te Suche nach Kauf­an­ge­bo­ten nach Bran­che, Unter­neh­mens­grö­ße usw.) sind OK und sor­gen dafür, dass der Zugang zu den Kauf- und Ver­kaufs­an­ge­bo­ten auf einen inter­es­sier­ten Nut­zer­kreis beschränkt blei­ben wird.
  • Nexxt-Chan­ge: Regio­nal täti­ge Unter­neh­men sind gut bera­ten, die Koope­ra­ti­ons- und Nach­fol­ge­bör­se der IHK (www.nexxt-change.org) zu nut­zen. Die ein­zel­nen Daten­ban­ken sind gut ver­netzt und es hat sich bun­des­weit her­um­ge­spro­chen, dass expan­si­ons­wil­li­ge Unter­neh­men auf die­se Art gut ein­ge­führ­te Unter­neh­men zur Erwei­te­rung eines Fili­al­net­zes, zum Auf­bau regio­na­ler Prä­sen­zen oder zum Ein­stieg in den Regio­nal­markt erwer­ben. Ach­tung: Unter nexxt­ch­an­ge tum­meln sich im Inter­net eini­ge Anbie­ter, die nichts mit der offi­zi­el­len IHK-Bör­se zu tun haben und nicht wirk­lich zu emp­feh­len sind.
  • RKW-Bera­tung: Seriö­se Beglei­tung und Bera­tung auf dem Weg zur Nach­fol­ge bie­tet das Ratio­na­li­sie­rungs- und Inno­va­ti­ons­zen­trum der Deut­schen Wirt­schaft (rkw-kompetenzzentrum.de).
Gut über­legt sein muss dage­gen die Kon­takt­auf­nah­me zur Kon­kur­renz. Um die als poten­zi­el­len Käu­fer auf­zu­tun, soll­te auf jeden Fall der Anwalt ein­ge­schal­tet wer­den. Zum einen, um die Ernst­haf­tig­keit der Kauf­ab­sicht zu bele­gen, aber auch, um eine pro­fes­sio­nel­le Ver­kaufs­an­bah­nung zu gewähr­leis­ten. Kei­ne guten Erfah­run­gen machen vie­le Unter­neh­mens­ver­käu­fer bei der Suche nach poten­zi­el­len Nach­fol­gern mit den diver­sen Inter­net-Por­ta­len. Abge­se­hen davon, dass die Ver­kaufs­ab­sicht schnell und unkon­trol­liert öffent­lich wer­den kann, tum­meln sich hier auch schwar­ze Scha­fe, denen es mehr um den Umsatz brin­gen­den Auf­trag geht und weni­ger dar­um, poten­zi­el­le Käu­fer zu finden.

 

Geschäftsführer-Perspektive: Brexit, Exit …

Hand auf´s Herz: Wie viel Kopf­zer­bre­chen und Gedan­ken­stun­den hat Ihnen per­sön­lich der Brexit berei­tet? Mona­te­lan­ge Mee­tings mit Export, Ver­trieb und Logis­tik? Stun­den­lan­ge Tele­fo­na­te mit den bri­ti­schen Geschäfts­part­nern oder ellen­lan­ge Lek­tü­re von Brexit-Check­lis­ten, Warn­hin­wei­sen und sons­ti­gen Tipps?  Wird die aktu­el­le Lage wie­der eine Kehr­wen­dung ein­ge­legt haben, wäh­rend ich die­se Zei­len nie­der­schrei­be? Am bes­ten machen Sie die­se Rech­nung erst gar nicht auf. Jeden­falls gab und gibt es in die­ser Grö­ßen­ord­nung kein ver­gleich­ba­res und zeit­in­ten­si­ves The­ma. Höchs­tens 1989 – mit Öff­nung der deutsch-deut­schen Gren­ze. Damals herrsch­te aller­dings Eupho­rie und bes­te Phan­ta­sie in den Geschäfts­füh­rungs-Eta­gen. Davon kann jetzt lei­der nicht die Rede sein. Mit den bes­ten Grüßen.

 

Unternehmens-Recht: Was Sie als Geschäftsführer veranlassen müssen

Betrifft … Dar­um geht es … to do …
Grund­steu­er Mit der Neu­re­ge­lung haben die Län­der bzw. die Kom­mu­nen mehr Spiel­raum für die Fest­set­zung der Rah­men­be­din­gun­gen. Gehen Sie davon aus, dass die Belas­tung – ana­log zur Grund­er­werb­steu­er-Reform – ab 2025 (stark) stei­gen wird. Prü­fen Sie, wie viel Grund­stück tat­säch­lich gebraucht wird. Pla­nen Sie die Nut­zung und Ver­wer­tung von Vorrats-Grundstücken.
Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be (KSV) Der Bei­trag zur Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung (KSV) beträgt in 2020 unver­än­dert 4,2 %. Die Sum­me aller von Ihrer GmbH an selb­stän­di­ge Künst­ler und Publi­zis­ten gezahl­ten Ent­gel­te aus 2019 müs­sen Sie bis zum 31.3.2020 an die Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung (KSV) mel­den und für alle sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Leis­tun­gen zahlen. Ter­min­sa­che: 31.3.2020

 

 

Digitales: Neue Plattform für Haushalts-Dienstleistungen

Gute Grün­der­ideen set­zen sich oft erst durch, wenn ein gestan­de­ner Part­ner ein­steigt. Ent­we­der mit zusätz­li­chem Kapi­tal, oder – wie jetzt im Fall IKEA – als Absi­che­rung, wenn das Geschäfts­mo­dell in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung nach­ge­bes­sert wer­den muss. So stell­te man bei IKEA schon seit län­ge­rem fest, dass die Kun­den immer mehr Pro­ble­me mit dem Zusam­men­bau der Möbel haben. Kon­se­quen­ter­wei­se hat man jetzt das Sili­con-Val­ley Start­Up Tas­kRab­bit übernommen.

Die Idee: Dabei han­delt es sich eine Platt­form für Haus­halts­dienst­leis­tun­gen. Ob Möbel­zu­sam­men­bau­er, Hun­de­fut­ter­käu­fer oder Baby­sit­ting: Kun­den kön­nen hier klei­ne Arbeits­auf­trä­ge ein­stel­len bzw. ihre Diens­te anbie­ten. Tas­kRab­bit berech­net dafür eine (gerin­ge) Ver­mitt­lungs­pro­vi­si­on. Ziel­grup­pe sind zum einen ein­kom­mens­star­ke Fami­li­en, zum ande­ren Dienst­leis­ter, die – aus wel­chen Grün­den auch immer – kei­nen Full­time-Job anbie­ten wol­len oder kön­nen. Vor­teil IKEA: Bei einem Online-Ein­kauf kann man auf Ter­min auch gleich den (frei­be­ruf­li­chen) Mon­teur ordern. Das Start­Up star­tet zunächst in der Regi­on Rhein/Ruhr, anschlie­ßend sol­len die gro­ßen deut­schen Metro­po­len bedient werden.

Abzu­se­hen ist aller­dings, dass es  – wie etwa beim Per­so­nen­be­för­de­rer Uber – mit die­ser Platt­form in Deutsch­land zu arbeits‑, sozialversicherungs‑, steu­er- und gewer­be­recht­li­chen Pro­ble­men kom­men wird. Unge­klärt ist z. B. auch, wie sich das The­ma Mindestlohn/Tariflohn und damit ver­bun­de­ne (Doku­men­ta­ti­ons-) Pflich­ten auf eine sol­che Platt­form aus­wir­ken werden.

 

GmbH/Kosten: Bei den Beraterhonoraren richtig sparen

Nur weni­ge Geschäfts­füh­rer machen von der Mög­lich­keit Gebrauch, mit Ihren Bera­tern Erfolgs­ho­no­ra­re zu ver­ein­ba­ren. Seit eini­gen Jah­ren ist das z. B. auch für Rechts­an­wäl­te mög­lich. Das betrifft aber auch ganz all­ge­mein die Auf­trags­ver­ga­be an Rechts­an­wäl­te, Patent­an­wäl­te, Steu­er­be­ra­ter und Wirt­schafts­prü­fer. Erfolgs­ho­no­ra­re mit die­sen Berufs­grup­pen dür­fen unter ganz bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ver­ein­bart wer­den. Das sind z. B.:

  • Das Erfolgs­ho­no­rar darf nur für den Ein­zel­fall ver­ein­bart wer­den (also nicht für ein Dauermandat),
  • Der Auf­trag­ge­ber wird auf­grund sei­ner wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­se ohne Ver­ein­ba­rung eines Erfolgs­ho­no­rars von der Rechts­ver­fol­gung abgehalten,
  • Wird bei Miss­erfolg eine gerin­ge­re als die gesetz­li­che Ver­gü­tung ver­ein­bart, dann muss im Erfolgs­fall die Ver­gü­tung über der gesetz­li­chen Ver­gü­tung liegen.
  • Im Grund­satz bleibt es damit bei den gewohnt teu­ren Gebüh­ren für die Bera­tungs­leis­tun­gen von Frei­be­ruf­lern – eine Kon­kur­renz über einen ech­ten Preis­wett­be­werb gibt es nicht.
Trotz die­ser stren­gen Vor­aus­set­zun­gen erge­ben sich dar­aus Mög­lich­kei­ten für eine erfolgs­ab­hän­gi­ge Beauf­tra­gung. Prü­fen Sie z. B. in fol­gen­den Situa­tio­nen, ob die Ver­ein­ba­rung eines Erfolgs­ho­no­rars für Sie Vor­tei­le bringt: For­de­rungs­aus­fäl­le, Gewähr­leis­tun­gen, Scha­dens­er­satz­fäl­le, finanz­ge­richt­li­che Ver­fah­ren. Berück­sich­ti­gen Sie: Der Aus­gang eines Pro­zes­ses birgt immer ein Risi­ken. Selbst wenn die Rechts­la­ge auf den ers­ten Blick für Sie spricht, ist das kein Garant dafür, dass Sie sich durch­set­zen kön­nen. Nach wie vor oft ent­schei­den die Bera­tungs­qua­li­tät und ein lan­ger Atem.

 

Geschäftsführer privat: Die Vorsorgevollmacht sicher hinterlegen

Mit einer Vor­sor­ge­voll­macht kön­nen Sie fest­le­gen, wel­che Per­so­nen Sie im Vor­sor­ge­fall ver­tre­ten und wel­che vor­sorg­li­chen Maß­nah­men gel­ten. Haben Sie kei­nen Haus­an­walt, der Ihre Papie­re ord­net und hin­ter­legt, und wis­sen die Ange­hö­ri­gen nicht Bescheid über die Abla­ge, kann das bei der Umset­zung Ihres Wil­lens zu Ver­zö­ge­run­gen bis hin zur (unbe­ab­sich­tig­ten aber auch einer beab­sich­tig­ten) Unauf­find­bar­keit füh­ren. Die­ses Risi­ko kön­nen Sie aus­schlie­ßen. Sie kön­nen Ihre Vor­sor­ge­voll­macht im zen­tra­len Vor­sor­ge­re­gis­ter der Bun­des­no­tar­kam­mer ein­tra­gen. Vor­teil: Die Ein­tra­gung erleich­tert das Auf­fin­den einer bestehen­den Voll­macht (Pati­en­ten­ver­fü­gung, Betreu­ungs­ver­fü­gung) im Ver­sor­gungs­fall. Eine recht­lich ver­bind­li­che Umset­zung ist damit sichergestellt.

Die Ein­tra­gung ins Vor­sor­ge­re­gis­ter der Bun­des­no­tar­kam­mer ist mög­lich unter www.vorsorgeregister.de. Die Ein­tra­gung kos­tet 15,00 EUR, im Last­schrift­ver­fah­ren 13,00 EUR. Wer­den meh­re­re Bevoll­mäch­tig­te bestellt, wer­den für jeden zusätz­lich 2,50 EUR fäl­lig. Auf der Home­page gibt es hilf­rei­che wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zum The­ma und auch aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zur Erstel­lung einer Vorsorgvollmacht.

 

GF/Haftung: Middelhoff-Verfahren eingestellt

Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen den frü­he­ren Top-Mana­ger Tho­mas Mid­del­hoff wegen des Ver­dachts auf betrü­ge­ri­schen Bank­rotts ist end­gül­tig ein­ge­stellt wor­den (vgl. zuletzt Nr. 35/2019). Laut Staats­an­walt­schaft bestä­tig­te sich der Ver­dacht nicht, dass Mid­del­hoff vor sei­ner Pri­vat­in­sol­venz Mil­lio­nen­sum­men ver­scho­ben und damit den Gläu­bi­gern ent­zo­gen habe.

 

Mitarbeiter/Lohnkosten: Doppelte Vorgaben für die Pflegebranche

Der von der Bun­des­re­gie­rung vor­ge­leg­te Ent­wurf für bes­se­re Löh­ne in den Pfle­ge­be­ru­fen umfasst zum einen die sog. Tarif­ver­trags­lö­sung. Danach wer­den in einem für die gesam­te Bran­che gül­ti­gem Tarif­ver­trag die Rah­men­be­din­gun­gen vor­ge­ge­ben. Das betrifft z. B. die Arbeits­zei­ten, aber auch Vor­ga­ben für die ver­schie­de­nen Berufs­grup­pen. Zusätz­lich wird es eine sog. Kom­mis­si­ons­lö­sung geben. Danach wird – ana­log zu den Min­dest­lohn­vor­ga­ben  in ande­ren Bran­chen- von einer Kom­mis­si­on der zu zah­len­de Min­dest­lohn fest­ge­legt und regel­mä­ßig über­prüft. Die gesetz­li­chen Rege­lun­gen dazu wer­den im Arbeit­neh­mer-Ent­sen­de­ge­setz (AEntG §§ 7, 12) ent­spre­chend aufgenommen.

 

Firmenwagen: Achtung bei Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags

Kön­nen Sie dem Finanz­amt gegen­über nicht nach­wei­sen, dass der Fir­men­wa­gen aus­schließ­lich betrieb­lich genutzt wird, wird der dazu gebil­de­te Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag rück­gän­gig gemacht – erhöht also nach­träg­lich den zu ver­steu­ern­den Gewinn der GmbH. Dazu – so das Finanz­ge­richt (FG) Müns­ter – ist in der Regel der Nut­zungs­nach­weis mit der Füh­rung eines Fahr­ten­buch zu erbrin­gen (FG Müns­ter, Urteil v. 10.7.2019, 7 K 2862/17 E).

Der betrof­fe­ne Steu­er­zah­ler hat gegen die­ses Urteil Revi­si­on ein­ge­legt. Der Bun­des­fi­nanz­hof muss dazu also abschlie­ßend ent­schei­den (Akten­zei­chen des anhän­gi­gen Ver­fah­rens: VIII R 24/19). DazuD: Steht zusätz­lich ein pri­va­ter Pkw zur Ver­fü­gung, ist das laut FG zwar ein Hin­weis auf eine über­wie­gend betrieb­li­che Nut­zung. Das genügt aber nicht für den Nach­weis einer aus­schließ­lich betrieb­li­chen Nutzung.

 

Einen guten Start in ein erhol­sa­mes Wochen­en­de wünscht

Ihr

L. Volkelt

Dipl. Volks­wirt, Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Volkelt-Brief

 

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