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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 32/2017

Geschäftspartnerschaften/Kooperationen: Draht­seil­akt zwi­schen Gesetz und Kar­tell + Nach­fol­ge: Auch der Bei­rat braucht Rund­um-Erneue­rung + Geschäfts­füh­rer-Com­pli­ance: Wie Anwäl­te gegen Unter­neh­men Front machen + Füh­rungs­stil: Iro­nie und ande­re unge­eig­ne­te Stil­mit­tel + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Rech­nen bei der PKV lohnt nicht mehr

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Frei­burg, 11. August 2017

Sehr geehr­te Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gin, sehr geehr­ter Kollege,

lapi­da­re Pres­se­mit­tei­lung des Bun­des­kar­tell­am­tes vom 13. Juli die­ses Jah­res: Gegen 3 Auto­mo­bil­zu­lie­fe­rer wird ein Buß­geld von 9,6 Mio. EUR ver­hängt. Begrün­dung: Unzu­läs­si­ge Preis­ab­spra­che der Her­stel­ler für Wär­me­ab­schirm­ble­che, die im Fahr­zeug­bau zur Wär­me­iso­lie­rung von Abgas­an­la­gen ein­ge­setzt wer­den. Die Lever­ku­se­ner Fir­ma Car­cou­stics Inter­na­tio­nal GmbH hat­te das Kar­tell ange­zeigt und ging straf­frei aus – dank Kron­zeu­gen­re­ge­lung. Anschei­nend sahen die Her­stel­ler kei­ne ande­re Mög­lich­keit, die Preis­er­hö­hun­gen auf den Roh­stoff­märk­ten weiterzugeben.

So weit die eine Sei­te der Medail­le. Aber auf bei­den Sei­ten wird mit har­ten Ban­da­gen gear­bei­tet. Die Kol­le­gen aus den Zulie­fe­rer-Fir­men kla­gen seit Jahr­zehn­ten dar­über, wie die Gro­ßen der Bran­che die Prei­se beherr­schen. Seit Fer­di­nand Piech ist das an der Tages­ord­nung und alle Betei­lig­ten wis­sen Bescheid. Nicht zu benei­den sind die Kol­le­gen, die seit Jah­ren die­sen Draht­seil­akt zwi­schen wirt­schaft­li­chem Über­le­ben, Abspra­chen mit­ma­chen und sich zugleich dage­gen weh­ren, Arbeits­plät­ze zu sichern und gesetz­mä­ßi­gem Ver­hal­ten aus­ba­lan­cie­ren müssen.

In der gesetz­li­chen Nor­men­welt sind sol­che ganz prak­ti­schen Ziel­kon­flik­te nicht vor­ge­se­hen. Als Geschäfts­füh­rer wis­sen Sie, wie exis­tenz­be­dro­hend Abhän­gig­kei­ten von weni­gen Zulie­fe­rern und Kun­den sind. Ein­zi­ger Aus­weg ist die stän­di­ge Suche nach Alter­na­ti­ven. Als Geschäfts­füh­rer sind Sie gut bera­ten, wenn Sie in die­ser Zwick­müh­le bei jeder Ent­schei­dung die Gesell­schaf­ter mit ins Boot nehmen.

 

GmbH-Nachfolge: Auch der Beirat braucht Rund-Erneuerung

Bis vor eini­gen war der Bei­rat im Unter­neh­men in den meis­ten Fäl­len als Instru­ment zur Kon­trol­le der Geschäfts­füh­rung ein­ge­setzt und ent­spre­chend im Gesell­schafts­ver­trag ver­an­kert. Unter­des­sen hat sich das Image des Bei­rats kom­plett ver­än­dert. Die Gesell­schaf­ter nut­zen den Bei­rat zuneh­mend zur Bera­tung, als exter­nen Ideen­ge­ber und als Instru­ment zur Ver­net­zung des Unter­neh­mens in den für den Geschäfts­be­trieb rele­van­ten sozia­len und wirt­schaft­li­chen Insti­tu­tio­nen und Grup­pen. Zum Bei­spiel durch die Beset­zung des Beirats

  • mit Exper­ten (Seni­or-Inge­nieu­re, Mar­ke­ting-Spe­zia­lis­ten, Mit­glie­der aus Forschungseinrichtungen),
  • mit Finanz-Bera­tern (Finan­zie­rungs-Sze­ne, Ban­ker, Fond-Manager),
  • mit Netz­wer­kern (z. B. Uni-Pro­fes­so­ren für die Per­so­nal-Akqui­se, IHK- oder Ver­bands­ver­tre­ter, PR-Spe­zia­lis­ten und Multiplikatoren),
  • mit wich­ti­gen Zulie­fe­rern und Kun­den oder
  • mit exter­nen frei­be­ruf­li­chen Bera­tern (Juris­ten, Wirt­schafts­prü­fer, Steuerberater).

In der Regel wird der Bei­rat zwar nur für eine bestimm­te Dau­er ein­ge­setzt (5 Jah­re). Ist die Zusam­men­ar­beit zwi­schen den Gesell­schaf­tern, der Geschäfts­füh­rung und den Mit­glie­dern des Bei­rats aber erst ein­mal ein­ge­spielt, gibt es in der Regel kei­nen Grund für eine Ände­rung der Zusam­men­set­zung bzw. für die Abbe­ru­fung ein­zel­ner Per­so­nen bzw. die Beru­fung neu­er Mit­glie­der. Der Bei­rat altert mit der Geschäfts­füh­rung. Das kann schon inner­halb weni­ger Jah­re in beson­ders dyna­mi­schen zu ernst­haf­ten Pro­ble­men führen.

In der Pra­xis häu­fen sich unter­des­sen die Fäl­le, in denen die Nach­fol­ge­re­ge­lung durch ein Eigen­in­ter­es­se des Bei­rats erschwert wird. Dar­über hin­aus nut­zen vie­le Seni­or-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer den Bei­rat dazu, wei­ter­hin ent­schei­den­den Ein­fluss auf die ope­ra­ti­ven Geschi­cke im Unter­neh­men zu neh­men. Ein Seni­or-Kol­le­ge for­mu­lier­te das jüngst auf einem ERFA-Tref­fen zwi­schen Senio­ren und Junio­ren dras­tisch: „Da muss man auch mal los­las­sen kön­nen und auch die alte Gar­de im Bei­rat aus­wech­seln und durch Ver­trau­ens­per­so­nen des Juni­ors ersetzen“.

Lösung: Wie für die Nach­fol­ge-Pla­nung soll­ten Sie auch hier recht­zei­tig die Wei­chen stel­len und den Gesell­schaf­tern und Bei­rä­ten recht­zei­tig signa­li­sie­ren, dass die­se Funk­tio­nen nicht auf Lebens­ar­beits­zeit und womög­lich noch danach ver­ge­ben sind. Prü­fen Sie anhand der ver­trag­li­chen Grund­la­gen (Gesell­schafts­ver­trag, Bei­rats­ord­nung), ob und wel­che Ände­run­gen not­wen­dig sind (Auf­ga­ben­stel­lung: Kontrolle/Beratung, Begren­zung der Amts­dau­er, Aus­wahl­ver­fah­ren, Qualifikationen).

Loten Sie aus, wie die ein­zel­nen Bei­rats­mit­glie­der ihre Auf­ga­be sehen und wie man sich einen Über­gang auf die neue Gene­ra­ti­on vor­stel­len kann. Neh­men Sie den Junior/Nachfolger recht­zei­tig mit ins Boot, damit er in sei­nem Umfeld früh­zei­tig die Füh­ler nach geeig­ne­ten Bei­rä­ten aus­streckt. Wich­tig ist, dass der Juni­or den Bei­rat nicht als Brem­se oder als Auf­se­her emp­fin­det, son­dern dass mit dem Über­gang der Gesamt­ver­ant­wor­tung schon die Grund­la­gen für eine ver­trau­li­che Zusam­men­ar­beit zwi­schen den Gre­mi­en gelegt wird.

Für den Bei­rat mit bera­ten­den Funk­ti­on kommt es dar­auf an, dass Per­so­nen gewählt wer­den, zu denen die Gesell­schaf­ter ins­ge­samt ein sta­bi­les Ver­trau­ens­ver­hält­nis auf­bau­en. Dafür in Fra­ge kom­men Per­so­nen, mit denen bereits erfolg­reich zusam­men gear­bei­tet wur­de oder die auf­grund per­sön­li­cher Emp­feh­lun­gen die gefor­der­ten Vor­aus­set­zun­gen ein­brin­gen (Seni­or-Steu­er­be­ra­ter, Jus­ti­ti­ar, Wirt­schafts­prü­fer, Haus­bän­ker). Soll der Bei­rat dage­gen als Mar­ke­ting-Instru­ment wir­ken, erfolgt die Beset­zung nach den dafür geeig­ne­ten Kri­te­ri­en (Ver­bin­dung zur Hoch­schu­le, Kon­tak­te zur Pres­se, Ver­bin­dung zu einem Zulie­fe­rer oder Kapi­tal­ge­ber). Wenig sinn­voll ist es, Gesell­schaf­ter in den Bei­rat zu beru­fen. Erfah­rungs­ge­mäß bewirkt dies, dass sich die übri­gen Gesell­schaf­ter über­gan­gen füh­len und anschlie­ßend Emp­feh­lun­gen des Bei­ra­tes boy­kot­tie­ren oder ver­schlep­pen. In Deutsch­land gibt es eini­ge Insti­tu­tio­nen, die qua­li­fi­zier­te Bei­rä­te ver­mit­teln. Damit erhal­ten Sie Zugang zu einem grö­ße­ren Netz­werk von unab­hän­gi­gen Exper­ten. Zum Bei­spiel: INTES Aka­de­mie mit Sitz in Bonn > www.intes-akademie.de.

 

Geschäftsführer-Compliance: Wie Anwälte gegen Unternehmen Front machen

In Deutsch­land gibt es kei­ne Sam­mel­kla­ge. Aber: Fin­di­ge Rechts­an­wäl­te (hier: Kanz­lei Haus­feld, Ber­lin >   https://www.hausfeld.com) las­sen sich Ansprü­che von Betrof­fe­nen (hier: LKW-Kar­tell) abtre­ten und bün­deln die Kla­gen. Wir­kung: Selbst das Unter­neh­men, das im Kar­tell­ver­fah­ren als Kron­zeu­ge straf­frei aus­geht, muss damit befürch­ten, zivil­recht­lich in Anspruch genom­men zu werden.

Fol­ge: Es dro­hen Scha­dens­er­satz-Zah­lun­gen. Und: Das Inter­net macht´s mög­lich. Zum Bei­spiel unter > https://truck-damages.com/de. Hier kön­nen sich durch das in den letz­ten Mona­ten auf­ge­deck­te LKW-Kar­tell geschä­dig­te Logis­tik-Unter­neh­men mel­den und Ihre Ansprü­che gel­tend machen. Im Prin­zip sind das alle Logis­ti­ker, die einen Las­ter von MAN, Sca­nia, Ive­co oder Volvo/Renault im Fuhr­park haben. Sicher ist: Die­ses Kla­ge-Modell wird Schu­le machen – und auch im jetzt auf­ge­deck­ten Pkw-Kar­tell Nach­ah­mer-Kanz­lei­en fin­den – mit kaum abseh­ba­ren Fol­gen für die betrof­fe­nen Automobil-Hersteller.

Vor­teil: Das geschä­dig­te Unter­neh­men erhält bei Durch­set­zung der Kla­ge rund 2/3 des Scha­dens erstat­tet. Wird die Kla­ge abge­lehnt, ent­ste­hen dem betrof­fe­nen Unter­neh­men kei­ner­lei Kos­ten. Leicht vor­zu­stel­len, dass die­se Rechts­tech­nik auch in klei­ne­ren, regio­na­len Kar­tell­fäl­len ange­wandt wird. Ent­spre­chen­de Inter­net-Por­ta­le las­sen sich jeder­zeit ein­rich­ten und eine sol­che Umsatz­chan­ce lässt sich sicher­lich die ein oder ande­re Kanz­lei nicht entgehen.

Gehen Sie davon aus, dass es im Zusam­men­hang mit Die­sel­ga­te vor den Gerich­ten zu zahl­rei­chen Prä­ze­denz­fäl­len kom­men wird. Das dürf­te auch dazu füh­ren, dass das deut­sche Scha­dens­er­satz­recht für Pro­dukt­haf­tung zum Teil neu geschrie­ben wird. Auch in Sachen Abtre­tung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­che – sie­he neben­ste­hen­den Bei­trag – dürf­ten neu­en Mög­lich­kei­ten für Geschä­dig­te brin­gen. Gera­de klei­ne­re Unter­neh­men sind gut bera­ten, das The­ma Produkthaftung/QM ab sofort neu aus­zu­rich­ten. Als Geschäfts­füh­rer gehört das zu Ihren Compliance-Verpflichtungen.

 

Führungsstil: Ironie und andere ungeeignete Stilmittel

Das könn­te selbst ein alt­ge­dien­ter Kol­le­ge sagen: „Stel­len Sie sich doch nicht so an, ich woll­te nur einen klei­nen Scherz machen“. Anlass: Der Mit­ar­bei­ter ist ver­är­gert, weil er auf einen Ver­bes­se­rungs­vor­schlag statt einer sach­li­chen Ant­wort nur eine pole­mi­sche Bemer­kung vom Chef bekom­men hat.

Das Pro­blem: Wie bei der Kunst, ist es auch bei Humor, Pole­mik und Iro­nie. Jeder hat ein eige­nes Ver­ständ­nis davon. Man­che Men­schen haben gar kei­nen Zugang zur Iro­nie. Für Afri­ka­ner ist Pole­mik („Unsach­lich­keit“) auch im All­tag ein völ­lig unbe­kann­tes Stil­mit­tel. Ande­rer­seits: Vie­le Men­schen fin­den sich in Donald Trumps Pole­mik wieder.

Die Lösung: Abge­se­hen von den Ver­stän­di­gungs­pro­ble­men und den ver­schie­de­nen Zugän­gen der Men­schen zu die­sen Stil­mit­teln, ist es ein Anlie­gen von Füh­rung, die betrieb­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on auf der Sach­ebe­ne zu füh­ren. Gibt es nur weni­ge Mit­ar­bei­ter und Hier­ar­chie­ebe­nen spricht natür­lich nichts dage­gen, wenn der Geschäfts­füh­rer – einen per­sön­li­chen Bezug zum Mit­ar­bei­ter vor­aus­ge­setzt – auch ein­mal Ent­spannt­heit, Humor und Witz ein­setzt. Im offi­zi­el­len Per­so­nal­ge­spräch, vor meh­re­ren Mit­ar­bei­ter, in Pro­jekt­grup­pen und bei der Wahr­neh­mung reprä­sen­ta­ti­ven Auf­ga­ben für die GmbH gilt der Grund­satz: Als Geschäfts­füh­rer geben Sie die Sach­ebe­ne vor.

Kom­mu­ni­ka­ti­on fin­det statt auf der Sach- und der Bezie­hungs­ebe­ne. Die Ver­mi­schung der Ebe­nen führt aner­kann­ter­ma­ßen zu Kom­mu­ni­ka­ti­ons­pro­ble­men – also zu Ver­stän­di­gungs­pro­ble­men zwi­schen dem Sen­der und dem Emp­fän­ger (z. B. nach dem sog. Eis­berg Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mo­dell in Anleh­nung an Sig­mund Freund). Pole­mik, Iro­nie, Witz und Humor sind Stil­mit­tel auf der Bezie­hungs­ebe­ne. Zu grö­ße­ren Pro­blem kommt es, wenn der Mit­ar­bei­ter bei Ihren Ansa­gen nicht mehr unter­schei­den kann, wel­che Aus­sa­gen der Sach- und wel­che Aus­sa­gen der Bezie­hungs­ebe­ne zuzu­ord­nen sind. Wenn Sie ein sol­ches Stil­mit­tel ver­wen­den, soll­ten Sie das im Gespräch umge­hend „Offen­le­gen“. Etwa: „Um es ein­mal humo­ris­tisch zu sagen“, „manch­mal fällt es selbst mir schwer, sach­lich zu blei­ben“ oder „das dür­fen Sie jetzt bit­te nicht ernst neh­men“. Ansons­ten gilt: Als Geschäfts­füh­rer geben Sie den sach­li­chen Ton vor und sor­gen so dafür, dass die Kom­mu­ni­ka­ti­on mög­lichst gerad­li­nig zum Ziel führt.

 

Geschäftsführer privat: Rechnen bei der PKV lohnt nicht mehr

Kran­ken­be­hand­lungs­kos­ten, die Sie aus eige­ner Tasche zah­len, um in den Genuss der Bei­trags­rück­erstat­tung zu gelan­gen, sind weder Son­der­aus­ga­ben noch eine außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung (FG Ber­lin-Bran­den­burg, Urteil v. 19.4.2017, 11 K 11327/16).

Das gilt laut Finanz­ge­richt auch dann, wenn die selbst getra­ge­nen Kran­ken­be­hand­lungs­kos­ten die Bei­trags­rück­erstat­tung über­stei­gen. Rech­nen lohnt dem­nach nicht mehr. Nach meh­re­ren Urtei­len in der Sache, müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass die Finanz­be­hör­den sich in ver­gleich­ba­ren Fäl­len kon­se­quent durch­set­zen (vgl. zuletzt Nr. 9/2015).

 

Eine infor­ma­ti­ve Lek­tü­re wünscht

Lothar Volkelt

Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Geschäftsführer-Fachinformationsdienst

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