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Volkelt-Brief 31/2019

CO2-Abga­be: Som­mer­thea­ter oder Kos­ten­spi­ra­le? + Geschäfts­füh­rungs-Vor­sor­ge-Stra­te­gie: Siche­rung der Fami­li­en-GmbH + Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (XIV) – Betr.: Geschäfts­rei­sen + GmbH-Finan­zen: Was tun bei stei­gen­den Prei­sen für Roh­stof­fe und Ener­gie? + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: GmbH muss Rück­stel­lung für Jah­res­ab­schluss bil­den Ter­min­sa­che: GmbH-Grün­dung und  Zweig­nie­der­las­sun­gen „online” Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: VW haf­tet, das Auto­haus nicht + GmbH-Bestat­tung: BGH nimmt Nota­re in die Pflicht + Steu­ern: BFH ent­schei­det in Sachen Cum-Ex-Geschäfte

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Frei­burg, 2. August 2019

 

Sehr Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

unter­des­sen haben (fast) alle Par­tei­en das The­ma Kli­ma­schutz auf die poli­ti­sche Agen­da gesetzt. Auch in der Gro­ßen Koali­ti­on meh­ren sich die Stim­men, die sich eine CO2-Abga­be vor­stel­len kön­nen – in Anleh­nung an das Schwei­zer Modell einer sog. Len­kungs­ab­ga­be. Danach erhal­ten Haus­hal­te und Unter­neh­men, die sich kli­ma- freund­lich ver­hal­ten am Ende des Jah­res eine Rück­ver­gü­tung. Haus­hal­te erhal­ten einen direk­ten Zuschuss auf die Strom­rech­nung oder einen Zuschuss für umwelt­freund­li­che Inves­ti­tio­nen, Arbeit­neh­mer erhal­ten einen Zuschuss zur Kran­ken­ver­si­che­rung und Unter­neh­men erhal­ten eine Rück­zah­lung, die sich in der Höhe an der Anzahl der Beschäf­tig­ten orientiert.

Beson­der­heit in der Schweiz: Die CO2-Abga­be wird auf Brenn­stof­fe, nicht aber auf Ben­zin und Die­sel  erho­ben und zielt in ers­ter Linie dar­auf ab, die Emis­sio­nen von Gebäu­den (fos­si­le Brenn­stof­fe) zu redu­zie­ren (Anteil: 40 %), Indus­trie-Emis­sio­nen zu sen­ken (15 %) und nur zu einem klei­ne­ren Teil die Belas­tun­gen aus der Ver­kehrs- Infra­struk­tur abzu­sen­ken (10 %). In Deutsch­land wer­den sich die Unter­neh­men aller­dings dar­auf ein­stel­len müs­sen, dass die zusätz­li­chen Abga­ben auf Ben­zin, Die­sel und für´s Hei­zen der Büro­räu­me mit­tel­fris­tig bis zu 10 % Mehr­kos­ten aus­ma­chen wer­den – „ohne Rück­ver­gü­tungs­op­ti­on” ver­steht sich.

In der Schweiz wur­den die Kli­ma­zie­le bis­her nicht wie geplant erreicht. Ursa­che: Der in den letz­ten Jah­ren wei­ter gestie­ge­ne Ver­brauch von Ben­zin und Die­sel. Das dürf­te Anlass für die deut­sche Poli­tik sein, mit der CO2-Steu­er einen ande­ren Schwer­punkt als in der Schweiz zu set­zen und „Ben­zin und Die­sel” aus­drück­lich in die Abga­be mit einzubeziehen.

 

Geschäftsführungs-Vorsorge-Strategie: Sicherung der Familien-GmbH 

Nach­hal­ti­ger Unter­neh­mens­er­folg ist nur mög­lich, wenn es kla­re Regeln gibt – auch für die Fami­lie. Eini­ges an Kon­flikt­po­ten­ti­al zwi­schen den Fami­li­en-Mit­glie­dern lässt sich im Gesell­schafts­ver­trag des Unter­neh­mens regeln – etwa die Über­trag­bar­keit von Antei­len, Wett­be­werbs­ver­bo­te oder Ver­schwie­gen­heits­pflich­ten. Die­se Vor­ga­ben sind rechts­ver­bind­lich für die Fami­li­en-Mit­glie­der, die auch Gesell­schaf­ter des Unter­neh­mens sind.

In vie­len Unter­neh­men gibt es ver­bind­li­che Vor­ga­ben für alle Gesell­schaf­ter, die Geschäfts­lei­tung und alle Mit­ar­bei­ter des Unter­neh­mens. Dar­in gere­gelt wird der Umgang mit Geschäfts­part­nern, Kun­den und unter­ein­an­der. Vie­le Fami­li­en-Unter­neh­men haben zusätz­lich eine Unter­neh­mens-Char­ta auf­ge­stellt. Jeder Mit­ar­bei­ter ist ver­pflich­tet, die dort auf­ge­führ­ten Grund­sät­ze zur Kennt­nis zu neh­men und zu unter­schrei­ben. Ver­stö­ße dage­gen sind arbeits­recht­lich rele­vant. Fami­li­en­un­ter­neh­men brau­chen aber noch wei­te­re Regeln. Gera­de in einer Zeit, in der die Fami­li­en­struk­tu­ren im Wan­del sind und Patch­work-Fami­li­en die Rea­li­tä­ten bestim­men. Um eine sol­che Fami­li­en-Char­ta auf den Weg zu brin­gen, müs­sen alle Betei­lig­ten mit­zie­hen  bzw. davon über­zeugt wer­den, dass es nur eine gemein­sa­me Lösung gibt, der alle zustim­men und die für alle gilt. Dazu gehört Offen­heit – d. h. die Betei­lig­ten müs­sen respekt­voll mit­ein­an­der Mei­nun­gen aus­tau­schen, Lösun­gen ent­wi­ckeln und die Bereit­schaft mit­brin­gen, sich nach den gemein­sa­men Grund­sät­zen zu verhalten.

Über­sicht: Inhal­te einer Familien-Charta:

Was muss gere­gelt werden Mög­li­che Regelungsinhalte
Wer gehört zur Familie Stel­lung von Ehe­part­nern, Stel­lung von nicht ehe­li­chen Lebens­ge­fähr­ten, Stel­lung von Kin­dern und Stief­kin­dern, Stel­lung von geschie­de­nen Ehe­gat­ten, Mög­lich­keit der Adop­ti­on usw.
Stel­lung im Erbfall Abwei­chen­de Gestal­tung von gesetz­li­chen Erb­fol­gen, Ver­bot der Stü­cke­lung des Anteils, Rege­lun­gen zum Aus­gleich für Fami­li­en-Mit­glie­der, die Nicht-Gesell­schaf­ter sind.
Unter­neh­mens­grund­sät­ze Bedeu­tung der Kata­log der Ver­hal­tens­an­for­de­run­gen beim Zusam­men­le­ben mit Nicht-Familien-Mitgliedern.
Mit­ar­beit von Fami­li­en-Mit­glie­dern im Familien-Unternehmen For­mu­lie­rung der Ein­stiegs­vor­aus­set­zun­gen (Aus­schrei­bung, Aus­bil­dung, rang­glei­che Tätig­keit bereits in einem ver­gleich­ba­ren Dritt-Unternehmen).
Infor­ma­ti­ons- und Mei­nungs­aus­tausch zwi­schen Unter­neh­men und  Familien-Mitgliedern Ein­rich­tung von regel­mä­ßi­gen Ver­an­stal­tun­gen und Fami­li­en-Events zur För­de­rung des Infor­ma­ti­ons- und Mei­nungs­aus­tauschs zwi­schen dem Unter­neh­men und den Fami­li­en-Mit­glie­dern und Fami­li­en-Mit­glie­dern unter­ein­an­der (Fami­li­en­tag, Familien-Camp).
Zusam­men­ar­beit mit Fir­men von Familien-Mitgliedern Ordent­li­che Aus­schrei­bung der nach­ge­frag­ten Leis­tun­gen, Auf­trags­ver­ga­be nach dem Vier-Augen-Prinzip.

 

Wich­tig für alle, die Ver­trä­ge mit Ange­hö­ri­gen abschlie­ßen: Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) hat in einer Ver­wal­tungs­vor­schrift vor­ge­ge­ben, dass Feh­ler in Fami­li­en-Ver­trä­gen (Arbeits­ver­trä­ge mit Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen, Rege­lun­gen zu Gewinn­an­sprü­chen) „nur im Ein­zel­fall“  steu­er­recht­lich nicht zur Bean­stan­dung füh­ren (BMF-Schrei­ben v. 2.4.2007, IV B 2 – S 2144/0). Und das, obwohl der BFH bereits 2006 ent­schie­den hat, dass Män­gel in den Ver­trä­gen mit Fami­li­en-Ange­hö­ri­gen nicht auto­ma­tisch zur steu­er­li­chen Nicht-Aner­ken­nung füh­ren dür­fen (IX R 4/04). Damit berück­sich­tig­te der BFH, dass das schwie­ri­ge und streng for­ma­le deut­sche Ver­trags­recht schnell dazu führt, dass Feh­ler gemacht wer­den – selbst dann, wenn Bera­ter ein­be­zo­gen wer­den. Sol­che Feh­ler kön­nen noch nach­träg­lich besei­tigt wer­den – auch rückwirkend.

In vie­len Fäl­len kommt es schon bei der Gestal­tung der Unter­neh­mens­nach­fol­ge zu fami­li­en­be­ding­ten Pro­ble­men, etwa bei Geschwis­tern mit unglei­chen Vor­aus­set­zun­gen, bei Schei­dungs­fäl­len usw. Da geht es um Pro­ble­me wie „aus dem Unter­neh­men Her­aus­hal­ten“ oder „ver­meint­li­che Ver­mö­gens­an­sprü­che“. In der Regel sind das für das Unter­neh­men schäd­li­che Ein­flüs­se. Als Unter­neh­mens­lei­ter und Fami­li­en-Ver­ant­wort­li­cher sind Sie gut bera­ten, die­sen Aspekt der Nach­fol­ge­pro­ble­ma­tik früh­zei­tig zu erken­nen, mit allen Betei­lig­ten inten­siv zu dis­ku­tie­ren und kla­re, für jeder­mann nach­voll­zieh­ba­re Regeln gemein­sam festzulegen.

 

Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (XIV) – Geschäftsreisen 

Mit Booking.com, HRS und Airbnb hat sich nicht nur die Tou­ris­mus-Bran­che für Urlaubs­su­chen­de in den letz­ten Jah­ren gewal­tig ver­än­dert. Auch der Markt für Geschäfts­rei­sen wur­de und wird groß­flä­chig umstruk­tu­riert. Die pro­fes­sio­nel­len Agen­tu­ren ste­hen immer mehr unter Druck. Vie­le Unter­neh­men haben das Rei­se-Manage­ment wie­der selbst in die Hand genom­men. Und der Effekt ist enorm: Die durch­schnitt­li­che Geschäfts­rei­se kos­tet pro Per­son und pro Tag nur noch 310 EUR. Die Kos­ten für Geschäfts­rei­sen sta­gnie­ren seit 2016 in einem ansons­ten teu­rer wer­den­den Umfeld.

Neu­es­te Trends: Intel­li­gen­te Smart­phone-Apps, mit der die kom­plet­te Geschäfts­rei­se auf KI-Basis geplant wird, die vom Anbie­ter vor­fi­nan­ziert wird und erst nach Ende der Geschäfts­rei­se mit dem Unter­neh­men abge­rech­net wird. Vor­rei­ter die­ser Ent­wick­lung ist das Start­Up Tra­vel­perk. Das Gesamt­pa­ket kos­tet den Unter­neh­mer ledig­lich eine Fest­ge­bühr von 10 EUR pro Rei­se­pla­nung und ‑abwick­lung, inkl. Vor­fi­nan­zie­rung. Ande­re Anbie­ter set­zen auf die digi­ta­le Rei­se­kos­ten­ab­rech­nung in Zusam­men­ar­beit mit den gro­ßen Kre­dit­kar­ten­an­bie­tern und im Zusam­men­spiel mit SAP-Soft­ware. Die Wizy-App ist eine Ent­wick­lung des Köl­ner Start­Up-Unter­neh­mens wireplus.com. In die App inte­griert ist ein Mehr­wer­t­er­stat­tungs­pro­gramm für Aus­lands­über­wei­sun­gen – damit ent­fällt die auf­wen­di­ge Antragstellung.

Das Ber­li­ner Start­Up Com­tra­vo arbei­tet an einer KI-Lösung, die ein­fa­che E‑Mail-Rei­se­an­fra­gen mit kon­kre­ten Ange­bo­ten beant­wor­tet – die Erfolgs­quo­te mit der Abwick­lung „ohne Mensch” liegt bereits bei 30 %.

Fakt ist, dass Inter­net, Online-Mee­tings- und ‑Kon­fe­ren­zen vie­le Geschäfts­rei­sen über­flüs­sig machen bzw. die Dau­er von Geschäfts­rei­sen erheb­lich ver­kür­zen – 2018 dau­er­te die durch­schnitt­li­che Geschäfts­rei­se nur 1,6 Tage. Damit ver­bun­den ist auch ein Weg vom Sta­tus-Den­ken. Vier- und Fünf-Ster­ne-Hotels mach­ten bei den Geschäfts­rei­sen in 2016 einen Anteil von 65 % aus – unter­des­sen liegt die­ser Anteil in den typi­schen Busi­ness-Desti­na­tio­nen nur noch bei 36 %.

 

GmbH-Finanzen: Was tun bei steigenden Preisen für Rohstoffe und Energie? 

Unru­he auf den Welt­märk­ten wirkt auf die Prei­se. In vie­len Bran­chen ver­teu­ert sich die Beschaf­fung von Rohstoffen/Vorprodukten. Gera­de klei­ne­re Unter­neh­men haben Pro­ble­me, die Preis­stei­ge­run­gen an den Beschaf­fungs­märk­ten an ihre Kun­den wei­ter­ge­ben. Das betrifft alle Bran­chen, so kön­nen Back­wa­ren­her­stel­ler einen stei­gen­den Zucker­preis genau so wenig ver­rech­nen, wie Maschi­nen­bau­er die stei­gen­den Bunt­me­tall­prei­se in ihren End­pro­duk­ten nicht mehr dar­stel­len können.

Dabei gibt es unter­des­sen gera­de in Deutsch­land zahl­rei­che Insti­tu­tio­nen, die hier pro­fes­sio­nell bera­ten und die auch den Mit­tel­stand als Kun­den ent­deckt haben. Der Markt bie­tet hier zahl­rei­che Dienst­leis­tun­gen auch und gera­de für klei­ne­re und mit­tel­stän­di­sche Fir­men, die sich eine spe­zia­li­sier­te Ein­kaufs­ab­tei­lung für Roh­stof­fe und Vor­pro­duk­te nicht leis­ten kön­nen. Zum Beispiel:

  • Es gibt spe­zi­el­le Agen­tu­ren, die sich auf Ein­kaufs­be­ra­tung spe­zia­li­siert haben (ange­fan­gen von der Ver­trags­ge­stal­tung mit dem End­ab­neh­mer bis zur Risi­ko­be­ratung, z. B. Deut­sche Roh­stoff­agen­tur > www.Deutsche-Rohstoffagentur.de),
  • Auch eini­ge der Geschäfts­ban­ken (z. B. Com­merz­bank) haben unter­des­sen Bera­tungs­ab­tei­lun­gen auf­ge­baut, die Swap-Absi­che­rungs­ge­schäf­te für Roh­stof­fe auch für klei­ne­re Unter­neh­men anbie­ten und abwickeln.

Bereits abzu­se­hen ist, dass sich Preis­stei­ge­run­gen (vor allem in den Berei­chen Ener­gie und Roh­stof­fe) auch in den nächs­ten Mona­ten kon­ti­nu­ier­lich fort­set­zen wer­den, ist die Geschäfts­füh­rung auch in klei­ne­ren Unter­neh­men gefordert.

Stel­len Sie für Ihre Fir­ma zusam­men, wie viel, wel­chen Anteil und wel­che Kos­ten Sie in Roh­stof­fe und Vor­pro­duk­te inves­tie­ren und wel­che Maß­nah­men zur Siche­rung getrof­fen sind. Die Absi­che­rung erfolgt dabei in der Regel nicht durch Vor­rats­ein­käu­fe oder spe­ku­la­ti­ve Beschaf­fung. Viel­mehr erfolgt die Abwick­lung über ent­spre­chen­de Finanz- und Ver­si­che­rungs­in­stru­men­te. Also über Instru­men­te, die in der Ein­kaufs­ab­tei­lung allei­ne nicht gehan­delt wer­den kön­nen. Bes­ser ist es, wenn neue For­men der Beschaf­fung gemein­sam vom Ein­kauf und dem Bereich Finan­zen gemein­sam bewer­tet und umge­setzt wer­den. Feh­len eige­ne Fach­kennt­nis­se soll­ten Sie den gefor­der­ten Abtei­lun­gen exter­ne Fach­be­ra­tung vermitteln.

 

Geschäftsführer-Haftung: GmbH muss Rückstellung für Jahresabschluss bilden

Nach einem Urteil des Land­ge­richts Braun­schweig ist der GmbH-Geschäfts­füh­rer ver­pflich­tet, Vor­keh­run­gen für den Fall zu tref­fen, dass die GmbH ihren Jah­res­ab­schluss frist­ge­recht erstel­len muss. Dazu hat die GmbH eine Rück­stel­lung zu bil­den, damit sicher­ge­stellt ist, dass ein sach­kun­di­ger Exter­ner (Stb) mit der Erstel­lung des Jah­res­ab­schlus­se beauf­tragt und ver­gü­tet wer­den kann. Aber: Das OLG Braun­schweig hat jetzt im Revi­si­ons­ver­fah­ren dazu fest­ge­stellt: Unter­lässt der Geschäfts­füh­rer ein Rück­stel­lung, kann er dafür straf­recht­lich nicht belangt wer­den (OLG Braun­schweig, Beschluss v. 8.4.2019, 1 Ss 5/19).

Auch wenn kei­ne straf­recht­li­chen Fol­gen dro­hen, sind Sie als GmbH-Geschäfts­füh­rer gut bera­ten, eine ent­spre­chen­de Rück­stel­lung zu ver­an­las­sen. Allei­ne schon aus Grün­den der Gewinn­min­de­rung – aber auch, damit Ihnen kein Ver­stoß gegen die Buch­füh­rungs­pflich­ten unter­stellt wer­den kann.

 

Terminsache: GmbH-Gründung und  Zweigniederlassungen „online”

Jetzt ist es offi­zi­ell. Die EU-Richt­li­nie zum „Ein­satz digi­ta­ler Werk­zeu­ge und Ver­fah­ren im Gesell­schafts­recht” ist im Amts­blatt der Euro­päi­schen Uni­on vom 11.7.2019 (L 186, Sei­te 80 ff.) ver­öf­fent­licht wor­den. Damit wer­den die EU-Mit­glied­staa­ten ver­pflich­tet, ent­spre­chen­de natio­na­le Rege­lun­gen bis zum 1.8.2021 umzu­set­zen. Ab die­sem Zeit­punkt wer­den dann GmbH-Grün­dun­gen und die Ein­tra­gung von GmbH-Zweig­nie­der­las­sun­gen „online” mög­lich sein. Bis dahin gilt: Die Mel­dun­gen erfol­gen in Papier­form und mit nota­ri­el­ler Begleitung.

 

Geschäftsführer-Firmenwagen: VW haftet, das Autohaus nicht

Die Rei­he der Urtei­le um Die­sel­ga­te-Fahr­zeu­ge geht wei­ter. Jetzt hat auch das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Karls­ru­he ent­schie­den, dass der Her­stel­ler VW der Käu­fe­rin eines vom VW-Abgas­skan­dal betrof­fe­nen Fahr­zeugs wegen vor­sätz­li­cher sit­ten­wid­ri­ger Schä­di­gung auf Scha­dens­er­satz haf­tet (vgl. dazu Nr. 22/2019). Das Gericht stellt aber dar­über hin­aus fest, dass kauf­ver­trag­li­che Ansprü­che gegen das den Ver­kauf abwi­ckeln­de Auto­haus ver­jährt sind. VW wird wohl auch in die­sem Fall einen Ver­gleich abstre­ben, um ein höchst­rich­ter­li­ches urteil zu ver­hin­dern (OLG Karls­ru­he, Urteil v. 18.7.2019, 17 U 160/18).

 

GmbH-Bestattung: BGH nimmt Notare in die Pflicht

Gibt es Hin­wei­se dar­auf, dass eine GmbH nur des­we­gen ver­kauft wird, um den Zugriff der Gläu­bi­ger auf Rest­ver­mö­gen der GmbH zu erschwe­ren (sog. Fir­men­be­stat­tung ohne Insol­venz oder ord­nungs­ge­mä­ße Auflösung/Beendigung), muss der Notar die Betei­lig­ten auf gesetz­wid­ri­ges Ver­hal­ten hin­wei­sen. Das ist z. B. der Fall, wenn Fir­men­auf­käu­fe geschäfts­mä­ßig – also regel­mä­ßig – vor­ge­nom­men wer­den, oder wenn die Käu­fer nicht wil­lens oder in der Lage sind, ein ord­nungs­ge­mä­ßes Abwick­lungs­ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten (BGH, Beschluss v. 8.4.2019, NotSt(Brfg) 5/18).

Ver­letzt der Notar sei­ne Auf­klä­rungs­pflich­ten, kann er für einen dar­aus resul­tie­ren­den Scha­den in die Haf­tung genom­men wer­den.  Beach­ten Käu­fer und/bzw. Ver­käu­fer die Hin­wei­se des Notars nicht, han­delt es sich u. U. bereits um einen straf­recht­lich rele­van­ten Vor­gang – mit ent­spre­chen­den Kon­se­quen­zen für die wei­te­ren beruf­li­chen Mög­lich­kei­ten der Betei­lig­ten – Stich­wort: Berufs­ver­bot als Geschäftsführer.

 

Steuern: BFH entscheidet in Sachen Cum-Ex-Geschäfte

Das Finanz­ge­richt (FG) Köln hat den Antrag eines Akti­en­käu­fers auf Erstat­tung der Kapi­tal­ertrag­steu­er abge­wie­sen, der unter Ver­weis auf den im Akti­en-Kauf­ver­trag ver­ein­bar­ten Erstat­tungs­an­spruch die (dop­pel­te) Rück­zah­lung der Steu­er durch­set­zen woll­te. Jetzt wird in einem Mus­ter­ver­fah­ren vor dem Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) zu klä­ren sein, ob sich ein sol­cher Rück­zah­lungs­an­spruch aus dem Steu­er­recht bzw. aus defi­ni­to­ri­schen Lücken in der Gesetz­ge­bung erge­ben kann. Zur straf­recht­li­chen Bewer­tung von Cum-Ex-Geschäf­ten vgl. Nr. 30/2019. Wir hal­ten Sie auf dem Lau­fen­den (FG Köln, Urteil v. 19.7.2019, 2 K 2672/17).

Einen guten Start in ein erhol­sa­mes Wochen­en­de wünscht

Ihr

L. Volkelt

Dipl. Volks­wirt, Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Volkelt-Brief

 

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