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Volkelt-Brief 18/2019

AGG/­Ge­schäfts­füh­rer-Job: Ach­tung bei der Stel­len­aus­schrei­bung + Balan­ced score­card: Taugt auch für klei­ne­re Unter­neh­men Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (IIIBaga­tell­ver­ge­hen: Auch Geschäfts­füh­rer kön­nen stol­pern Geschäfts­füh­rer pri­vat: Erb­schaft nur nach regel­mä­ßi­gem Besuch +  Büro­kra­tie: Geset­ze sol­len ver­ständ­li­cher wer­den +GmbH-Finan­zen: Bes­se­res Boni­täts-Scoring mit der digi­ta­len Kre­dit­map­pe +GmbH/Finanzen: Ein­zel­han­del kämpft mit stei­gen­den Mieten

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Frei­burg, 3. Mai 2019

 

Sehr Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

es hat sich her­um­ge­spro­chen, dass offe­ne Stel­len „geschlechts­neu­tral“ aus­ge­schrie­ben wer­den müs­sen. Wenn Sie dage­gen ver­sto­ßen, müs­sen Sie nicht nur mit einer Abmah­nung rech­nen. In der Regel kos­tet das. Das gilt sogar – und lei­der ver­gisst das der/die ein oder ande­re Kollege/Kollegin – auch für Ihre eige­ne Stel­le. Also auch dann, wenn die GmbH einen neu­en oder zusätz­li­chen Geschäftsführer/in sucht. Kor­rekt müs­sen Sie also aus­schrei­ben: Geschäfts­füh­rer (m/w/d) gesucht.

Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Karls­ru­he stell­te für den Fall einer feh­ler­haf­ten Aus­schrei­bung für eine/n Geschäftsführer/in fest: „Geschlechts­neu­tral ist eine Aus­schrei­bung nur for­mu­liert, wenn sie sich in ihrer gesam­ten Aus­drucks­wei­se sowohl an Frau­en als auch an Män­ner rich­tet“. Im kon­kre­ten Fall hiel­ten sich die Aus­wir­kun­gen für die GmbH zwar in Gren­zen. Die feh­ler­haf­te Aus­schrei­bung hat­te die von der GmbH ein­ge­schal­te­te Anwalts­kanz­lei zu ver­ant­wor­ten. Schluss­end­lich muss­te die dann auch die Ent­schä­di­gungs­zah­lung für eine nicht zuge­las­se­ne Bewer­be­rin (hier: eine Anwäl­tin) in Höhe eines vol­len Monats­lohns (hier: 13.000 €) über­neh­men (so zuletzt OLG Karls­ru­he, Urteil v. 13.9.2011, 17 U 99/10). Also nicht ver­ges­sen: Im Fal­le einer Stel­len­be­set­zung soll­ten Sie den/die Geschäftsführer/in vor­sichts­hal­ber wie einen Arbeit­neh­mer behandeln.

Auf der siche­ren Sei­te sind Sie, wenn Sie die oben ver­wen­de­te For­mu­lie­rung „Geschäfts­füh­rer (w/m/d)” in der Aus­schrei­bung ver­wen­den. Zwar gibt es in der Sache „d” (divers) noch kei­ne Recht­spre­chung. Die Abmahn­sze­ne gibt sich aber nach wie vor erfin­de­risch und streitbereit.

 

Balanced scorecard: Taugt auch für kleinere Unternehmen

Bei Unter­neh­mens­ver- und ‑zukäu­fen kommt es nicht nur auf die Zah­len und Fak­ten aus dem Jah­res­ab­schluss oder dem Lage­be­richt des Unter­neh­mens an. Auch die Bewer­tung von Kun­den­struk­tu­ren oder die Markt­chan­cen von Pro­duk­ten, die Inno­va­ti­ons­fä­hig­keit (auch: Grad der Digi­ta­li­sie­rung) und das Know how eines Unter­neh­mens wird dazu genutzt. Ver­brei­tet ist die sog. balan­ced score­card („aus­ge­wo­ge­ner Berichts­bo­gen“). Auch zur Bewer­tung und Steue­rung von mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men wird die­ses Ver­fah­ren zuneh­mend angewandt.

Die balan­ced score­card wur­de ursprüng­lich mit dem Ziel ein­ge­führt, die in Unter­neh­men mit finan­zi­el­len Grö­ßen gemes­se­ne Leis­tungs­fä­hig­keit durch zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen über die Kun­den, die inter­nen Geschäfts­pro­zes­se sowie die Anpas­sungs­fä­hig­keit des Unter­neh­mens zu ergän­zen. Inzwi­schen wird die­ses Ver­fah­ren in vie­len Unter­neh­men auch als Instru­ment des stra­te­gi­schen Manage­ments ein­ge­setzt, inso­weit kommt ihr auch die Funk­ti­on zu, die Aus­wer­tun­gen aus den unter­schied­li­chen Berei­chen zu inte­grie­ren. Die Grund­idee der balan­ced score­card beruht auf der Annah­me, dass eine ein­di­men­sio­na­le Beschrei­bung und Steue­rung eines Unter­neh­mens aus dem Zah­len­werk des Rechungs­we­sens der Rea­li­tät nicht gerecht wird. Mit ihrer Hil­fe sol­len die wesent­li­chen Dimen­sio­nen eines Unter­neh­mens abge­bil­det und die für die Steue­rung des Unter­neh­mens benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen ver­füg­bar gemacht wer­den. Die als rele­vant erach­te­ten Dimen­sio­nen eines Unter­neh­mens sind:

  1. Finan­zen: Die finan­zi­el­le Dimen­si­on eines Unter­neh­mens wird tra­di­tio­nell in Jah­res- oder Quar­tals­ab­schlüs­sen dar­ge­stellt. Sie beinhal­tet Infor­ma­tio­nen über die Vermögens‑, Finanz- und Ertrags­la­ge eines Unternehmens.
  2. Kun­den: Eine kun­den­ori­en­tier­te Sicht­wei­se lie­fert Infor­ma­tio­nen über die Posi­tio-nie­rung des Unter­neh­mens in bestimm­ten Markt­seg­men­ten, über die Kun­den­zu­frie­den­heit oder die Kundenbindung.
  3. Geschäfts­pro­zes­se: Auf Ebe­ne der Geschäfts­pro­zes­se erfolgt die Beschrei­bung des Unter­neh­mens anhand der ein­zel­nen im Unter­neh­men imple­men­tier­ten Arbeitsabläufe.
  4. Lernen/Wachstum: Die vier­te Dimen­si­on beinhal­tet sog. wei­che Erfolgs­fak­to­ren. Die­ses sind die Moti­va­ti­on und der Aus­bil­dung­s­tand der Mit­ar­bei­ter, der Zugang zu rele­van­ten exter­nen Infor­ma­ti­ons­quel­len und die Orga­ni­sa­ti­on des Unternehmens.

Für die Pra­xis: Der grund­sätz­li­che Auf­bau der ein­zel­nen Sicht­wei­sen (Dimen­sio­nen) auf das Unter­neh­men mit Hil­fe der balan­ced score­card ist iden­tisch. Er glie­dert sich in die fol­gen­den vier Schritte:

Stra­te­gien: Für jeden der vier Aspek­te, unter denen das Unter­neh­men betrach­tet wird, sind die stra­te­gi­schen Zie­le zu for­mu­lie­ren. Das ist Auf­ga­be der Geschäfts­füh­rung. Für den Finanz­be­reich sind an die­ser Stel­le die Anfor­de­run­gen der Inves­to­ren (Eigen- und Fremd­ka­pi­tal­ge­ber) sowie der Kapi­tal­märk­te zu berück­sich­ti­gen. Dar­über hin­aus wird gene­rell der lang­fris­ti­ge öko-nomi­sche Erfolg, der das Über­le­ben des Unter­neh­mens sichert, als Ziel­set­zung betrach­tet. Ana­log sind auch die stra­te­gi­schen Zie­le im Hin­blick auf die Kun­den des Unter­neh­mens (Kun­den­zu­frie­den­heit, Kun­den­bin­dung), die Geschäfts­pro­zes­se (Fest­le­gung der Berei­che für die Ver­bes­se­rung von Geschäfts­pro­zes­sen) sowie die wei­chen Fak­to­ren des Unter­neh­mens (Aus­bil­dungs­stand und Moti­va­ti­on der Mit­ar­bei­ter, Zugang zu wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen) abzuleiten.

Maß­grö­ßen: Nach­dem die For­mu­lie­rung der stra­te­gi­schen Zie­le abge­schlos­sen ist, sind in jedem Bereich geeig­ne­te Maß­grö­ßen, die eine Mes­sung des Ziel­er­rei­chungs­gra­des zulas­sen, abzu­lei­ten. Schwie­rig­kei­ten dürf­ten im Wesent­li­chen bei der Mes­sung der Anpas­sungs­fä­hig­keit (Lernen/Wachstum) auf­tre­ten. Für den Finanz­be­reich beschränkt sich die Pro­ble­ma­tik auf die Aus­wahl geeig­ne­ter Kenn­zah­len für ein­zel­ne in den stra­te­gi­schen Zie­len berück­sich­tig­te Berei­che (Ren­di­te, Liqui­di­tät, Wachstum).

Ziel­grö­ßen: Zu den im Ein­zel­nen ver­wen­de­ten Maß­grö­ßen sind im Rah­men der Ope­ra­tio­na­li­sie­rung der stra­te­gi­schen Zie­le kon­kre­te Ziel­grö­ßen vor­zu­ge­ben und auf der balan­ced score­card auszuweisen.

Maß­nah­men: Der vier­te Abschnitt beinhal­tet eine ver­ba­le Umschrei­bung der zur Errei­chung der ein­zel­nen stra­te­gi­schen Zie­le ergrif­fe­nen Initiativen.

 

Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (III)

Der Online-Han­del nimmt ste­tig zu, liegt bei 63 Mrd. EUR und macht unter­des­sen 10 % des Gesamt­um­sat­zes im Han­del aus. Gleich­zei­tig tes­ten immer mehr Online-Händ­ler zusätz­lich den sta­tio­nä­ren Ver­kauf (vgl. Nr. 13/2019).   Der sta­tio­nä­re Ein­zel­han­del schaut aber nicht mehr taten­los zu. Im Gegen­teil: Über­all ent­ste­hen – meist auf Initia­ti­ve der mit­tel­stän­di­schen, Fami­li­en geführ­ten Kauf­häu­ser – neue Kon­zep­te. Man setzt auf Events, Mit­ma­chen und All-inklusiv-Angebote.

Das Kauf­haus wird zum Fit­ness-Cen­ter mit Vegan-Gas­tro­no­mie. Man kann mit dem Tablet unter fach­li­cher Anlei­tung unf Bera­tung online alle Arti­kel ein­kau­fen, die nicht vor­rä­tig sind oder Trans­port-Pro­ble­me machen. Bei­spiel: In Osna­brück hat das Kauf­haus L&T ein Was­ser­be­cken mit Sur­fer­wel­le ein­ge­baut. Auf der Tri­bü­ne ver­fol­gen jugend­li­che Zuschau­er das Spek­ta­kel. Eine Eta­ge höher kann man an der Klet­ter­wand Neu­es aus­pro­bie­ren. Neben­an im Shop gibt es die pas­sen­de Sport­be­klei­dung. Im Kiosk gibt es die Rei­se­lek­tü­re zu den Erleb­nis­re­gio­nen. Im Rei­se­bü­ro dane­ben kann man direkt Buchen. Ins­ge­samt 1/4 der Flä­che des Kauf­hau­ses sind an Kom­ple­men­tär-Geschäf­te unter­ver­mie­tet oder sind als Treff­pun­ke ein­ge­rich­tet, damit das Publi­kum und die poten­zi­el­len Kon­su­men­ten gut unter­hal­ten wer­den und die gebo­te­nen Erleb­nis­wel­ten genie­ßen kön­nen. So gese­hen belebt die Digi­ta­li­sie­rung das Geschäft – und alle gewinnen.

Altes Sprich­wort – aber immer noch rich­tig: Kon­kur­renz belebt das Geschäft, för­dert neue Ideen und führt im bes­ten Fall zu einer immer bes­se­ren Ver­sor­gung des Kun­den. Wer quält sich schon ger­ne durch die Kos­me­tik- in die Fach­ab­tei­lung oder ganz nach oben auf die Dach­ter­ras­se zu Kaf­fee und Kuchen. Unter dem neu­en Druck wer­den sich die Innen­städ­te, Kauf­häu­ser, der Ein­zel­han­del, Dienst­leis­ter und Gas­tro­no­mie neu erfin­den müs­sen. Wer gute Ideen hat und umsetzt dürf­te die Nase vorn haben.

 

Bagatellvergehen: Auch Geschäftsführer können stolpern

Dass Mit­ar­bei­ter bei Baga­tell-Ver­ge­hen gekün­digt wer­den kön­nen, hat sich unter­des­sen her­um­ge­spro­chen und hat sicher­lich auch eine gewis­se Prä­ven­tiv­wir­kung ent­fal­tet. Aber auch als Geschäfts­füh­rer müs­sen Sie bei ver­meint­li­chen Klei­nig­kei­ten auf­pas­sen. Ist das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zwi­schen den Gesell­schaf­ter und dem (Fremd-) Geschäfts­füh­rer erst ein­mal gestört, wer­den in der Regel auch klei­ne Ver­ge­hen auf die Gold­waa­ge gelegt.

Bei­spie­le: Lässt sich der Geschäfts­füh­rer einer GmbH von die­ser ent­ge­gen den kla­ren Bestim­mun­gen sei­nes Anstel­lungs­ver­tra­ges über einen län­ge­ren Zeit­raum immer wie­der auch die Kos­ten rein pri­va­ter Rei­sen erstat­ten, so berech­tigt dies die GmbH zur frist­lo­sen Kün­di­gung des Anstel­lungs­ver­tra­ges gemäß § 626 BGB, ohne dass es einer vor­he­ri­gen Abmah­nung bedarf (So z. B. das Kam­mer­ge­richt Ber­lin, Urteil v. 10.11.2000, 14 U 9587/99). Ande­re Grün­de, die eine frist­lo­se Kün­di­gung des Geschäfts­füh­rers aus „klei­ne­ren Unre­gel­mä­ßig­kei­ten“ recht­fer­ti­gen, sind zum Beispiel:

  • Der Geschäfts­füh­rer ver­nach­läs­sigt sei­ne Auf­sichts­pflich­ten gegen­über einer Toch­ter-GmbH (OLG Thü­rin­gen, Urteil v. 12.8.2009, 7 U 244/07)
  • Der Geschäfts­füh­rer lädt Hacker-Soft­ware auf sei­nen Dienst-Note­book (OLG Cel­le, Urteil v. 27.1.2010, 9 U 38/09)
  • Der Geschäfts­füh­rer betankt sei­nen Pri­vat­wa­gen auf Kos­ten der GmbH (OLG Bran­den­burg, Urteil v. 18.3.2008, 6 U 58/07)
  • Der Geschäfts­füh­rer begeht sexu­el­le Über­grif­fe oder Mob­bing (OLG Frank­furt, Urteil v. 27.5.2008, 5 U 233/04)
  • Der Geschäfts­füh­rer schließt einen neu­en Miet­ver­trag für die GmbH ab, obwohl sich die­se bereits in einer wirt­schaft­li­chen Kri­se befin­det (OLG Mün­chen, Urteil v. 9.8.2018, 23 U 2936/17)
Vor­sicht ist – sie­he oben – ange­bracht bei einer unkla­ren Rege­lung zu den Rei­se­kos­ten. Ist im Anstel­lungs­ver­trag die „Erstat­tung von Spe­sen für Dienst­rei­sen“ ver­ein­bart, heißt dass auto­ma­tisch, dass die Ver­rech­nung pri­va­ter Rei­se­kos­ten nicht erlaubt ist. Mit die­ser For­mu­lie­rung ist gemeint, dass es der Wil­le der GmbH ist, aus­schließ­lich geschäft­lich begrün­de­te Spe­sen zu erset­zen. Etwas schwie­ri­ger ist die Beur­tei­lung, wenn es sich zwar um eine pri­va­te Rei­se han­delt, die aber wich­tig für eine zukünf­ti­ge Geschäfts­an­bah­nung ist oder sein könn­te. Ist das Ver­hält­nis zu den Gesell­schaf­tern/­Mit-Geschäfts­füh­rern ange­spannt, soll­ten Sie hier klar tren­nen und pri­va­te Rei­sen vor­sorg­lich nicht mehr abrech­nen – selbst wenn es sich um eine “halb­ge­schäft­li­che” Rei­se handelt.

 

Geschäftsführer privat: Erbschaft nur nach regelmäßigem Besuch

Um den Kon­takt zu den Enkeln nicht zu ver­lie­ren, soll­te eine Erb­schaft an die Enkel nur mög­lich sein, wenn die­se ihn regel­mä­ßig besu­chen – er kop­pel­te Erb­schaft und Besuchs­pflicht. Eine sol­che Ver­ein­ba­rung ist – so das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Frank­furt – sit­ten­wid­rig. Die Enkel sind auch ohne Erfül­lung der Besuchs­pflicht Mit­er­ben (OLG Frank­furt, Urteil v. 5.2.2019, 20 W 98/18).

Mit die­ser Ver­fü­gung hat der Groß­va­ter jedoch fak­tisch sei­ne Enkel­kin­der durch Inaus­sichts­tel­len der Erben­stel­lung im Fal­le regel­mä­ßi­ger Besu­che (hier: min­des­tens 6 mal im Jahr) dem Druck aus­ge­setzt, zur Erlan­gung eines Ver­mö­gens­vor­teils zwin­gend die im Tes­ta­ment genann­ten Besuchs­be­din­gun­gen zu erfüllen.

 

Bürokratie: Gesetze sollen verständlicher werden

Geset­zes­tex­te und deren Erläu­te­run­gen sol­len ver­ständ­li­cher wer­den. Dazu hat der Peti­ti­ons­aus­schuss jetzt eine Vor­la­ge ein­ge­bracht, wonach alle offi­zi­el­len Tex­te künf­tig in sog. „leich­ter Spra­che” for­mu­liert wer­den sol­len. Unter Leich­ter Spra­che ver­steht man eine beson­de­re Form der text­li­chen Dar­stel­lung, die aus kur­zen Sät­zen mit ein­fa­chen, anschau­li­chen Wör­tern – unter­stützt durch Bild­ele­men­te – besteht. Zum Bei­spiel: das „Star­ke-Fami­li­en-Gesetz” oder das „Gute Kita Gesetz”. U. E. eine erfreu­li­che Initia­ti­ve. Aller­dings ist zu befürch­ten, dass das streng defi­ni­to­ri­sche Juris­ten­deutsch dem Vor­ha­ben doch gewis­se Gren­zen set­zen wird.

 

GmbH-Finanzen: Besseres Bonitäts-Scoring mit der digitalen Kreditmappe

Nach US-Vor­bild („Cre­dit­car­ma”) sind jetzt auch in Deutsch­land die ers­ten Boni­täts-Platt­for­men ent­stan­den. Damit ver­fü­gen klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU) jeder­zeit über ein aktu­el­les Boni­täts-Scoring. Kre­dit­an­fra­gen kön­nen damit schnel­ler und zuver­läs­sig bear­bei­tet und ent­spre­chen­de Ange­bo­te zeit­nah und ohne büro­kra­ti­schen Auf­wand vor­ge­legt wer­den. Ban­ken und ande­re poten­ti­el­le Kre­dit­ge­ber ori­en­tie­ren sich an den dort hin­ter­leg­ten Scoring-Daten.

Spe­zia­li­siert auf KMU ist der Anbie­ter www.Bankenscore.de. Regis­trier­te Nut­zer kön­nen eine digi­ta­le Kre­dit­map­pe anle­gen. Dar­in wer­den Daten aus Kre­dit­aus­kunftei­en, Infor­ma­tio­nen aus der Haus­bank zu Umsät­zen und Zah­lungs­ein­gän­gen und regel­mä­ßi­gen Belas­tun­gen, Infor­ma­tio­nen aus dem Jah­res­ab­schluss und ggf. aktu­el­le Infor­ma­tio­nen aus den Zwi­schen­ab­schlüs­sen auto­ma­tisch zusam­men­ge­stellt und den nach­fra­gen­den Ban­ken und poten­zi­el­len Kre­dit­ge­bern zur Ver­fü­gung gestellt. Das ver­kürzt die Bear­bei­tungs­zei­ten und  ver­brei­tert das Kreditangebot.

 

GmbH/Finanzen: Einzelhandel kämpft mit steigenden Mieten

Die Preis­stei­ge­run­gen für Woh­nen zei­gen immer stär­ker auch Wir­kun­gen auf Gewer­be­im­mo­bi­li­en. Auch hier wol­len die Ver­mie­ter zusätz­li­che Ren­di­te erwirt­schaf­ten. So sind zum Bei­spiel in Ber­lin in den 1‑B-Lagen die Mie­ten für Läden in den letz­ten 9 Jah­ren um  267 % gestie­gen – das ent­spricht einer jähr­li­chen Miet­preis­er­hö­hung um fast 30 %. In 1‑A-Lagen gab es bei gro­ßen Laden­flä­chen in Erfurt die größ­ten Stei­ge­run­gen mit einem Plus von 217 %. In Mag­de­burg müs­sen Ein­zel­händ­ler 150 % mehr Mie­te zah­len als noch vor 9 Jahren.

 

Einen guten Start in ein erhol­sa­mes Wochen­en­de wünscht

Ihr

L. Volkelt

Dipl. Volks­wirt, Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Volkelt-Brief

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