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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 14/2020

Kri­sen-Stra­te­gie: Fer­tig machen zum Neu­start + Bench­mar­king: Mit pfif­fi­gen Ideen das Geschäfts­mo­dell sta­bi­li­sie­ren + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Man­che Kom­mu­ne ist glei­cher + Digi­ta­les: Mit den Invests der Gro­ßen pro­fi­tie­ren  + Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten April 2020 + Unter­neh­mens-Recht: Akti­en­ge­sell­schaf­ten wer­den schnel­ler + GF/Vorsorge: Aus­schluss­re­ge­lung in der Hin­ter­blie­be­nen­ver­sor­gung + GmbH/Firmenwagen: VW muss auch Gebraucht­wa­gen­kauf rück­ab­wi­ckeln + Ren­ten­ver­si­cher­te GF im Ruh­stand: Steu­er­be­schei­de anfechten

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Frei­burg, 3. April 2020

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

die huma­nis­ti­sche Sicht­wei­se ist in der Coro­na-Kri­se der Maß­stab. Die medi­zi­ni­sche Sicht­wei­se setzt bis­wei­len ande­re Schwer­punk­te. Die öko­no­mi­sche stellt wie­der­um ande­re Maß­stä­be in den Vor­der­grund. Zumal eine öko­no­mi­sche Kri­se zumeist auch direk­te Aus­wir­kun­gen auf die gesam­te Befind­lich­keit einer Gesell­schaft hat. Erin­nert sei an die Welt­wirt­schafts­kri­se der 30er-Jah­re – die von vie­len his­to­ri­schen Ana­ly­ti­kern als eigent­li­che Ursa­che des Tota­li­ta­ris­mus und des­sen Fol­gen betrach­tet wird. So weit muss man gar nicht gehen, um durch­aus schwer­wie­gen­de Fol­gen in der Öko­no­mie der betrof­fe­nen Volks­wirt­schaf­ten zu dia­gnos­ti­zie­ren. Unter­des­sen ver­stärkt sich die Kri­tik an den Maß­nah­men, die den Wirt­schafts­kreis­lauf ins Sto­cken brin­gen. Oder in Sachen Geld­po­li­tik. Dem mas­sen­haf­ten Zufluss von Liqui­di­tät steht kei­ne wirt­schaft­li­che Leis­tung gegen­über. Nicht nur in der Theo­rie bedeu­tet das: Geld­ent­wer­tung. Die Prei­se stei­gen mit­tel- bis langfristig.

Die meis­ten Öko­no­men sind Rea­lis­ten. Man ori­en­tiert sich an Zah­len, Fak­ten und Men­gen. Die Euro­päi­sche Zen­tral­bank (EZB) hält eine Infla­ti­ons­ra­te von 2,0 % für einen der Garan­ten wirt­schaft­li­cher Sys­tem­sta­bi­li­tät. Über 2 % gefähr­det das sen­si­ble Gleich­ge­wicht aus Beschäf­ti­gung, Inves­ti­ti­on und Kon­sum. Der Druck auf den Immo­bi­li­en­markt ist ohne­hin schon enorm. Die hoch ver­schul­de­ten Staa­ten sind nur hand­lungs­fä­hig, weil der Preis für Geld bei Null liegt. Eine abseh­bar – stark – stei­gen­de Zahl von Insol­ven­zen wird auf den Arbeits­markt und die Bin­nen­nach­fra­ge wir­ken. Der Preis des Risikos.

Ban­ge machen gilt nicht. Ich habe in den letz­ten Tagen mit vie­len Kollegen/innen gespro­chen, die wirk­lich nicht wis­sen, wie es wei­ter­geht. Las­sen Sie sich nicht von Angst beein­dru­cken. Eine geord­ne­te Insol­venz ist immer auch die Chan­ce zum Neu­start unter neu­en, (viel­leicht sogar) bes­se­ren Bedin­gun­gen. Mit einem Blick nach vorne.

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Benchmarking: Mit pfiffigen Ideen das Geschäftsmodell stabilisieren

Nach der ers­ten Schock­star­re besin­nen sich die meis­ten Unter­neh­mer-Kol­le­gen/in­nen wie­der auf´s Geschäf­te machen. Dabei gilt: Augen auf und schau­en, was sich auf den Märk­ten tut. Stich­wort: Bench­mar­king. Geschwin­dig­keit gewinnt. Aber: Erfah­rungs­ge­mäß kön­nen sich Nach­züg­ler auch immer noch durch­set­zen, wenn sie die rich­ti­gen Koope­ra­ti­ons­part­ner für eine neue Geschäfts­idee haben oder wenn sie das pas­sen­de Mar­ke­ting-Mix für ihre Geschäfts­idee ein­set­zen. Krea­ti­vi­tät gewinnt. Hier eini­ge Bei­spie­le für krea­ti­ve Ideen zur Siche­rung des Bestandsgeschäftes:

  • Lie­fer­diens­te koope­rie­ren mit Ein­zel­händ­lern, die ihren Vor-Ort-Ver­kauf ein­stel­len müs­sen (z. B. für Medi­ka­men­te, Lebens­mit­tel, Klei­dung, Bücher, Bei­spiel: https://www.freiburg-zeit.de/lieferservice).
  • Ein­kaufs­diens­te ver­sor­gen hil­fe­be­dürf­ti­ge Men­schen mit not­wen­di­gen Waren (geeig­net für Caterer).
  • Die Wer­be­agen­tur erstellt für das Ver­triebs­ge­spräch Video- und Ani­ma­ti­ons­clips mit aktu­el­len Argumenten.
  • Online-Händ­ler erwei­tern ihr Sor­ti­ment gezielt um Hygie­ne­ar­ti­kel (Mund­schutz, Sei­fe, Sei­fen­spen­der, Des­in­fek­ti­ons­mit­tel, Handtücher).
  • Dienst­leis­tun­gen wer­den per Video­tool ange­bo­ten (z. B. Musik­leh­rer, Nachhilfe).
  • Bera­tun­gen (ärzt­li­che Bera­tung, Steu­er­be­ra­ter, Rechts­an­walt, Finanz­dienst­leis­ter usw.) bie­ten Leis­tun­gen via Sky­pe an.
  • Der Whiskybrenner/Bierbrauer stellt auf die Pro­duk­ti­on von Des­in­fek­ti­ons­mit­teln um.
  • Der Mes­se­bau­er fer­tigt in sei­nen Werk­stät­ten Schutz­vor­rich­tun­gen für Super­markt-Kas­sen und sons­ti­ge Verkaufsstellen.
  • Gas­tro­no­men lie­fern Gerich­te und kom­plet­te Menüs für Stamm­gäs­te (z. B. Ster­ne­koch Merk­le, Endingen).
  • IT-Ser­vices spe­zia­li­sie­ren sich auf die Aus­stat­tung und Ein­rich­tung von Home-Offices.
  • Der Her­stel­ler von Wer­be­mit­teln ent­wi­ckelt und ver­treibt krea­ti­ve Abstands­hal­ter und Hin­weis­ta­feln für den Kunde
  • Fit­ness-Stu­di­os ver­lei­hen ihre Gerä­te für´s Heimtraining.
  • Ver­trieb von zeit­ver­kür­zen­den Spie­len für die Fami­lie (online, Apps, Gesellschaftsspiele).
  • Der Buch­han­del erwei­tert das Sor­ti­ment um Hör­bü­cher, gibt Film­tipps und Musikempfehlungen.
  • Das Rei­se­bü­ro macht Tou­ren­vor­schlä­ge mit Lite­ra­tur­tipps und Tipps zu bevor­ste­hen­den pas­sen­den Events für die Zeit danach.
Aber auch umge­kehrt wird ein Stie­fel dar­aus. Und zwar dann, wenn Sie auch ande­re ein­ge­üb­te Abläu­fe im Betrieb mit den neu­en Erfah­run­gen abglei­chen. Z. B. in Sachen Wei­ter­bil­dung. Statt dem Besuch einer Wei­ter­bil­dungs­ver­an­stal­tung kann der Lern­ef­fekt mit einem sog. Web­i­nar oder einer Video-Ver­an­stal­tung erreicht wer­den. In der Regel kos­tet das weni­ger und braucht nur 2 Stun­den Auf­merk­sam­keit. Prü­fen Sie auch, wie Sie die neu­en Home-Office-Erfah­run­gen Ihrer Mit­ar­bei­ter in Zukunft noch bes­ser nut­zen kön­nen. Indem Sie z. B. den Arbeits­platz nach Tätig­kei­ten neu defi­nie­ren. Das erhöht mit Sicher­heit die Zufrie­den­heit der Mit­ar­bei­ter und för­dert die Bin­dung zur Firma.

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Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Man­che Kom­mu­ne ist gleicher

Jetzt müs­sen alle kür­zer tre­ten”. Unter­des­sen ist die­se Bot­schaft ist bei den meis­ten ange­kom­men. Aber je genau­er man hin­schaut, umso mehr Fra­gen stel­len sich. Z. B. im Fal­le eines Gas­tro­no­men, der für sei­ne Frei­flä­chen eine dicke  Pacht an die Stadt zahlt. Wobei er sogar ein Buß­geld ris­kiert, wenn ein Stuhl über die Mar­kie­rung hin­aus­ragt. Das soll tat­säch­lich vor­kom­men. Jetzt hat er bei der Stadt eine quo­ta­le Her­ab­set­zung der Pacht bean­tragt. Begrün­dung: Die Stadt unter­sagt die Nut­zung die­ser Flä­chen. Inso­fern hält er es für „gerecht”, wenn die Stadt mit­hilft, die Zei­ten von Null-Umsatz etwas zu unter­stüt­zen. Da hat­te er aber die Rech­nung – wie man so schön sagt – ohne den Wirt gemacht. Der heißt in die­sem Fall Mus­ter­stadt und begrün­det die Absa­ge wie folgt: „Wir kön­nen auf die­se Ein­nah­men nicht ver­zich­ten”. Auf Face­book wur­de das öffent­lich. Jetzt hat die Stadt nach­ge­bes­sert. Auf geht´s. Mit freund­li­chen Grüßen.

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Digi­ta­les: Mit den Invests der Gro­ßen profitieren

Wer die SAT1-Serie „In der Höh­le des Löwen” schaut, muss den Ein­druck gewin­nen, Grün­den und Inves­tie­ren ist ledig­lich ein Spiel mit Span­nung und hohem Unter­hal­tungs­wert. Das Gegen­teil ist der Fall: Unter­des­sen buh­len Inves­to­ren welt­weit um die bes­ten Start­Up-Ideen und inves­tie­ren Mil­li­ar­den­be­trä­ge. Das Geschäft ist pro­fes­sio­na­li­siert. Dahin­ter steckt eine sys­te­ma­ti­sche Fin­Tech-Indus­trie, die über ihre Start­Up-Fonds das Invest-Capi­tal der inter­na­tio­na­len Kon­zer­ne, der insti­tu­tio­nel­len Inves­to­ren und der gro­ßen pri­va­ten Anle­ger bün­deln und mit pro­fes­sio­nel­len Scouts nach loh­nen­den Start­Up-Invests fahnden.

Für Start­Up-Grün­der sind das gol­de­ne Zei­ten. Jetzt geht es dar­um, die Start­Up-Idee pro­fes­sio­nell zu ver­pa­cken und gute Manage­ment-Qua­li­tä­ten zu zei­gen. Neben den gro­ßen deut­schen Start­Up-Fonds (Rocket Inter­net, High­tech Grün­der­fonds, Even­tures usw.) küm­mern sich ver­stärkt auch inter­na­tio­na­le und ins­be­son­de­re ame­ri­ka­ni­sche Inves­to­ren um deut­sche Start­Up-Grün­der. Hin­ter­grund: Die ame­ri­ka­ni­schen Stand­or­te wer­den immer exklu­si­ver und damit auch teu­rer. Man inves­tiert lie­ber in Ber­lin, Ham­burg, Mün­chen oder Düsseldorf.

Um kei­ne Chan­ce zu ver­pas­sen, betei­li­gen sich Inves­to­ren immer frü­her an Erfolg ver­spre­chen­den Start­Ups – also bereits wäh­rend der Ideen­fin­dung. Der Trend heißt „Früh­pha­sen-Invest­ment”. Der Ber­li­ner Inves­tor Shmu­el Cha­fets ist sogar der Mei­nung: „In Euro­pa hat es noch nie bes­se­re Zei­ten für Früh­pha­sen-Invest­ments gegeben”.

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Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten April 2020

Seriö­se Aus­sa­gen zur wei­te­ren wirt­schaft­li­chen Ent­wick­lung in Deutsch­land, Euro­pa und auf den Welt­märk­ten sind nicht mög­lich. Aber: Ganz unab­hän­gig von den Aus­wir­kun­gen auf den Güter- und Dienst­leis­tungs­märk­ten, wer­den erheb­li­che Unwäg­bar­kei­ten die Finanz­märk­te beein­flus­sen – mit Wir­kun­gen auf die Prei­se, auf das Zins­ni­veau und auf das Investitionsverhalten.

Betrifft … Trend
Ers­te Bestandsaufnahme Die Stim­mung in den deut­schen Unter­neh­men hat sich mas­siv ver­schlech­tert. Der vor­läu­fi­ge ifo Geschäfts­kli­ma­in­dex ist im März auf 87,7 Punk­te ein­ge­bro­chen, nach 96,0 Punk­ten (sai­son­be­rei­nigt kor­ri­giert) im Febru­ar. Dies ist der stärks­te Rück­gang seit 1991 und der nied­rigs­te Wert seit August 2009. Die deut­sche Wirt­schaft stürzt in die Rezession.
Energie/Ölpreis Für den Ölpreis (hier: Brent) gibt es jetzt ers­te Hin­wei­se auf „Sta­bi­li­sie­rung”. Nach dem Total­ab­sturz ab Mit­te Febru­ar von 60 $ / Bar­rel auf einen 3‑Jah­res-Tiefst­stand von unter 30 $ / Bar­rel befin­det sich der Preis jetzt auf Seit­wärts­be­we­gung. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass die nied­ri­ge­ren Ein­kaufs­prei­se im April an die Ver­brau­cher wei­ter­ge­ge­ben werden.
IfO-Insti­tut Der Chef des Münch­ner Ifo-Insti­tuts, Cle­mens Fuest, rech­net mit erheb­li­chen Fol­gen der Coro­na­kri­se für die deut­sche Wirt­schaft – kon­kret pro­gnos­ti­ziert er einen Rück­gang der Wirt­schafts­leis­tung von 7,2 bis 20,6 % – je nach Dau­er der die Wirt­schaft blo­ckie­ren­den Maß­nah­men. Das ent­spricht Kos­ten von 255 bis 729 Mrd. EUR.
Bun­des­bank Pro­gno­se: Eine wirt­schaft­li­che Erho­lung wird erst dann ein­set­zen, wenn die Pan­de­mie­ge­fahr wirk­sam ein­ge­dämmt ist. Vor die­sem Hin­ter­grund ist die kon­junk­tu­rel­le Ent­wick­lung von bei­spiel­lo­ser Unsi­cher­heit gekenn­zeich­net. Am stärks­ten betrof­fen sind bin­nen­wirt­schaft­lich ori­en­tier­te, kon­sum­na­he Dienst­leis­tun­gen, die bis­lang die Kon­junk­tur gestützt haben.

Unternehmens-Recht: Aktiengesellschaften werden schneller

Im Zuge der Coro­na-Gesetz­ge­bung hat das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um (BMJV) neue – bis­lang noch befris­te­te – Vor­ga­ben für Akti­en­ge­sell­schaf­ten vor­ge­legt. Der Bun­des­tag hat den neu­en gesetz­li­chen Bestim­mun­gen dazu bereits im Rah­men der Hilfs­maß­nah­men für die Unter­neh­men bereits zuge­stimmt. Danach erhält der AG-Vor­stand zusätz­li­che  Rech­te und schnel­le­re Hand­lungs­mög­lich­kei­ten. Die Ein­be­ru­fungs­frist zur Haupt­ver­samm­lung wird auf 21 Tage ver­kürzt (bis­her: 30 Tage plus Anmel­de­frist gemäß § 123 AktG). Der Vor­stand kann die Abhal­tung der Haupt­ver­samm­lung im Wege der elek­tro­ni­schen Kom­mu­ni­ka­ti­on (online) anord­nen. Der Vor­stand kann dazu fest­le­gen, dass Fra­gen an die Ver­wal­tung spä­tes­tens 2 Tage vor der Haupt­ver­samm­lung ein­ge­reicht wer­den müs­sen. Die Beant­wor­tung der Fra­gen liegt im Ermes­sen des Vor­stan­des. Der Vor­stand kann danach auch Abschlag­zah­lun­gen auf den Bilanz­ge­winn vor­neh­men – also auch ohne Beschluss der Haupt­ver­samm­lung Divi­den­den aus­schüt­ten. Die­se Vor­ga­ben gel­ten bis auf weiteres.

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GF/Vorsorge: Ausschlussregelung in der Hinterbliebenenversorgung

Der Arbeit­ge­ber (hier: die GmbH) ist berech­tigt ist, eine Ver­sor­gungs­zu­sa­ge an den Ehe­gat­ten des Geschäfts­füh­rers dadurch zu begren­zen, dass Hin­ter­blie­be­nen­ver­sor­gung nur gezahlt wird, wenn die ursprüng­li­che Ehe auch beim Tod des Ver­sor­gungs­be­rech­tig­ten noch besteht und eine neue Ehe­schlie­ßung nicht berück­sich­tigt wird (BAG, Urteil v. 18.2.2020, 3 AZN 954/19).

Steht eine Trennung/Scheidung an, soll­te unbe­dingt vor­ab geprüft wer­den, ob es dazu eine Rege­lung in der Ver­sor­gungs­zu­sa­ge (Pen­si­ons­zu­sa­ge) des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers gibt. Wie oben ent­schie­den, sind Aus­schluss­grün­de für den Ehe­gat­ten zuläs­sig und ver­sto­ßen nicht gegen den Gleich­be­hand­lungs­grund­satz. Vor­sorg­lich soll­te geprüft wer­den, ob die bestehen­de Rege­lung noch den Inter­es­sen der betei­lig­ten Per­so­nen entsprechen.

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GmbH/Firmenwagen: VW muss auch Gebrauchtwagenkauf rückabwickeln

Wer einen vom Abgas­skan­dal betrof­fe­nen Pkw der Mar­ke VW erwor­ben hat, kann vom Volks­wa­gen-Kon­zern die Rück­ab­wick­lung des Kauf­ver­tra­ges for­dern. Das gilt nach einem Urteil des Han­sea­ti­schen Ober­lan­des­ge­richts (OLG) Bre­men auch dann, wenn es sich um einen Gebraucht­wa­gen­kauf han­del­te (OLG Bre­men, Urteil v. 6.3.2020, 2 U 91/19).

Der gebrauch­te VW wur­de im August 2014 erwor­ben. Die Vor­in­stanz hat­te den Anspruch auf Rück­ab­wick­lung bereits bejaht. Aber: Das OLG Bre­men hat aus­drück­lich Revi­si­on zuge­las­sen. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass die VW-Juris­ten das Urteil vor dem Bun­des­ge­richts­hof prü­fen lassen.

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Rentenversicherte GF im Ruhstand: Steuerbescheide anfechten

Unter­des­sen haben renom­mier­te Ren­ten-Mathe­ma­ti­ker in Rechen­bei­spie­len belegt, dass das der­zei­ti­ge      Sys­tem der Ren­ten­be­steue­rung zu einer – unzu­läs­si­gen – Dop­pel­be­steue­rung von Rent­nern führt. Das betrifft auch alle (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer, die Bei­trä­ge zur Ren­ten­ver­si­che­rung abge­führt haben und jetzt Tei­le ihrer Ren­te ver­steu­ern müs­sen. Dazu sind unter­des­sen eini­ge Ver­fah­ren vor den  Finanz­ge­rich­ten (BFH, FG BW und FG Saar­land) anhän­gig. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass die­se Ver­fah­ren erst vor den Bun­des­fi­nanz­hof abschlie­ßend ent­schie­den wer­den. Das kann also dau­ern. Den­noch: In der Pra­xis soll­ten betrof­fe­ne Geschäfts­füh­rer im Ruhe­stand und mit Ren­ten­be­zug dafür sor­gen, dass die Steu­er­be­schei­de mit Ren­ten­an­teil nicht rechts­kräf­tig wer­den (Ein­spruch, Ruhen des Ver­fah­rens). Ver­wei­sen Sie dazu auf das Ver­fah­ren vor dem BFH, Akten­zei­chen: X 33/19.

Eine infor­ma­ti­ve Lek­tü­re und ein erhol­sa­mes Wochen­en­de wünscht

Ihr

L. Volkelt

Dipl. Volks­wirt, Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Volkelt-Brief

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