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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 37/2017

Aus­schei­den: Wie SIE erfolg­reich um eine hohe Abfin­dung pokern + Unter­neh­mens-Kom­mu­ni­ka­ti­on: So nut­zen SIE Ver­bän­de zum Netz­wer­ken + Geschäfts­füh­rer Abbe­ru­fung: Was gilt für die Kün­di­gung? (neu­es Urteil) + Unter­neh­mens-Nach­fol­ge: Jetzt ste­hen die Erb­schaft­steu­er-Eck­da­ten für die Pla­nung + GmbH-Ver­mö­gen: Mit wie viel Risi­ko dür­fen SIE Geld der GmbH anle­gen? + Ter­min­sa­che: Das neue „Trans­pa­renz­re­gis­ter” ist da

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

GmbH-Vermögen: Mit wie viel Risiko dürfen SIE Geld der GmbH anlegen?

Bereits in Aus­ga­be 29/2017 haben wir auf die Risi­ken hin­ge­wie­sen, die für den Geschäfts­füh­rer mit der Ver­wal­tung von GmbH-Ver­mö­gen bestehen. Zur­zeit wird vor dem Land­ge­richt Stutt­gart gegen die Ex-Ober­bür­ger­­meis­te­rin der Stadt Pforz­heim, Chris­tel Augen­stein, wegen Untreue in Sachen Anla­ge von kom­mu­na­len Ver­mö­gen ver­han­delt. Im Ver­fah­ren wird es auch dar­um gehen, wel­che zivil- und straf­recht­li­chen Fol­gen sog. Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den nach sich zie­hen. Inso­fern ist der Fall auch für alle GmbH-Geschäfts­füh­rer durch­aus von gro­ßem Inter­es­se. Der Fall: …