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Volkelt-Brief 24/2018

Steuerprüfung/Kassennachschau: Wun­dern Sie sich nicht, wenn der Prü­fer als „Kun­de” kommt + Kon­flik­te in der GmbH: Res­sort-Inter­es­se oder GmbH-Wohl – was tun? + Digi­ta­les: Das lan­ge War­ten auf Block­chain + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Wie­der 2 wich­ti­ge neue Urtei­le + GmbH-Finan­zen: Bür­ge bürgt nicht bei Miss­brauch + Steu­er-Vor­teil: Wert­gut­ha­ben-Kon­to für den Fremd- Geschäfts­füh­rer + GmbH/Steuer: Finanz­ge­richt Ham­burg – AdV bei Verlustvortrag

 

 

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Steuerprüfung/Kassennachschau: Wundern Sie sich nicht, wenn der Prüfer als Testkäufer kommt

Seit 1.1.2018 gibt es sie – die unan­ge­kün­dig­te Betriebs­prü­fung. Wir haben an die­ser Stel­le bereits aus­führ­lich zur sog. Kas­sen­nach­schau berich­tet (vgl. Nr. 49/2017, 2/2018). Jetzt hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) nach­ge­legt und detail­liert vor­ge­ge­ben, wel­che Rech­te und Pflich­ten für den Steu­er­bür­ger – also für Ihr Unter­neh­men – damit gel­ten (BMF-Schrei­ben vom 29.5.2018, IV A 4 – S 0316/13/10005 :054). Wich­ti­ges Detail: Die Kas­sen­nach­schau wird nicht ange­kün­digt (Zif­fer 2). Und: Die Kas­sen-Nach­schau kann auch außer­halb der Geschäfts­zei­ten vor­ge­nom­men wer­den, wenn im Unter­neh­men noch oder schon gear­bei­tet wird (Zif­fer 3).

Wei­te­res inter­es­san­tes Detail: …

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Volkelt-Brief 10/2018

Geschäfts­füh­rer in digi­ta­len Zei­ten: Ska­lie­rungs-Invest oder schon Schwin­del-GmbH?.+ GmbH/Steuer: Hier prüft die NRW-Finanz­ver­wal­tung ganz genau + GmbH/Recht: ACHTUNG – Ver­stö­ße gegen § 36 GmbH-Gesetz + Digi­tal: Gibt es das digi­ta­le Gen für Unter­neh­mer? – Was macht den Erfolg aus + GmbH/Recht: Noch mehr Vor­tei­le mit dem Schieds­ge­richts­ver­fah­ren + Kas­sen­nach­schau: Wenn jemand da ist, darf geprüft wer­den + Mitarbeiter/Kosten: Höhe­re Min­dest­löh­ne in 3 Branchen

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Kassennachschau: Wenn jemand da ist, darf geprüft werden

Eine sog. Kas­sen­nach­schau darf nicht nur wäh­rend der betriebs­üb­li­chen Geschäfts­zei­ten durch­ge­führt wer­den, son­dern auch außer­halb der Geschäfts­zei­ten, wenn im Unter­neh­men noch oder schon gear­bei­tet wird (Quel­le: Ent­wurf eines BMF-Schrei­bens zur Ände­rung des Anwen­dungs­er­las­ses zu § 146b AO)

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Volkelt-Brief 03/2018

  • Haf­tung – NEUIhr Steu­er­be­ra­ter muss SIE ein­deu­tig war­nen + Büro­kra­tie und Steu­ern: Über die­se The­men ärgern sich die Kol­le­gen + Digi­ta­li­sie­rung: IT-Sicher­heits­lü­cken sind kein Grund zum Still­stand + Geschäfts­füh­re­rIn pri­vat: Neue Spiel­re­geln für pri­va­te Ver­lus­te + Haf­tung: Neue Dimen­sio­nen für eine Insol­venz­ver­schlep­pung + Sozi­al­ab­ga­ben: Kei­ne Pflicht­ver­si­che­rung des Geschäfts­füh­rers bei Schach­tel­be­tei­li­gung + Geschäfts­füh­re­rin­nen: GmbHs fest in Männerhand

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Bürokratie/Ämter: Über diese Themen ärgern sich die Kollegen besonders

Auf Neu­jahrs­emp­fän­gen – etwa der Stadt, der Gemein­de, der IHK oder des jewei­li­gen Bran­chen­ver­ban­des – erge­ben sich immer wie­der Mög­lich­kei­ten zu inter­es­san­ten und ver­tie­fen­den Gesprä­chen mit Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen. Auf dem dies­jäh­ri­gen Emp­fang der IHK Frei­burg ging es dabei um „Visio­nen für den gesell­schaft­li­chen Wan­del”. Tenor: Die Stim­mung in der Wirt­schaft ist gut bis sehr gut. Pro­blem: Der Fach­kräf­te- bzw. Arbeits­kräf­te­man­gel. Nach Jah­ren mit rück­läu­fi­gen Teil­neh­mer­zah­len gab es die­ses Jahr wie­der mehr Anmel­dun­gen von den Kol­le­gen zu einer IHK-Veranstaltung.

Fazit: Man enga­giert sich, sucht den Aus­tausch unter­ein­an­der und die Öffent­lich­keit. Dane­ben erge­ben sich aber immer auch Mög­lich­kei­ten, sich mit den Kol­le­gen über sol­che The­men, über die sonst nur am Ran­de oder hin­ter vor­ge­hal­te­ne Hand gespro­chen wird, aus­zu­tau­schen. Die­ses Jahr etwa über die neu­en The­men­schwer­punk­te und Metho­den der Steu­er­prü­fer. Beson­ders oft genannt wur­den die­ses Jahr vor allem drei Punkte: … 

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Achtung: 2 Änderungen mit großen Auswirkungen

Ab sofort müs­sen Sie sich auf zwei Neue­run­gen mit unan­ge­neh­men Aus­wir­kun­gen ein­stel­len: Zum einen ist da die unan­ge­kün­dig­te Kas­sen­nach­schau (vgl. Nr. 49/2017). Die ört­li­chen Finanz­be­hör­den wer­den dazu zunächst die übli­chen ver­däch­ti­gen Bran­chen ins Visier neh­men, um Erfah­run­gen mit dem neu­en Prü­fungs-Instru­ment zu sam­meln. Sobald ers­te Fäl­le dazu bekannt sind, … 

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Volkelt-Brief 02/2018

  • ACHTUNGZwei klei­ne Ände­run­gen mit gro­ßen Aus­wir­kun­gen + Besuch vom Finanz­amt: Was tun, wenn der Prü­fer unan­ge­mel­det vor der Tür steht + Digi­tal: Vom sta­tio­nä­ren Han­del zum Online-Shop + Feh­len­des Zähl­pro­to­koll: Kein Grund für eine Umsatz-Schät­zung + Steu­er: So kor­ri­gie­ren Sie Feh­ler bei der GmbH-Gewinn­be­steue­rung + Abga­ben­ord­nung: Kei­ne Nach­ver­steue­rung nach Schen­kung, Ver­kauf und Reinves­ti­ti­on + Chan­ce: Weni­ger Steu­er für die (gerin­ge) Management-Beteiligung

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Volkelt-Brief 49/2017

Der (tie­fe) Fall Schle­cker: Leh­ren aus Feh­lern der ande­ren + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Tan­tie­men stei­gen auch in den Indus­trie-GmbHs + Geschäfts­füh­rung 4.0: Ihre Kun­den­da­ten sind die Wäh­rung der Digi­ta­li­sie­rung + Steu­er­prü­fung: Ände­run­gen 2018 – „Kas­sen­nach­schau” + GmbH/Recht: Beur­kun­dung von meh­re­ren Gesell­schaf­ter-Beschlüs­sen + Gesell­schaf­ter-Finan­zen: Betei­li­gun­gen an Start­Ups + Geschäfts­füh­rer pri­vat: So nut­zen Sie den Lohn­steu­er-Frei­be­trag 2018/2019

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Steuerprüfung: Änderungen 2018 – „Kassennachschau”

Ab 1.1.2018 sind die Finanz­be­hör­den berech­tigt, unan­ge­kün­dig­te Kas­sen­prü­fun­gen (Kas­sen­nach­schau) vor Ort durch­zu­füh­ren. Dazu muss der Prü­fer sich nicht nur mit sei­nem Dienst­aus­weis zu iden­ti­fi­zie­ren, son­dern auch ein Doku­ment vor­le­gen, aus dem aus­drück­lich sei­ne Auto­ri­sie­rung zur Nach­schau her­vor­ge­hen muss (Gesetz zum Schutz vor Mani­pu­la­tio­nen an digi­ta­len Grund­auf­zeich­nun­gen).

Die Kas­sen­nach­schau darf ohne vor­he­ri­ge Ankün­di­gung und außer­halb einer Außen­prü­fung durch­ge­führt wer­den. Aller­dings nur auf den Geschäfts­grund­stü­cken bzw. in den Geschäfts­räu­men des Steu­er­pflich­ti­gen und auch nur wäh­rend der übli­chen Geschäfts- und Arbeits­zei­ten. Wel­che Geschäfts- und Arbeits­zei­ten dabei „üblich” sind, rich­tet sich nach den Gepflo­gen­hei­ten der jewei­li­gen Branche.