Der Fall „Lauffenmühle”: So schnell kommt es zu einem Strafverfahren gegen die Geschäftsführung + GmbH/Jahresabschluss: Nicht jeder Prüfer darf prüfen + Geschäftsführungs-Perspektive: Firmenwagen, Dieselgate + Unternehmens-Recht: Was Sie wissen müssen – was die Geschäftsführung veranlassen muss + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (XVI) + GmbH/Finanzen: Steuer-Vorauszahlungen an die Lage anpassen + GmbH/Steuern: Fehler in der Körperschaftsteuer-Erklärung + Mitarbeiter: Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Einsicht + GmbH/Geld: UBS senkt Grenze für Strafzins + GmbH-Firmenwagen: Anspruch auf Neulieferung ohne Nutzungsentschädigung + GmbH/Krise: Beendigung des Insolvenzverfahrens einer GmbH + GmbH/Verkauf: Gewinn- bzw. umsatzabhängiger Kaufpreis
Schlagwort: BFH
Bleibt die Veräußerung eines GmbH-Anteils gemäß § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei (hier: Veräußerung eines GmbH-Anteils in der Organschaft) und wird eine Kaufpreiszahlung aus einem Fixbetrag und einem Gewinn- bzw. umsatzabhängigen Kaufpreis vereinbart, muss das Finanzamt diesen Vorgang einheitlich behandeln und steuerfrei stellen. Das gilt ausdrücklich auch für den Gewinn- bzw. umsatzabhängigen Kaufpreisanteil – auch wenn dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt dem Veräußerer zufließt (BFH, Urteil v. 19.12.2018, I R 71/16).
Volkelt-Brief 30/2019
Neue EU-Richtlinie: GF-Haftungs-Entlastung kommt in 2021 + Geschäftsführungs-Krisen-Strategie: Durchstarten mit neuen Geschäftspartnern + Digitales: So planen die Zulieferer die E‑Zukunft + Geschäftsführer-Vermögen: Gut gewappnet in die nächste Krise + Geschäftsführer privat: Mietvertrag mit dem/der Lebensgefährten/in + GmbH/Steuer: Cum-Ex-Geschäfte kommen vor das Strafgericht + GmbH/Recht: Anspruch auf Korrektur der Gesellschafterliste + GmbH/Steuer: GmbH-Anteil gehört zum notwendigen Betriebsvermögen + Schleudersitz: Vorstandskarussell dreht immer schneller
Bei einem Einzelgewerbetreibenden gehört die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (auch: GmbH) zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn diese dazu bestimmt ist, die gewerbliche (branchengleiche) Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder wenn sie den Absatz von Produkten oder Dienstleistungen des Einzelgewerbes fördert. Der Zuordnung einer Beteiligung zum notwendigen Betriebsvermögen steht nicht entgegen, wenn die dauerhaften und intensiven Geschäftsbeziehungen nicht unmittelbar zu der Beteiligungsgesellschaft bestehen, sondern zu einer Gesellschaft, die von der Beteiligungsgesellschaft beherrscht wird (BFH, Urteil v. 10.4.2019, X R 28/16).
Volkelt-Brief 23/2019
Stress-Job „GF”: „Ab und zu auch mal ans ICH denken …” + Gehalts-Neid-Debatte: Die neue AG-Lösung als Vorbild für GmbH-Geschäftsführer + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (VIII) + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Juni 2019 + GmbH/Finanzen: Forschungszulagengesetz nimmt Formen an + Geschäftsführer-Firmenwagen: Vorsicht mit dem Telematik-Fahrtenbuch + GmbH/Marketing: Keine Strafsteuer für Online-Werbung + GmbH/Steuer: Keine Kapitalertragsteuer auf vGA bei Dauerverlusten + Terminsache: Anpassung fehlerhafter Gewinnabführungsverträge
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 21/2019
Bürokratie: „Für das Amt des Geschäftsführers nicht geeignet …” + Geschäftsführungs-Strategie: Vorbereitungen auf die angekündigte Krise + Digitales: So lesen sich die neuen Erfolgsgeschichten (VII) + Europawahl: Nirgendwo neue Rezepte für den Mittelstand + Bürokratie: Unternehmen müssen Arbeitszeiten lückenlos erfassen + Geschäftsführer privat : Keine Chance für hochverzinsliche Altverträge + BMF-Vorgaben: Das Geschäftsführer-Büro in der Privat-Immobilie
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 20/2019
Altersvorsorge: Neues Sozialgerichts-Urteil zur Gesellschafter-Pflichtversicherung + Geschäftsbericht: PR-Instrument – und das Finanzamt liest mit + Digitales: Was tun, wenn Sie als Arbeitgeber schlecht bewertet werden? + Trübe Aussichten: Die Prognosen der Experten im Überblick + Juristisches: Aktienrecht gilt nicht immer auch für GmbHs + BMF: Die neuen Vorschriften für nachträgliche Anschaffungskosten + Wirtschaftspolitik: CDU berät Steuerpläne noch im Juni + Sitz im Ausland: Geschäftsführer-Tätigkeit entscheidet über Steuerpflicht +
Geschäftsführer privat: Kein Umgangsrecht für den gemeinsamen Hund
BISS … die Wirtschaft-Satire
Ist der Geschäftsführer einer ausländischen Kapitalgesellschaft (AG, SE) überwiegend in Deutschland tätig, führt das zu einer beschränkten Steuerpflicht auch des Unternehmens in Deutschland. Im Steuerrecht können grundsätzlich auch solche Personen ständige Vertreter sein, die im Zivilrecht als Organe der Kapitalgesellschaft anzusehen sind. Der Geschäftsführer gilt danach als ständiger Vertreter. Damit sind die Voraussetzungen für eine Besteuerung in Deutschland gegeben (BFH, Urteil v. 23.10.2019, I R 54/16).
Volkelt-Brief 19/2019
„Geschäftsgeheimnisse”: Auch die Gesellschafter müssen sich an die Regeln halten + Der Gesellschafter als Arbeitnehmer: Segen oder Unruhestifter? + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (IV) + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Mai 2019 + Geschäftsführer privat: Wertlose Aktien mindern die Steuerlast + Bürokratie: Österreich beschließt Digitalsteuer + Gesetzgebung: Bürokratieabbau lässt auf sich warten + GmbH-Firmenwagen: Finanzämter definieren „Bruttolistenpreis” neu + Terminsache 1.1.2020: Nur noch zertifizierte Aufzeichnungsysteme sind erlaubt
BISS … die Wirtschaft-Satire
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zum „Bruttolistenpreis” des Firmenwagens ist davon auszugehen, dass die Finanzbehörden in Sachen Besteuerung der Privatnutzung genauer rechnen werden – im Zweifel zum Nachteil des Steuerpflichtigen. Danach ist der Bruttolistenpreis der Preis, den der Steuerpflichtige für die Anschaffung des Pkw als „Privatkunde” zahlen muss. Abschläge für Firmenkunden (hier: für die GmbH als gewerblichen Kunden) werden nicht berücksichtigt (BFH, Urteil v. 8.11.2018, III R 13/16).