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Umwandlung

Eine GmbH kann durch Ver­mö­gens­über­tra­gung oder durch Form­wech­sel (hier­bei kommt es zu kei­ner Ver­mö­gens­über­tra­gung) umge­wan­delt wer­den. Bei einer Umwand­lung durch Ver­mö­gens­über­tra­gung ist zwi­schen einer Ver­schmel­zung, einer Spal­tung und der rei­nen Ver­mö­gens­über­tra­gung zu unter­schei­den. Für Umwand­lun­gen gel­ten die Vor­schrif­ten des Umwand­lungs­steu­er­ge­set­zes. Wird z. B. Eigen­tum an einem Grund­stück auf einen ande­ren Rechts­trä­ger über­tra­gen, ist zu beach­ten, dass alle Umwand­lungs­vor­gän­ge der Grund­er­werb­steu­er unter­lie­gen, aus­ge­nom­men ein Formwechsel.

Weiterführende Informationen:

Der Schnell­kurs für Geschäfts­füh­rer – Inhaltsübersicht