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Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR 2015)

Das BMF hat den Ent­wurf der neu­en Kör­per­schaft­steu­er-Richt­li­ni­en vor­ge­legt (BMF-Schrei­ben vom 18.5.2015, IV C 2 – S 2930/08/10006). Nach Anga­ben des BMF geht es in ers­ter Linie um redak­tio­nel­le Anpas­sun­gen und um eine Berück­sich­ti­gung der aktu­el­len Recht­spre­chung des BFH. Der Ent­wurf des BMF-Schrei­bens kann direkt ein­ge­se­hen wer­den unter > www.Bundesfinanzministerium.de (KStR 2015).

Dar­in gibt es aus­führ­li­che Hin­wei­se zu Beson­der­hei­ten der GmbH-Besteue­rung – z. B. zum Prü­fungs­ver­fah­ren für die Pen­si­ons­zu­sa­ge des (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rers. Danach wer­den in Zukunft zunächst alle for­ma­len Vor­aus­set­zun­gen (Erdien­bar­keit, Rück­de­ckung usw.) geprüft. In einem wei­te­ren Schritt prü­fen die Finanz­be­hör­den, ob eine sog. Gesell­schaf­ter-beding­te Ver­an­las­sung für den Pen­si­ons­an­spruch (Dritt­ver­gleich) vor­liegt. Noch kei­ne Aus­füh­run­gen ent­hält der Ver­wal­tungs­er­lass zur Zuläs­sig­keit von Tan­tie­me­zah­lun­gen an den (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­führer. Gehen Sie aber davon aus, dass hier­zu aus­führ­li­che Ver­wal­tungs­vor­ga­ben in den kom­men­den Wochen noch erar­bei­tet und vor­ge­legt werden.

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