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Größenklassen

Nach Han­dels­recht wer­den Unter­neh­men in der Rechts­form GmbH je nach Grö­ße unter­schied­lich behan­delt. Man unter­schei­det klei­ne, mit­tel­gro­ße und gro­ße GmbH (§ 267 HGB).

kleins­te GmbH

Bilanz­sum­me bis 450.000 €

Umsatz­er­lö­se bis 900.000 €

Mit­ar­bei­ter bis 10

klei­ne GmbH

Bilanz­sum­me bis 7.500.000 €

Umsatz­er­lö­se bis 15.000.000 €

Mit­ar­bei­ter bis 50

mit­tel–          gro­ße GmbH

Bilanz­sum­me 7.500.000 € bis 25.000.000 €

Umsatz­er­lö­se 15.000.000 € bis 50.000.000 €

Mit­ar­bei­ter 51 – 250

gro­ße GmbH

Bilanz­sum­me mehr als 25.000.000 €

Umsatz­er­lö­se mehr als 50.000.000 €

Mit­ar­bei­ter mehr als 250

Die Zuord­nung, ob eine GmbH klein, mit­tel­groß oder groß ist, rich­tet sich danach, das jeweils zwei der drei genann­ten Kri­te­ri­en an zwei Abschluss­tich­ta­gen hin­ter­ein­an­der über- oder unter­schrit­ten wer­den. Bei Umwand­lung oder Neu­grün­dung wird nicht auf zwei hin­ter­ein­an­der fol­gen­de Stich­ta­ge abge­stellt. Die Gesell­schaft wird dann bereits als klein oder mit­tel­groß ein­ge­stuft, wenn die ent­spre­chen­den Vor­aus­set­zun­gen zum Abschluss­tich­tag vorliegen.

Son­der­fäl­le:

  1. Die Bilanz­sum­me ist um einen auf der Aktiv­sei­te aus­ge­wie­se­nen Fehl­be­trag zu kürzen.
  2. Umsatz­er­lö­se sind die Erlö­se aus den typi­schen Geschäfts­tä­tig­kei­ten minus Erlös­schmä­le­run­gen und Umsatzsteuer.

Bei der Zahl der Mit­ar­bei­ter wird auf den Jah­res­durch­schnitt abge­stellt. Als durch­schnitt­li­che Zahl der Arbeit­neh­mer gilt der vier­te Teil der Sum­me aus den Zah­len der jeweils am 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. beschäf­tig­ten Arbeit­neh­mern ein­schließ­lich der im Aus­land beschäf­tig­ten Arbeit­neh­mer, ohne Auszubildende.

Weiterführende Informationen:

Der GmbH-Jah­res­ab­schluss