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Geschäftsordnung

Vor­aus­set­zung für einen ord­nungs­ge­mä­ßen und effek­ti­ven Ablauf des Geschäfts­be­triebs der GmbH ist, dass die Auf­ga­ben­ver­tei­lung zwi­schen Gesell­schaf­tern und Geschäfts­füh­rern und zwi­schen meh­re­ren Geschäfts­füh­rern ver­trag­lich klar gere­gelt ist. Dazu gehört: Auf­lis­tung eines Kata­lo­ges zustim­mungs­be­dürf­ti­ger Geschäf­te im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH, Defi­ni­ti­on der Res­sorts im Anstel­lungs­ver­trag der Geschäfts­füh­rer. Dies ist Auf­ga­be der Gesellschafter.

Fremd-Geschäfts­füh­rer, die hier Män­gel sehen, müs­sen die Gesell­schaf­ter auf ver­trag­li­che Miss­stän­de hin­zu­wei­sen und die­se in Zusam­men­ar­beit mit exter­nen Bera­tern zu behe­ben. Außer­dem ist fest­zu­le­gen, wie sich die Geschäfts­füh­rer unter­ein­an­der infor­mie­ren bzw. abstim­men müs­sen. Die genau­en Moda­li­tä­ten sind im Rah­men einer Geschäfts­ord­nung zu ver­ein­ba­ren (Sit­zungs­lei­tung, Abstim­mungs­mo­da­li­tä­ten, Pro­to­koll usw.).

Die Geschäfts­füh­rer bil­den inner­halb der Orga­ni­sa­ti­on GmbH ein Team: Das Füh­rungs­team. Das bedeu­tet: Zu einer effek­ti­ven Zusam­men­ar­beit kommt es, wenn die Grund­sät­ze für Team­ar­beit kon­se­quent ange­wandt werden.

Weiterführende Informationen:

Der Schnell­kurs für Geschäfts­füh­rer – Inhaltsübersicht

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