Die Schweizer entscheiden über Höchstgrenzen für Manager-Gehälter (Initiative 1:12). Danach darf der bestbezahlte Manager maximal das 12-fache des am schlechtesten bezahlten Arbeitnehmers im Unternehmen verdienen. Auf Deutschland übertragen hieße das: Bei einem 8,50 EUR Stundenlohn (Mindestlohn) und einer 40 Stunden Woche (Bruttoverdienst: 1.350 EUR), darf der Chef 16.200 EUR brutto im Monat beziehen oder 194.400 EUR pro Jahr. Letzte Umfragen deuten auf ein knappes Ergebnis hin. Die Schweizer Wirtschaft befürchtet eine verheerende Signalwirkung – auch für Deutschland.
Kategorie: Volkelt-Briefe
Nutzen Sie mehr als einen Firmenwagen auch für private Fahrten, müssen Sie aufpassen. Soeben hat der Bundesfinanzhof (BFH) einem Finanzamt in letzter Instanz Recht gegeben. Danach müssen Sie für jedes Fahrzeug, dass Sie privat nutzen, nach der 1%-Methode Lohnsteuer zahlen (BFH, Urteil vom 13.6.2013, VI R 17/12).
Mit dem neuen Reisekostenrecht gibt es zum 1.1.2014 die Möglichkeit, den „ersten Tätigkeitsort“ für die Mitarbeiter selbst festzulegen. Vorteil: Damit können Sie gestalten, wie der Mitarbeiter Fahrtkosten, Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung steuerlich behandeln will. Das bringt dann Vorteile, wenn z. B. in einer Beratungs-GmbH einer der Berater …
„Auf bessere Zeiten zu hoffen, ist keine Lösung“. So der Stuttgarter Insolvenzverwalters Rüdiger Schmidt zum neuen Insolvenzrecht. Fakt ist: Mit dem Gesetz zur Erleichterung von Unternehmensinsolvenzen (ESUG) gibt es seit 1.3.2012 bessere Möglichkeiten, wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen zu sanieren (vgl. Nr. 45/2011).
„Der Chef hat einen Riesen-Bildschirm, ist fast nie da und ich muss am 17-Zoll-Monitor mühsam Excel-Tabellen ausfüllen!“ So die Beschwerde einer Sachbearbeiterin, die täglich mehrere Stunden am Bildschirm arbeiten muss. Dass solche Kritik an den Arbeitsumständen kein Einzelfall ist, belegt eine aktuelle Epson-Studie. Danach sind 50 % der Mitarbeiter mit ihrer IT-Ausstattung nicht zufrieden. Sie würden ihren PC/labtop/notebook am liebsten sofort verschrotten. Noch schwieriger ist es, …
Selbst wenn der Senior nach seinem offiziellen Ausscheiden aus der Geschäftsleitung in der Firma weiter arbeitet und dabei mehr arbeitet als in seinem Arbeitsvertrag (Aushilfsvertrag, aber auch Beratervertrag mit festen Stunden) vereinbart, dann ist das für die steuerliche Behandlung unerheblich (anderer Meinung bisher: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.3.2012, 5 K 1815/10, vgl. Nr. 44/2013). Laut Bundesfinanzhof (BFH) …
Entscheidend für die Kreditvergabe an Unternehmen ist das Bewertungsverfahren im Geschäftskunden-Kreditgeschäft (Rating). Ist die Firma eine GmbH (UG), haftet sie mit dem Gesellschaftsvermögen. Kunden und Lieferanten informieren sich deshalb im B2B-Geschäft vorab per Bonitätsprüfung über die wirtschaftliche Situation der GmbH. Das gilt auch für die Banken. Dazu müssen auch GmbHs im Ratingverfahren aussagekräftige und aktuelle Informationen über die wirtschaftliche Situation der GmbH vorlegen (Jahresabschluss, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Steuerbescheide, Unternehmensplanung, Kalkulation, ggf. Business-Plan/ Geschäftsmodell). Zusätzlich minimieren Banken das Ausfall-Risiko für Kredite,
Geben Sie Ihrer GmbH einen Kredit und gerät die GmbH in eine wirtschaftliche Krise, ist das riskant. Ist das Darlehen mit dem Beginn der Krise noch eingebucht, können Sie den Verlust nicht einmal steuerlich verrechnen. Das Finanzamt bewertet das Darlehen dann zu Anschaffungskosten und die werden hier mit 0 EUR angesetzt. Beliebter Trick: Der Gesellschafter zahlt eine ausstehende Einlage ein und zahlt damit sein Darlehen zurück.
Ihre Mitarbeiter dürfen über den dienstlichen E‑Mail-Account (z. B. Vorname.Name@Firma.de) keinen Streikaufruf der Gewerkschaft an die übrige Belegschaft versenden (BAG, Urteil vom 15.10.2013, 1 ABR 31/12).
seit 2008 müssen GmbHs ihren Jahresabschluss im elektronischen Unternehmensregister veröffentlichen. Bereits damals hagelte es Kritik an der Überregulierung. Jetzt hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) erstmals Zahlen dazu veröffentlicht. Danach wurden alleine seit 2008 387 Mio. EUR Bußgelder für Versäumnisse bei der Pflichtveröffentlichung verhängt. Im ersten Jahr der Veröffentlichungspflicht wurden 462.000 Unternehmen (das ist fast jede 2. GmbH) abgemahnt. 2009 waren es immer noch rund 125.000 Unternehmen, die ihren Veröffentlichungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen sind (Quelle BfJ und Handelsblatt > Hier anklicken). …