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Funktionsverlagerungsverordnung

In der Funk­ti­ons­ver­la­ge­rungs­ver­ord­nung regelt das Bun­fes­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um, wie Ver­la­ge­run­gen und Teil­ver­la­ge­run­gen von Unter­neh­men ins Aus­land nach Ein­füh­rung der sog. Weg­zug­steu­er behan­delt wer­den + inkl. vie­ler Bei­spie­le, etwa bei Ver­la­ge­rung der For­schung, der Wer­bung, der Buch­hal­tung u.ä. Unter­neh­mens­funk­tio­nen + im Detail wird hier aber noch nach­ge­bes­sert + Ich hal­te Sie auf dem Laufenden …

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