Frauenquote

Bis­her konn­ten Geschäfts­fü­her klei­ne­rer und mit­tel­gro­ßer Unter­neh­men davon aus­ge­hen, dass die Gen­der-Vor­schrif­ten zur Gleich­be­rech­ti­gung von Frau­en und Män­nern am Arbeits­platz nur für gro­ße Unter­neh­men gemacht wer­den und gel­ten. Mit der jetzt ange­lau­fe­nen Gleich­be­rech­ti­­gungs-Offen­si­ve der EU-Kom­mis­si­on, des EU-Par­la­ments und der Eini­gung des gro­ßen Koali­ti­on zur Quo­te müs­sen sich auch klei­ne­re Unter­neh­men mit­tel­fris­tig auf Ände­rungen ein­stellen. Das sind:

  1. Die Quo­te für Auf­sichts­rä­te in bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­men: Die Regu­lie­rung per Frau­en­quo­te wird kom­men. Man muss davon aus­ge­hen, dass die jetzt dis­ku­tier­ten Quo­ten (30 % ab 2016 und 40 % bis 2020) für gro­ße Unter­neh­men „ste­hen“. Dar­an wer­den sich auch kom­mu­na­le GmbHs, gemein­nützigen GmbHs und mit­be­stimm­te GmbHs anleh­nen. Aus­wir­kung für klei­ne­re Unter­nehmen: Hier wird es kei­ne direk­te Aus­wir­kung geben. Aber: Die­ser Trend wird Frau­en Auf­wind geben, sich ver­stärkt um Füh­rungs- und Geschäfts­­­füh­rungs-Posi­tio­nen zu bewer­ben. Sie sind also gut bera­ten, bei Stel­len­aus­schrei­bun­gen und Ein­stel­lun­gen von Geschäfts­füh­rern und Füh­rungs­kräf­ten dar­auf zu ach­ten, dass es nicht zu Ver­stößen gegen das AGG und ins­be­son­de­re gegen den Gleich­be­rech­ti­gungs-Grund­satz (Gen­der) kommt. Wer wenig Erfah­rung mit Aus­schrei­bun­gen und dem Ein­stel­lungs­ver­fah­ren hat, soll­te es nicht dar­auf an­kommen las­sen, son­dern das Ver­fah­ren mit pro­fes­sio­nel­ler Beglei­tung durchführen.
  2. Das Anrecht auf Gehalts-Trans­pa­renz: Mit die­sem neu­en Instru­ment bekom­men Mit­ar­bei­ter die Mög­lich­keit, die Höhe der im Betrieb gezahl­ten Löh­ne an Män­ner und Frau­en zu erfra­gen (Lohn-  und Gehalts­trans­pa­renz). Pro­blem: Es lässt sich juris­tisch kaum begrün­den, war­um ein sol­ches Recht nur für weni­ge gro­ße und nicht für alle Unter­neh­men gel­ten soll. Aus­wir­kung für klei­ne­re Unter­nehmen: Damit wären auch alle klei­ne­ren Unter­neh­men von einer sol­chen Vor­schrift be­troffen. Abzu­se­hen ist, dass das in fast jedem Unter­neh­men zu grö­ße­ren Neid- und Leis­tungs-Dis­kus­sio­nen füh­ren wird. Gewerk­schaf­ten und Betriebs­rat wer­den ein sol­ches Gesetz zum Anlass neh­men, tota­le Gehalts-Trans­pa­renz einzuklagen
  3. Ver­dienst­ab­stand und Min­dest­lohn: Frau­en ver­die­nen im Durch­schnitt 22 % weni­ger as Män­ner und Frau­en arbei­ten über­durch­schnitt­lich häu­fig im Nied­rig­lohn­be­reich. Den­noch stie­gen in 2012 die Arbeits­kos­ten in Deutsch­land um 2,9 % auf 30,70 EUR. Wei­te­re Fol­ge: Die Gen­der-Poli­tik wird die Lohn­kosten über­pro­por­tio­nal erhö­hen – und das wird sich auch auf klei­ne­re Unter­neh­men auswirken.

Was bis­her nach gesetz­li­chen Rege­lun­gen nur für gro­ße Unter­neh­men aus­ge­se­hen hat, ent­puppt sich immer mehr als eine gesell­schaft­li­che Vor­ga­be, die Aus­wirkungen auf alle Unter­neh­men hat. Damit wir uns rich­tig ver­ste­hen: Es geht hier nicht dar­um, Männer­domänen zu verteidigen.

Es geht dar­um, dass Sie als Geschäfts­füh­rerIn Ihres Unter­neh­mens auch betrof­fen sind und die Ent­wick­lung vor­aus­schau­end ge­stalten müs­sen. Z. B., indem Sie im Gehalts­gespräch dar­auf hin wir­ken, dass Sie bestehen­de, unge­recht­fer­tig­te Lohn­gefälle in Ihrer Fir­ma abbau­en – also da, wo Sie einem Mitar­beiter zu viel zah­len, ab sofort unter Hin­weis auf die Offen­legung der Gehäl­ter ein zusätz­liches Argu­ment auch für einen Lohn-STOPP haben und durch­set­zen. Sie müs­sen die Leis­tungs­er­brin­gung noch effi­zi­en­ter machen und Innovatio­nen durch­set­zen. Dazu brau­chen Sie das Enga­ge­ments Ihrer Mitar­beiter und es ist Ihre Auf­ga­be, die­sen Pro­zess zu modellieren.

Fazit: Als Geschäfts­füh­rer eines Unter­neh­mens, in dem Frau­en und Män­ner beschäf­tigt sind, soll­ten Sie sich ein­mal einen Über­blick dar­über ver­schaf­fen, inwie­weit die „Gleich­be­rech­ti­gung“ in Ihrer GmbH ver­wirk­licht ist bzw. prü­fen, ob Hand­lungs­be­darf besteht und in den nächs­ten Vehandlungs­runden ent­spre­chen­de Anpas­sun­gen vor­ge­nom­men wer­den können/sollen.

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