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Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

Trump ist Trumpf. Jetzt hat er es geschafft, dass die EU eine Nie­der­la­ge in einen Sieg umdeu­tet. Und die Medi­en hel­fen kräf­tig dabei mit („EU erreicht Eini­gung”). Was ist pas­siert? Nur mit Sprü­chen hat er es geschafft, dass die ame­ri­ka­ni­schen Maschi­nen­bau­er (Medi­zin­tech­nik!) jetzt zoll­frei nach Euro­pa ver­kau­fen dür­fen. Dazu kom­men Flüs­sig­gas aus dem umstrit­te­nen Frack­ing und Soja­boh­nen (?). Sei­ne Gegen­leis­tung: Er ver­zich­tet (vor­erst) auf Straf­zöl­le gegen die euro­päi­schen Auto­bau­er. So etwas nann­te man bis­her Bau­ern­schläue. Heu­te heißt es Ame­ri­ca first.

Die neue Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung ist da. Und wer ver­packt nicht. Sie dür­fen gegen­über dem End­ver­brau­cher nur noch Packun­gen ver­wen­den, die bei einem Sys­tem der dua­len Ent­sor­gung regis­triert sind (Grü­ner Punkt). Das gilt auch für Online-Shops. Die Abmahn-Sze­ne dürf­te sich die Hän­de reiben.

ACHTUNG: ein aus­ge­spro­chen wich­ti­ges Urteil für alle Kol­le­gIn­nen, die sich über ihren Arbeit­ge­ber „GmbH” mit einer D&O – Ver­si­che­rung (Direc­tors and Offi­cers Insu­rance) ver­si­chert haben, kommt vom OLG Düs­sel­dorf: „Der Haf­tungs­an­spruch gemäß § 64 GmbH-Gesetz ist mit dem ver­si­cher­ten Anspruch auf Scha­dens­er­satz wegen eines Ver­mö­gens­scha­dens nicht ver­gleich­bar. Es han­delt sich um einen Ersatz­an­spruch eige­ner Art” (OLG Düs­sel­dorf, Urteil v. 20.7.2018, 1–4/93/16). Im Klar­text: Ver­an­las­sen Sie als Geschäfts­füh­rer Zah­lun­gen der GmbH nach Ablauf der 3‑Wo­chen-Frist haf­ten Sie per­sön­lich gegen­über der GmbH (§ 64 GmbH-Gesetz) – solan­ge haben Sie Zeit, nach Vor­lie­gen der Insol­venz­kri­te­ri­en (Illi­qui­di­tät, dro­hen­de Zah­lungs­un­fä­hig­keit, Über­schul­dung) einen Antrag auf Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens zu stel­len. Die D&O – Ver­mö­gens­scha­den-Ver­si­che­rung deckt die­ses Risi­ko grund­sätz­lich nicht ab.

Zu guter Letzt: Chris­ti­an Lind­ner, Hoff­nungs­g­trä­ger der Libe­ra­len, ist wie­der liiert. Mit der RTL-Mit­ar­bei­te­rin Fran­ca Leh­feldt – ein TV-For­mat, das bis­her mit der Betei­li­gung an ntv nur bedingt für Infor­ma­ti­ons-Yan­kees geeig­net ist. Für ihn sicher­lich eine Chan­ce, sich von der Oppo­si­ti­ons­bank zum Poli­ti­ker mit wirt­schafts-libe­ra­lem For­mat wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Hät­ten wir verdient.

… einen span­nen­den und erfolg­rei­chen Tag wünscht Ihnen

Ihr Lothar Volkelt 😉

 

PS:

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