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Volkelt-Briefe

Wirtschaftsrecht: Vorsicht bei Preisabsprachen mit dem Anwalt

Ver­ein­ba­ren Sie mit dem Anwalt ein Hono­rar, das über dem offi­zi­el­len Satz des Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­set­zes (RVG) liegt, dann kön­nen Sie die­se nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung von der Steu­er abset­zen (FG Müns­ter, Urteil vom 19.2.2015, VI B 54/15). …

Das gilt für Ihre pri­va­ten Anwalts­kos­ten. Für die GmbH gilt: Sind die Anwalts­kos­ten „betriebs­be­dingt“, sind sie Betriebs­aus­ga­ben. Anwalts­kos­ten des (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer, die im Zusam­men­hang mit sei­nem Job oder Anstel­lungs­ver­hält­nis ent­ste­hen, sind Wer­bungs­kos­ten (FG Müns­ter, Urteil vom 5.12.2012, 11 K 4517/10 E).

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