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Volkelt-Briefe

Vertriebsabsprachen: Kartellbehörden interessieren sich für kleinere Unternehmen

Schon wie­der haben die Kar­tell­be­hör­den Stra­fen von 242 Mio. EUR gegen die Lebens­mit­tel-Grö­ßen ver­hängt. Auch klei­ne­re Unter­neh­men gera­ten immer mehr ins Visier der Kar­tell­wäch­ter (vgl. Nr. 38/2015). In die­sem Zusam­men­hang soll­ten Sie ein Urteil des BGH zur Zuläs­sig­keit von Kar­tell­ver­fah­ren ken­nen. Da heißt es wört­lich: ...„Ein Ein­schrei­ten der Kar­tell­be­hör­den wegen Preis­ma­ni­pu­la­tio­nen ist bereits dann mög­lich, wenn in einem mono­po­lis­ti­schen Markt die Preis­ab­wei­chung gegen­über ver­gleich­ba­ren Kon­kur­renz­un­ter­neh­men 3 % beträgt“ (Urteil vom 14.7.2015, KVR 77/13). Unklar bleibt, wann es sich um ein regio­na­les Mono­pol han­delt und Sie den „Markt beherr­schen“. Dann kön­nen Ihnen die Landeskartell­behörden auf die Fin­ger schau­en und Ihre Prei­se nachkalkulieren.

Die Kar­tell­be­hör­den haben in 2014 Stra­fen über 1 Mrd. EUR ver­hängt. In Baden-Wür­t­tem­berg haben die Kar­tell­be­hör­den nach den Was­ser­wer­ken jetzt auch die Gas­ver­sor­gung im regio­na­len Markt im Visier. Damit ist der Anfang auf den regio­na­len Märk­ten gemacht. Neh­men Sie an Bran­chen­tref­fen teil, beach­ten Sie die Teil­neh­mer­lis­te (Kron­zeu­gen­re­ge­lung für Whist­le­b­lower) und ach­ten Sie dar­auf, dass ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen (Ver­trieb­li­ches) nicht im Pro­to­koll stehen.

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