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Volkelt-Briefe

US-Wahl: Was kommt für deutsche Unternehmen?

Die Span­nung steigt. Noch 10 Tage und wir wis­sen, wer am 8. Novem­ber Barack Oba­ma nach­fol­gen wird. Aus deut­scher und euro­päi­scher Sicht ist wich­tig: Unter Donald Trump dürf­ten die Kar­ten der Glo­ba­li­sie­rung neu gemischt wer­den. Die USA wer­den ihre Wirt­schafts­be­zie­hun­gen zu Chi­na, Japan, aber auch zur Euro­päi­schen Uni­on (EU) neu ord­nen. Stich­wor­te: Trans Paci­fic Part­ner­ship (TPP) und TTIP. Die USA wer­den ver­su­chen, die Vor­ga­ben zu ihren Guns­ten zu ändern und den pro­tek­tio­nis­ti­schen Schutz für die eige­nen Unter­neh­men zu stär­ken. Es wird nicht ein­fa­cher für deut­sche Unter­neh­men, sich auf dem US-Markt zu behaupten.

Die Fak­ten:

2015 wur­den zwi­schen den USA und Deutsch­land Waren im Wert von 173 Mrd. EUR gehan­delt. Damit sind die USA nach 55 Jah­ren wie­der zum wich­tigs­ten Han­dels­part­ner Deutsch­lands avan­ciert – vor Frank­reich, Hol­land und Chi­na. Ins­ge­samt wur­den Waren im Wert von 114 Mrd. EUR expor­tiert. Der größ­te Teil ent­fiel mit 34 Mrd. EUR auf Autos und Auto­tei­le vor Maschi­nen und Anla­gen (17,7 Mrd. EUR), Phar­ma­pro­duk­ten (13,4 Mrd. EUR) und IT-Tech­ni­k/­Elek­tro­tech­nik (9,5 Mrd. EUR). Der Export­über­schuss liegt bei 55 Mrd. EUR. Dem US-Finanz­mi­nis­te­ri­um ist die­ser Leis­tungs­bi­lanz­über­schuss schon seit lan­gem ein Dorn im Auge. Aller­dings gab es bis­her noch kei­ne wäh­rungs­po­li­ti­schen Gegen­­maßnahmen. Das dürf­te sich – egal wer ins Wei­ße Haus ein­zieht – ändern.

Noch bedroh­li­cher für die Wett­be­werbs­fä­hig­keit deut­scher Unter­neh­men in den USA sind die Erfah­run­gen, die die US-Jus­tiz aus den VW-Ver­feh­lun­gen macht. Die Lis­te der Klä­ger wird immer län­ger – neben betrof­fe­nen Ver­brau­chern kla­gen auch immer mehr US-Bun­des­staa­ten und sons­ti­ge Betrof­fe­ne auf Scha­dens­er­satz. Ganz neben­bei machen die US-Behör­den damit auch die Erfah­rung, dass das ein pro­ba­tes Mit­tel ist, die hei­mi­sche Wirt­schaft gegen uner­wünsch­te Kon­kur­renz aus der EU abzu­schot­ten. Der ame­ri­ka­ni­sche Markt ist für die euro­päi­schen Unter­neh­men kein Zucker­schle­cken. Fin­di­ge Juris­ten wer­den die­se Erfah­run­gen auch auf ande­re Bran­chen über­tra­gen. US-Recht macht es möglich.

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