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Volkelt-Briefe

Unternehmenssteuern: Keine Aussicht auf Entlastung

Wenn im nächs­ten Jahr eine neue Bun­des­re­gie­rung gewählt wird, müs­sen sich die bei­den gro­ßen Par­tei­en auch an ihren Leis­tun­gen in Sachen Besteue­rung der Unter­neh­men mes­sen las­sen. Fazit aus Unter­neh­mer­sicht: …Da hat sich in den letz­ten 8 Jah­ren nicht viel getan. Der Ver­wal­tungs­auf­wand zur Ermitt­lung der Steu­er­da­ten ist enorm. Es gibt vie­le ver­deck­te Steu­er­erhö­hun­gen (zusätz­li­che Sach­ver­hal­te, Gewer­be­steu­er). Die Finanz­be­hör­den nut­zen Lücken und Unschär­fen in gesetz­li­chen Vor­schrif­ten zu ihren Guns­ten, die dann im auf­wen­di­gen und kost­spie­li­gen Aus­ein­an­der­set­zun­gen geklärt wer­den müs­sen (inner­be­trieb­li­che Ver­rech­nungs­prei­se, Betriebs­stät­ten­ge­winn­auf­tei­lungs­ver­ord­nung). Auch die Reform der Erb­schaft­steu­er für Unter­neh­men ist eher ein schwer­fäl­li­ges Büro­kra­tie­mons­ter mit viel Bera­tungs­auf­wand und wenig Steu­er­ef­fekt geworden.

In der Poli­tik hat man sich dar­an gewöhnt, dass die Steu­ern spru­deln. Dabei ist das Ende des gegen­wär­ti­gen Kon­junk­tur­booms ledig­lich eine Fra­ge der Zeit. Einen Plan B für die­sen Fall hat­ten und haben die Poli­ti­ker nicht in den Taschen. Erfah­rungs­ge­mäß kom­men dann Steu­er- und Abga­ben­er­hö­hun­gen, um den Staats­haus­halt zu sanie­ren und die Sozi­al­kas­sen zu ret­ten. Die jetzt ange­kün­dig­ten Steu­er­erleich­te­run­gen ins­be­son­de­re für Fami­li­en mit Kin­dern sind alle­mal eine Rand­no­tiz und Wahlkampfvorlage.

Als vor­aus­schau­en­der Unter­neh­mer soll­ten Sie sich auch nach 2017 dar­auf ein­stel­len, dass es kei­ne Erleich­te­run­gen an der Steu­er­front geben wird. Viel­mehr ist abzu­se­hen, dass dann die Pro­ble­me um die Finan­zie­rung der Sozi­al­kas­sen (Ren­ten- und Kran­ken­ver­si­che­rung, Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung) immer drän­gen­der wer­den. Muss dann neu gerech­net wer­den, wird das auch zu zusätz­li­chen Belas­tun­gen bei den Unter­neh­men füh­ren. Denk­bar – mit Ten­denz zuneh­men­der Wahr­schein­lich­keit – ist dann z. B., dass auch alle GmbH-Geschäfts­füh­rer mit in die Pflicht­ver­si­che­rung ein­be­zo­gen wer­den (vgl. dazu Nr. 25/2016).

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