Kategorien
Volkelt-Briefe

Terminsache: Jahresabschluss 2016 der kleinen GmbH

Klei­ne GmbHs haben gera­de noch 5 Wochen Zeit, den Gesell­schaf­tern den Jah­res­ab­schluss für das Geschäfts­jahr 2016 vor­zu­le­gen, die­sen fest­stel­len und beschlie­ßen zu las­sen (Frist: 30.11.2017; § 42a GmbH-Gesetz). Für Sie als Geschäfts­füh­rer ist wich­tig: …Las­sen Sie den Beschluss über Ihre Ent­las­tung fas­sen. Pla­nen Sie die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung recht­zei­tig und fas­sen Sie alle Beschlüs­se for­mal kor­rekt. Dazu muss der Ter­min für die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung spä­tes­tens in der 48. Kalen­der­wo­che liegen.

Defi­ni­tiv letz­ter Werk­tag ist Don­ners­tag, der 30. Novem­ber. Für die Ein­la­dung zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung gilt die Frist von 1 Woche, wenn der Gesell­schafts­ver­trag nichts ande­res bestimmt. Danach ergibt sich fol­gen­de Frist­be­rech­nung: Spä­tes­ter Ver­sand­tag der Ein­la­dung zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: Mitt­woch 15. Novem­ber. Zustel­lung (+ 2 Tage): 17.11. Die Wochen­frist (+ 7 Tage ab Zugang + Sonn­tag + Fei­er­tag) ist ein­ge­hal­ten zum 29.11.2017. Tag der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung am nächs­ten Tag: Don­ners­tag 30.11.2017). Die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung gilt nur dann als ord­nungs­ge­mäß ein­be­ru­fen und ist damit sicher gegen Rechts­mit­tel bzw. even­tu­el­le Ersatz­an­sprü­che, wenn den Gesell­schaf­tern die Tages­ord­nung voll­stän­dig mit­ge­teilt wird.  Es ist üblich, auf der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung zur Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses auch über die Gewinn­ver­wen­dung und die Ent­las­tung der Geschäfts­füh­rer zu beschlie­ßen. Für die Tages­ord­nung die­ser Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung sind die­se For­mu­lie­run­gen üblich:

1. Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses des Jah­res 2016 (Gewinn- und Ver­lust­rech­nung, Bilanz, Lage­be­richt, Anhang) 

  1. Beschluss über die Gewinn­ver­wen­dung (Aus­schüt­tung an die Gesell­schaf­ter bzw. Ein­stel­lung in Rück­la­gen) und 
  2. Beschluss der Gesell­schaf­ter über die Ent­las­tung der Geschäftsführer.“

Wei­ter­füh­rend: Der GmbH-Jah­res­ab­schluss, Beschluss-For­mu­lar

Wir emp­feh­len die exak­te Ein­hal­tung der Ter­mi­ne für alle Fäl­le, in denen es mit den Gesell­schaf­tern zu Unstim­mig­kei­ten kom­men kann, also z. B. bei Fami­li­en­ge­sell­schaf­ten mit kon­kur­rie­ren­den Fami­li­en­stäm­men. Auch in allen GmbHs mit Fremd-Geschäfts­füh­rern ohne eige­ne Betei­li­gung an der GmbH ist eine kor­rek­te Umset­zung der for­ma­len Vor­schrif­ten anzu­ra­ten. Nur wenn der Beschluss über die Ent­las­tung der Geschäfts­füh­rung durch­ge­setzt wer­den kann, ist sicher­ge­stellt, dass kei­ne Ersatz­an­sprü­che gegen den Geschäfts­füh­rer gel­tend gemacht werden.

Schreibe einen Kommentar