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Volkelt-Briefe

Steuerprüfung: Die Crux mit der vGA

Ob Geschäfts­füh­rer-Gehalt, Zins­zah­lun­gen in ver­bun­de­nen Unter­neh­men oder unzu­läs­si­ge Vor­tei­le für die Fami­li­en-Mit­glie­der: Fast bei jeder Betriebs­prü­fung in einer GmbH unter­stellt der Steu­er­prü­fer eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA). Da geht es um Begrif­fe wie „Ange­mes­sen­heit“ oder „Ver­gleich mit einem frem­den Drit­ten“ – Begrif­fe, die nicht wirk­lich nach Objek­ti­vi­tät und Mess­bar­keit klin­gen. Die Crux für den betrof­fe­nen Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer: Hat das Finanz­amt einen ent­spre­chen­den Steu­er­be­scheid erlas­sen und den Ein­spruch – trotz schlüs­si­ger Begrün­dung – abge­lehnt, müs­sen Sie vor das Finanz­ge­richt. Das ist auf­wän­dig, kos­tet Geld und sehr, sehr viel Zeit. …Offi­zi­el­le Zah­len dar­über, wie hoch das Steu­er­auf­kom­men aus vGA ist, gibt es nicht. Wer davon betrof­fen ist, weiß aber, dass er dann für jeden Euro ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung zusätz­lich 15 % Kör­per­schaft­steu­er, 5 % dar­auf als Soli­da­ri­täts­zu­schlag und je nach Heb­satz Gewer­be­steu­er zah­len muss. Weil die Ver­fah­ren vor den Finanz­ge­rich­ten bis zu 2 und mehr Jah­ren dau­ern, emp­fiehlt der Steu­er­be­ra­ter nur im glas­kla­ren Fall einer feh­ler­haf­ten Aus­le­gung der Finanz­be­hör­den den Gang vor ein Finanz­ge­richt. Dabei gilt: Je grö­ßer der Betrag ist, um den es geht, umso ernst­haf­ter muss geprüft wer­den, ob auch ein Risi­ko­pro­zess in Fra­ge kommt. Die Ent­schei­dung dar­über müs­sen Sie aller­dings – wie so vie­le ande­re Ent­schei­dun­gen auch – ganz allei­ne tref­fen. Das ist das Rest­ri­si­ko jeder vGA.

Spek­ta­ku­lär war z. B. der Fall Würth aus dem Jahr 2008. Hier ging es um ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tun­gen aus unzu­läs­sig nied­ri­gen inner­be­trieb­li­chen Ver­rech­nungs­prei­sen und Steu­er-Nach­zah­lun­gen in Mil­lio­nen­hö­he – bei durch­aus unkla­rer Rechts­la­ge. Zunächst ver­such­te der Unter­neh­mer Druck gegen die Finanz­be­hör­den auf­zu­bau­en, indem er die Ver­le­gung eines Bil­dungs­zen­trums von Deutsch­land in die Schweiz androh­te. Schluss­end­lich muss­te er den­noch zäh­ne­knir­schend bei­geben und zahl­te. Ins­ge­samt einen zwei­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­trag plus fast 3,5 Mio. EUR Stra­fe. Dazu der Unter­neh­mer Rein­hold Würth im Rück­blick: „Mir war die Zeit zu scha­de, jede Woche zwei­mal auf dem Finanz­ge­richt zu hocken und das Zeug durch­zu­kar­ten. Ganz zu schwei­gen von der Zeit, die auch im Unter­neh­men auf ein sol­ches Ver­fah­ren ver­wen­det wür­de statt auf das Geschäft“.

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