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Volkelt-Briefe

Steuernachweis: Diktiergerät ist kein Fahrtenbuch

Dik­tiert der Geschäfts­füh­rer zu Beginn und zum Ende der Fahrt die vor­ge­schrie­be­nen Daten auf Kas­set­te und trägt er die­se Daten anschlie­ßen in eine Excel-Tabel­le ein, genügt das nicht den Vor­aus­set­zun­gen für ein ord­nungs­ge­mäß zu füh­ren­des Fahr­ten­buch. Begrün­dung: Die­se Dik­ta­te las­sen sich ver­än­dern, ohne dass sich das nach­träg­lich fest­stel­len lässt (FG Köln, Urteil vom 18.6.2015, 10 K 33/15). …

Damit ent­fällt wohl auch die Mög­lich­keit, die Fahr­da­ten in das Smart­phone zu dik­tie­ren (Kilo­me­ter­stand, Ziel, Kun­de) und die­se per E‑Mail ins Office zu schi­cken und dort in eine Excel-Tabel­le ein­tra­gen zu las­sen. Trotz neu­er Medi­en bleibt die Füh­rung eines Fahr­ten­buchs umständ­lich. Nach wie vor ein­fachs­te Lösung: Das elek­tro­ni­sche Fahr­ten­buch mit Finanzamts-Zertifizierung.

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