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Volkelt-Briefe

Steuer-Strafverfahren: Gerichte machen Kompromisse mit

Wir berich­ten an die­ser Stel­le immer wie­der über schwie­ri­ge Steu­er-Straf­ver­fah­ren, die im Anschluss an eine (nach­ge­wie­se­ne) Steu­er­ver­kür­zung bzw. Steu­er­hin­ter­zie­hung von Amts wegen betrie­ben wer­den, so zuletzt zu den schwar­zen Kas­sen eines Frei­bur­ger Metz­ge­rei­be­trie­bes (vgl. Nr. 40/2015). Wobei die­se Fäl­le durch­aus als reprä­sen­ta­tiv für das Vor­ge­hen von Betriebs­prü­fung und Staats­an­walt­schaft gel­ten können. …

Das straf­recht­li­che Ver­fah­ren um Steu­er­hin­ter­zie­hung ist in der Regel noch wesent­lich auf­wen­di­ger als das finanz­ge­richt­li­che Ver­fah­ren. Oft muss die Beweis­auf­nah­me noch­mals durch­ge­führt wer­den. Etwa mit der Fol­ge, dass jeder straf­recht­lich rele­van­te Vor­gang eigens belegt wer­den muss. Verprobungs- und Schät­zungs­grö­ßen, die im finanz­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren üblich sind, grei­fen hier nicht oder nur bedingt (vgl. dazu Nr. 12/2016). Des­we­gen gehen die Gerich­te unter­des­sen immer mehr dazu über, sich im Wege einer Ver­stän­di­gung zwi­schen Gericht, Staats­an­walt­schaft und Beschul­dig­tem zu eini­gen und damit die Ver­fah­ren abzu­kür­zen und Ver­wal­tungs­kos­ten ein­zu­spa­ren. In der Regel mit der Fol­ge, dass das Straf­maß (erheb­lich) redu­ziert wird. Im Frei­bur­ger Fall wur­de jetzt im Teil­ver­fah­ren um eine Steu­er­hin­ter­zie­hung die Geld­stra­fe von 70.000 EUR auf 17.000 EUR redu­ziert – also durch­aus spürbar.

Bis zur end­gül­ti­gen Ein­füh­rung der mani­pu­la­ti­ons-siche­ren Kas­sen-Soft­ware ab 1.1.2017 muss man aller­dings davon aus­ge­hen, dass die Finanz­be­hör­den bei Nach­weis­lü­cken wei­ter­hin mit Ver­pro­bungs- und Schätz­me­tho­den nach­rech­nen und die Umsät­ze groß­zü­gig nach oben rech­nen (vgl. Nr. 44/2015). In die­sen Fäl­len lohnt es, am Ball zu blei­ben, sich von einem ver­sier­ten Steu­er-Exper­ten ver­tei­di­gen zu las­sen und auf einen Kom­pro­miss hin­zu­wir­ken. Bri­sant im Urteils­fall: Der ehe­ma­li­ge (gede­mü­tig­te) Lebens­ge­fähr­te einer Inha­be­rin einer der betei­lig­ten Metz­ge­rei-Ver­kaufs­stel­len hat­te das Ver­fah­ren ins Rol­len gebracht und den Finanz­be­hör­den den Tipp gege­ben, dass mit gefälsch­ten Unter­la­gen abge­rech­net wird. In der Pra­xis läuft das (lei­der) oft so.

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