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Volkelt-Briefe

Schlecht beraten: Wann lohnt die Klage vor dem BFH?

Wenn Ihre Kla­ge vor dem Finanz­ge­richt abge­lehnt wird, ist das noch kein Grund, in der Sache nach­zu­ge­ben. Aller­dings ver­spricht der Gang zum Bun­des­fi­nanz­hof nur dann Erfolg, wenn der Rechts­streit grund­sätz­lich neue Fra­ge­stel­lun­gen beinhal­tet. Das Steu­er­recht ist kom­pli­ziert und der Gang vor den BFH wird nur von erfah­re­nen Fach­an­wäl­ten für Steu­er­recht beherrscht. Soeben … hat der BFH im Fal­le einer Betriebs­auf­spal­tung ent­schie­den: „Der Miet­ver­trag einer GmbH mit einer nahe ste­hen­den Per­son muss dem Fremd­ver­gleich stand­hal­ten“ (BFH, Urteil vom 22.3.2017, IX B 94/16). Das ist eigent­lich trivial.

Den­noch: Der Bera­ter der GmbH argu­men­tier­te vor dem höchs­ten Steu­er­ge­richt, dass münd­lich eine Stun­dung der Pacht­zah­lun­gen ver­ab­re­det war bzw. dass eigent­liche Miet­zah­lun­gen nicht als sol­che ver­bucht wur­den. Der Bera­ter woll­te nach­träg­lich Argu­men­te nach­schie­ben. So geht es nicht: Das höchs­te deut­sche Steu­er­ge­richt prüft auf Ver­fah­rens­feh­ler – die Wür­di­gung von Beweis­mit­teln ist Sache der Vorinstanz.

Der betrof­fe­ne Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer muss sämt­li­che Ver­fah­rens­kos­ten und die Anwalts­kos­ten zah­len. Wie bei ande­ren Bera­tungs­leis­tun­gen, die Sie ein­kau­fen, soll­ten Sie auch den Fach­an­walt für Steu­er­recht nur gegen Prü­fung von Refe­ren­zen aus­wäh­len. Wich­tig: Las­sen Sie sich auf einen (lang­wie­ri­gen) Steu­er­rechts-Streit nur dann ein, wenn der Bera­ter Ihnen schlüs­sig begrün­den kann, dass es sich bei dem vor­lie­gen­den Sach­ver­halt um eine tat­säch­lich strit­ti­ge, bis­her noch nicht geklär­te Rechts­frage han­delt oder dass es neue recht­li­che Gesichts­punk­te gibt, die eine erneu­te Klä­rung rechtfertigen.

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