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Volkelt-Briefe

Risiko-Management: Was Geschäftsführer für ihre GmbH tun können/müssen

Das Akti­en­recht gilt auch für gro­ße GmbH (§ 91 Abs. 2 AktG). Danach muss der Vor­stand einer Akti­en­ge­sell­schaft „geeig­ne­te Maß­nah­men ergrei­fen, ins­be­son­de­re ein Über­wa­chungs­sys­tem ein­rich­ten, das den Fort­be­stand der Gesell­schaft sichert und gefähr­den­de Ent­wick­lun­gen für das Unter­neh­men früh­zei­tig erkennt“. Das gilt auch für Sie als Geschäfts­füh­rer einer gro­ßen GmbH und mit Ein­schrän­kun­gen sogar auch für die mit­tel­gro­ße GmbH. Ver­säu­men Sie es, übli­che, Fort­be­stand sichern­de Con­trol­ling­s­ys­te­me und Pro­gno­se-Instru­men­te zu ent­wi­ckeln und ein­zu­set­zen, han­deln SIE zumin­dest fahr­läs­sig, u. U. sogar grob fahr­läs­sig. Neben den gegen­warts- und zukunfts-bezo­ge­nen, pro­duk­ti­ons- und umsatz­be­zo­ge­nen Unter­neh­mens­da­ten aus dem Con­trol­ling gibt es eine gan­ze Rei­he ande­rer Fak­to­ren, die das zukünf­ti­ge Risi­ko Ihres Unter­neh­mens bestimmen.

Bei­spie­le:Stand­ort­ver­le­gung, Zukauf eines Unter­neh­mens, Anschaf­fung einer neu­en Pro­duk­ti­ons­an­la­ge, feh­ler­haf­tes Qua­li­täts­ma­nage­ment usw. Vor­aus­schau­en­des Risi­ko-Manage­ment umfasst drei Stufen:

  1. das Erken­nen von Risiken,
  2. das Beob­ach­ten der als Risi­ko erkann­ten Gefah­ren und
  3. die Auf­stel­lung und Fort­schrei­bung eines Maß­nah­men­ka­ta­lo­ges gegen dro­hen­de Gefahren.

Zunächst müs­sen Sie sich also einen sys­te­ma­ti­schen Über­blick über alle poten­zi­el­len Feh­ler­quel­len ver­schaf­fen. Dazu ist es not­wen­dig, alle Mit­ar­bei­ter für even­tu­el­le Risi­ken zu sen­si­bi­li­sie­ren und die­se sys­te­ma­tisch in die Risi­ko­ana­ly­se einzubeziehen.

Bei­spiel: Die Mus­ter-Soft­ware GmbH ver­wen­det in ihrem Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­pro­gramm ein Modul, das nur von einem ein­zi­gen Her­stel­ler bezo­gen wer­den kann. Das weiß aber nur der Soft­ware-Ent­wick­ler. Hier ist es Auf­ga­be der Geschäfts­füh­rung, die­ses Wis­sen zu „akti­vie­ren”, einen zwei­ten Anbie­ter vor­rä­tig zu hal­ten oder einen Not­fall­plan für eine Eigen­ent­wick­lung aus­zu­ar­bei­ten. Um Risi­ko­fak­to­ren im Unter­neh­men sys­te­ma­tisch auf­zu­de­cken, soll­ten Sie auf allen Ebe­nen orga­ni­sa­to­ri­sche Vor­keh­run­gen treffen.

Mus­ter Arbeits­sche­ma:

Wer ist zuständig Ziel GF-Akti­vi­tät
Geschäfts­füh­rer Erkennt­nis­se, die nicht aus dem eige­nen Unter­neh­men abge­lei­tet wer­den können
  • Beob­ach­tung von Wettbewerbern
  • Ana­ly­se von Wirtschaftsnachrichten
  • Ver­bands­in­for­ma­tio­nen
  • Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men
Geschäfts­füh­rungs-Gre­mi­um
  • regel­mä­ßi­ge Ana­ly­se eige­ner Erfahrungen
  • sys­te­ma­ti­sche Suche nach Abweichungen
  • Regel­mä­ßi­ge GF-Runden
  • TOP: Risi­ko­fak­to­ren – offe­ne Diskussion
  • Fort­schrei­bung der Risi­ko­fak­to­ren im Protokoll
Pro­jekt­grup­pen

Abtei­lungs­lei­ter

 

  • Regel­mä­ßi­ger Aus­tausch von Erfahrungen
  • offe­ne Dis­kus­si­on über anste­hen­de Auf­ga­ben und damit ver­bun­de­ne Problemstellungen
  • per­sön­li­che Anwesenheit
  • akti­ve z. K. der Pro­to­kol­le – ggf. durch GF-Assistenz
Pro­jekt­grup­pe                 Risiken
  • unter­neh­mens-inter­ne Recherchen
  • exter­ne Recherchen
  • Koope­ra­ti­on mit Beratern
  • Koope­ra­ti­on mit Forschungseinrichtungen
  • Ein­rich­ten der Projektgruppen
  • Gele­gent­li­che Anwe­sen­heit in den Projektgruppen
  • Aus­wer­tung und Ana­ly­se der Pro­to­kol­le – ggf. durch die GF-Assistenz

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